Investitionen in die Mietwohnung

23. März 2015 Thema abonnieren
 Von 
fb361071-15
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)
Investitionen in die Mietwohnung

Hallo

ich habe folgende Frage. Der Sachverhalt ist ein wenig kompliziert. Meine Schwiegermutter ( Schwerbehindert) hat ihren Lebensgefährten ( Schwerbehindert) geheiratet und von ihm eine Eigenenstumwohnung ( wohnt die Tochter des Mannes mit 2 behinderten Kindern drinn ) übertragen bekommen. Sie selbst wohnt mit ihrem Ehemann in der Wohnung der Tochter die dieser gehört.Beide Wohnungen liegen ca. 2km auseinander. Auf beiden Seiten existieren keine Mietverträge nur die mündliche Vereinbarung die Nebenkosten der Wohnung zu begleichen. Inzwischen gibt es Stunk. Die Tochter will jetzt das meine Schwiegermama ihr schriftlich zusichert , für Investitionen und Renovierung der Wohnung ( es gibt schriftliche Belege das vor 10 Jahren als der Mann meine Schwiegermutter noch gar nicht kannte der Tochter schon 30.000 Euro zur Renovierung ausbezahlt hat ) ihr 40.000 Euro aus zu bezahlen. Sie werde sonst Eigenbedarf an der Wohnung wo meine Schwiegermutter mit ihrem Vater wohnt anmelden das diese ausziehen müssen.


Folgende Fragen ergeben sich:

Ist sie verpflichtet die 40.000 Abschlag zu bezahlen ?
Kann die Tochter trotz Behinderung meiner Schwiegermutter und ihres Vaters , Eigenbedarf an der Wohnung anmelden?
Gibt es sonst irgendwelche rechtliche Bestimmungen die man in diesem Kontext wissen sollte um nicht in Nachteil zu geraten?

Vielen Dank für eueren Rat !!

Chris

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Meine Schwiegermutter .......... hat ihren Lebensgefährten geheiratet und von ihm eine Eigentumswohnung .....übertragen bekommen.


was soll man sich unter "übertragen bekommen" vorstellen ?
Wurde sie Eigentümerin mit Grundbucheintragung ?
Wurde ihr die Wohnung vermietet ?
wurde das kostenlose Wohnen erlaubt ??

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
fb361071-15
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Hallo

ja sie wurde eingetragen ins Grundbuch und ist Eigentümerinn der Wohnung. Das gegenseitige kostenlose wohnen wurde wie schon geschrieben gegenseitig erlaubt.Es existieren keine Mietverträge.

MFG Chris

-- Editiert von fb361071-15 am 23.03.2015 19:16

-- Editiert von fb361071-15 am 23.03.2015 19:17

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Mietverträge existieren übrigens, da beide Parteien der jeweils anderen Partei Miete bezahlen, wenn auch nur in Höhe der Nebenkosten.
Was will die Tochter denn für so viel Geld renovieren? Und hätte sie dafür das ok der Schwiegermutter? Also ich würde meinen Mietern was erzählen, wenn die 40 000€ für Renovierungsmaßnahmen verlangen würden, und die Tochter ist nunmal auch nur Mieterin.
Eine Eigenbedarfskündigung durch die Tochter wäre wahrscheinlich möglich. Normalerweise könnten 2 schwerbehinderte Menschen aufgrund der Härtefallregelung Widerspruch einlegen, aber es existiert ja eine Ersatzwohnung, nämlich die in der die Tochter jetzt wohnt. Warum tauscht man nicht einfach die Wohnungen, dann wohnt jeder in seinem Eigentum und gut ist?

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Zitat:
Sie werde sonst Eigenbedarf an der Wohnung wo meine Schwiegermutter mit ihrem Vater wohnt anmelden das diese ausziehen (Kündigung Mietvertrag durch Mieter ) müssen.


Ich versteh die Zusammenhänge nicht.
Schlechte Schilderung des Sachverhalts, da das viele Unnötige nur verwirrt
geschrieben wurde:
Zitat:
ja sie wurde eingetragen ins Grundbuch und ist Eigentümerin der Wohnung

Wenn Sie Eigentümerin ist und im Grundbuch steht kann ihr nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden.

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
fb361071-15
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Das Geld ist für die Kosten die sie im Laufe der Jahre in die Wohnung gesteckt hat. Die Wohnungen tauschen ist schlecht weil die Wohnung die der Schwiegermutter gehört einen sehr viel größren Wert besitzt. Wie sieht das aber rechtlich aus ?

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
fb361071-15
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Es ist alles recht gut geschildert nur der Sachverhalt ist relativ kompliziert ;)

1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1002x hilfreich)

Zitat:
Wenn Sie Eigentümerin ist und im Grundbuch steht kann ihr nicht wegen Eigenbedarf gekündigt werden.

Die wohnen aber im Eigentum des jeweils anderen, wenn ich das richtig verstanden habe.
Zitat:
Das Geld ist für die Kosten die sie im Laufe der Jahre in die Wohnung gesteckt hat.

Das ist aber eigentlich das Problem der Tochter.
Zitat:
Die Wohnungen tauschen ist schlecht weil die Wohnung die der Schwiegermutter gehört einen sehr viel größren Wert besitzt.

Das ist doch schön für die Schwiegermutter, die dann in die bessere Wohnung ziehen kann, weil die Tochter ihr aufgrund von Eigenbedarf gekündigt hat.

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
fb361071-15
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 11x hilfreich)

Danke Dir !!!!

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