Hallo zusammen,
ich hätt gern mal Eure Meinung.
Ich habe eine Wohnung in einem Neubaugebiet. Waldnähe, sehr ruhig. Eine Bundesstrasse 4-spurig ist mit dem Auto in 2 Minuten zu erreichen und (kleinere) Bahnhof nach 10 Minuten Fussmarsch.
Ist das nun, laut Mietspiegel eine "gute Lage" oder eine "beste Lage" im Mietspiegel unserer Stadt.
Interpretation Mietspiegel
Fragen zur Miete?
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Eine Interpretation eines Mietspiegels ist nur möglich, wenn man den auch Mietspiegel kennt.
Ich kenne Mietspiegel in welchen auch beschrieben ist, welche Ortsteile als "gute Lage" zu bewerten sind.
Kriterien welche Unterteilungen ein Mietspiegel zur Lage enthalten muss, sind gesetzlich nicht vorgeschrieben und unterliegen damit den Herausgebern des Mietspiegel. Die "gute Lage" wird von Ort zu Ort unterschiedlich sein.
Eigentlich müsste der Unterschied zwischen gute und beste Lage auch in dem Mitspiegel stehen.
Liegt dir der Mietspiegel überhaupt vor ??
Ja, er liegt vor. Aber ich kann nichts verbindliches finden.
In einem anderen habe ich als beste Lage "ein gewisser Umfang an Begrünung" als Definition gefunden. Mehr aber auch nicht.
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Zitat:Ja, er liegt vor. Aber ich kann nichts verbindliches finden.
Ist er vollständig oder gibt es noch Bezugnahmen auf Beschreibungen, Anlagen usw. ?
Zitat:Gibt es außer gute und beste Lage noch weitere Lagen ?
es gibt nur "Lage" "gute Lage" und "beste Lage".
ZitatIst das nun, laut Mietspiegel eine "gute Lage" oder eine "beste Lage" im Mietspiegel unserer Stadt. :
Da gibt es mehr Kriterien, wenn der Mietspiegel nicht mehr angibt, ist meist eine Erklärung dabei, es zählt die Nähe zu den Geschäften des täglichen Bedarf, Apotheken / Ärzte usw.
Pauschal ist die Nähe zur Bundesstraße auch kein Kriterium (denn damit müsste man die Autobahnnähe auch in Betracht ziehen), wenn die angrenzenden Metropolen dann Stunden entfernt sind.
Dass es ein Teilort ist, spiegelt sich eigentlich schon im Abschlag von 8 % zur Stadtmitte wieder.
Das ist erläutert. Es handelt sich dann eben um die Lagen innerhalb des Teilorts.
Um welche Gemeinde geht es denn?
ZitatEs handelt sich dann eben um die Lagen innerhalb des Teilorts. :
Da kommen dann andere Bewertungskriterien hinzu, wie Nachbarn usw., und beste Lage kann fast nicht erreicht werden.
Wenn der Mietspiegel tatsächlich nur gute oder beste Lage vorsieht und die Preise bei gute Lage niedriger sind, als bei beste Lage, ist doch eigentlich klar, dass der Mietspiegel grundsätzlich von gute Lage ausgeht und nur für beste Lage eine Begründung erforderlich wäre.
Irgendwie glaube ich aber immer noch nach an die hier gemachten Aussagen.
Reden wir hier eigentlich von einem Mietspiegel nach § 558c Absatz 4 BGB
welchen die Gemeinde "erstellt" hat
(
Zitat:4) Gemeinden sollen Mietspiegel erstellen, wenn hierfür ein Bedürfnis besteht und dies mit einem vertretbaren Aufwand möglich ist. Die Mietspiegel und ihre Änderungen sollen veröffentlicht werden.
oder über einen Mietspiegel der Interessenvertreter:
Zitat:(1) Ein Mietspiegel ist eine Übersicht über die ortsübliche Vergleichsmiete, soweit die Übersicht von der Gemeinde oder von Interessenvertretern der Vermieter und der Mieter gemeinsam erstellt oder anerkannt worden ist.
Je nach dem könnten die Gemeinde oder die Interessenvertretung Zweifelsfragen bei der Auslegung beantworten.
Zitat:
Da kommen dann andere Bewertungskriterien hinzu, wie Nachbarn
Nachbarn als Kriterium im Mietspiegel???
Nun, ich denke eben, dass ein sehr ruhiges Neubaugebiet, 30-er Zone am Waldrand eine "beste Lage" ist.
Der Abschlag wegen des Teilorts bedingt ja schon die reduzierten Einkaufsmöglichkeiten. Und die Deutsche Bahn z.b. kann zu Fuss erreicht werden.
Diese drei "Lagequaitäten" normale Lage, gute Lage und beste Lage scheinen ja so bei vielen Mietspiegeln ausgewiesen zu sein. Bei manchen Städten scheint es Strassenverzeichnisse zu geben, was wo dazu gehört. Bei uns leider nicht.
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