Inventar Möblierte Wohnung

30. Juni 2018 Thema abonnieren
 Von 
fb494259-34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Inventar Möblierte Wohnung

Hallo,
Ich habe eine teilweise möblierte Wohnung inklusive Geschirr, Besteck etc. gemietet. Damals bei der Übergabe würde keine Inventarliste unterschrieben.
Nun beim Auszug fehlen laut VM Gläser und Messer etc.
Was ist nun zu machen? Der VM fordert Erstattung des Neupreises.
Vielen Dank
Marko

-- Editiert von fb494259-34 am 30.06.2018 17:06

-- Editiert von fb494259-34 am 30.06.2018 17:06

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9907 Beiträge, 4487x hilfreich)

Der Vermieter muss beweisen, dass diese Dinge während deiner Mietzeit abhanden gekommen sind. Normalerweise würde das durch Vergleich der Übergabeprotokolle vom Einzug und vom Auszug geschehen. Aber natürlich gibt es auch andere Möglichkeiten, z.B. durch Zeugen. Wobei dann die Frage wäre, ob ein Richter diesen Zeugen wirklich glauben würde.

Wenn dem Vermieter der Beweis gelingt, muss der Mieter Schadensersatz bezahlen. Dieser berechnet sich nicht nach dem Neupreis, sondern dem aktuellen Wert der Sachen. Der ist nicht so einfach zu bestimmen. Fehlt z.B. ein Brotmesser aus einem einheitlichen Messerset ist der Wert vermutlich ein anderer als wenn die Messer eh schon wild zusammengewürfelt waren.

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#2
 Von 
fb494259-34
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für die Antwort.
Darf die VM nun ein Teil der Kaution einbehalten bis das geklärt ist?

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