Mal angenommen, eine Hausverwaltung mahnt einen Mieter wegen dessen Hund ab (bellt, belästigt andere Mieter etc.). Der Mieter sieht das anders und sammelt Beweise, dass der Hund nicht bellt und friedlich ist, widerspricht somit der Abmahnung.
Nach einer angeblichen erneuten Belästigung durch den Hund, kündigt der Vermieter
dem Mieter dann die Wohnung.
Was mich interessieren würde: Wenn der Mieter in dem Moment entscheidet (NACH Eingang der Kündigung), seinen Hund in andere Hände zu geben und somit der Kündigungsgrund entfällt - wäre die Kündigung dennoch rechtens oder anfechtbar bzw. unwirksam, weil der Kündigungsgrund entfallen ist?
Ist Kündigung seitens Vermieter wirksam wenn der Kündigungsgrund entfällt?
5. Juli 2019
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Frage vom 5. Juli 2019 | 17:17
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist Kündigung seitens Vermieter wirksam wenn der Kündigungsgrund entfällt?
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#1
Antwort vom 5. Juli 2019 | 19:07
Von
Status: Unbeschreiblich (119585 Beiträge, 39746x hilfreich)
Der Kündigungsgrund war das mehrfach vertragswidrige Verhalten in der Vergangenheit - hat man eine Zeitmaschine, wäre eine Korrektur denkbar.
Alternativ könnte man vor Gericht sein Glück versuchen (Erfolgsaussichten eher mager) oder dem Vermieter fragen, ob er nach Abschaffung des Tieres bereit wäre den Vertrag fortzusetzen.
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