Inwieweit liegt hier eine stillschweigende Einwilligung?

22. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
Mustermann224
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Inwieweit liegt hier eine stillschweigende Einwilligung?

Ein Wohnheim mit Kakerlake-Problem wurde wegen Renovierung geschlossen, deshalb musste ich umziehen.

Ich habe beim Umzug die Kakerlake mitgeschleppt.

Der Hausmeister ist in mein Zimmer mit Schlüssel eingedrungen. Ich war schlafend im Bett.

Er hat das Schlafzimmer fotographiert.

Damals war ich psychisch krank und er nutzte das Handy sehr schnell bevor ich ablehnen kann.

Einige meinen, dass eine Stillschweigende Einwilligung vorliegt.

Überrumpelung: Wenn man unerwartet mit so einer Situation konfrontiert wird und es überraschend schnell geht, ist es schwer, sofort eine angemessene Reaktion zu finden.

Hilflosigkeit: Gerade wenn man seine Rechte und Möglichkeiten nicht kennt, fühlt man sich ohnmächtig und weiß nicht, was man tun könnte.

Ahnungslosigkeit: Viele wissen nicht, dass das Fotografieren ohne Erlaubnis illegal ist und ihre Privatsphäre verletzt.

Schock: Eine Verletzung der Privatsphäre kann auch emotional erschütternd sein und kurzzeitig handlungsunfähig machen.

Abhängigkeit: Wenn der Hausmeister in einer Machtposition ist, fühlt man sich möglicherweise nicht in der Lage, sich zu wehren.

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6283 Beiträge, 2290x hilfreich)

Forenregeln mißachtet !!
Außerdem sowieso nicht zu beantworten da unzureichender Sachverhalt.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3308 Beiträge, 518x hilfreich)

Das Kakerlakenthema hatten wir schon letzte Woche.
Da wollten sie doch Schadenersatz.
Wenn ich mich recht erinnere bekamen sie deswegen doch mehrere Kuren genehmigt, welche sie als Urlaub bezeichneten. Und in Geldangelegenheiten teilten sie uns doch mit, wie schlau sie da waren.
Der Kammerjäger war doch da, der Hausmeister hat vermutlich geklopft oder geklingelt, sie hörten selbiges nicht, deshalb nahm er an, sie wären nicht im Zimmer.
Es ging ihm sicher nicht um ein Foto von ihnen, sondern um die Kakerlaken.
Vor allem, dass alles war doch vor einigen Monaten, wieso ist es nun für sie aktuell?




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#3
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6425 Beiträge, 1376x hilfreich)

Zitat (von Mustermann224):
Ich habe beim Umzug die Kakerlake mitgeschleppt.


Das ist eindeutig eine Entführung

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116207 Beiträge, 39223x hilfreich)

Zitat (von Mustermann224):
Ahnungslosigkeit: Viele wissen nicht, dass das Fotografieren ohne Erlaubnis illegal ist und ihre Privatsphäre verletzt.

Zum Glück wissen das viele nicht, denn es ist schlicht falsch.



Zitat (von Mustermann224):
Einige meinen, dass eine Stillschweigende Einwilligung vorliegt.

In Ermangelung jedweder relevanter Details ohne hellseherische Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.
Wer soll denn da eine Stillschweigende Einwilligung gegeben haben?
Die Kakerlake für den Umzug ins neue Domizil?
Der Hausmeister? Der Mieter? Der X? Die Y? Und Einwilligung wozu konkret?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Mustermann224
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Herr Loni12

Er hat nicht geklingelt.

Wieso erfindest du das, obwohl niemand das gesagt hat?

Du bist wohl voreingenommen.

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#6
 Von 
Mustermann224
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Der Hausmeister? Der Mieter? Der X? Die Y? Und Einwilligung wozu konkret?


Einwilligung, dass er Fotos in meinem Schlafzimmer aufnimmt.

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#7
 Von 
Loni12
Status:
Bachelor
(3308 Beiträge, 518x hilfreich)

Zitat (von Mustermann224):
Herr Loni12

Der Name Loni ist weiblich, zumindest in Deutschland.
Zitat (von Mustermann224):
Er hat nicht geklingelt.
Wieso erfindest du das, obwohl niemand das gesagt hat?

Ich schrieb
Zitat (von Loni12):
der Hausmeister hat vermutlich geklopft oder geklingelt,

"vermutlich" bedeutet nicht, er hat.

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