Hallöchen, ich habe einen Pachtvertrag für eine Gaststätte. Ich habe meinen Vermieter gesagt das der Abfluss im Sanitärbereich nicht richtig funktioniert. Daraufhin beauftragte er eine Firma, die den Schaden behob. Und dann bekam ich die Rechnung dafür. Der Vermieter besteht darauf,das ich sie bezahlen muss. Ich bin mir da unsicher. Kann mir jemand helfen? Danke
Instandhaltungskosten
15. August 2019
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Frage vom 15. August 2019 | 09:29
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Instandhaltungskosten
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#1
Antwort vom 15. August 2019 | 10:10
Von
Status: Unbeschreiblich (120261 Beiträge, 39861x hilfreich)
Als erstes sollte man mal nachlesen, was zu dem Thema in den vertraglichen Vereinbarungen steht.
Kennen wir diese Klauseln, kann man darüber diskutieren.
#2
Antwort vom 15. August 2019 | 10:58
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Also, im Vertrag steht: Betriebskosten und Schönheitsreparaturen wie malerarbeiten sind vom Mieter zu tragen.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 15. August 2019 | 11:02
Von
Status: Unbeschreiblich (120261 Beiträge, 39861x hilfreich)
ZitatDer Vermieter besteht darauf,das ich sie bezahlen muss. :
Da es keine Schönheitsreparatur war, müsste er mal begründen weshalb man zahlen soll.
Allerdings sollte man auch im Hinterkopf behalten, das es bei Gewerbemietverträgen keinen wirklichen Kündigungsschutz gibt.
#4
Antwort vom 15. August 2019 | 15:23
Von
Status: Unbeschreiblich (32237 Beiträge, 5662x hilfreich)
Dann bist du Pächter und du hast einen Verpächter.Zitatich habe einen Pachtvertrag für eine Gaststätte. :
Was steht denn in deinem Pachtvertrag, wer zahlen muss, wenn zB der Wasserhahn oder die Türklinke in der Gaststätte kaputt geht?
Also geht es um Schadensbeseitigung oder geht es um Instandhaltung?
-- Editiert von Anami am 15.08.2019 15:25
#5
Antwort vom 15. August 2019 | 15:39
Von
Status: Frischling (3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kleinigkeiten repariere ich selber. Aber das ist wohl Schadensbeseitigung .
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