Ist Schimmel Mieter oder Vermietersache?

22. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
User4711
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist Schimmel Mieter oder Vermietersache?

Hallo,

bei mir steht ein Auszug an und in meinem Badezimmer befinden sich paar Schimmelflecken an der Decke (ist ein Badezimmer ohne Fenster, mit nur einer spärlich funktionierenden Lüftung). Mein Vermieter meint nun dass ich für die Kosten zur Beseitigung aufkommen muss da ich wohl nicht ausreichend gelüftet hätte. Ist das wirklich so? Das Bad selber ist sehr klein und durch ein fehlendes Fenster lässt sich auch nicht vermeiden dass sich Wasserdämpfe an den Decken absetzen...

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Morcheeba
Status:
Lehrling
(1421 Beiträge, 182x hilfreich)

Mieterverhalten oder Baumangel - das ist, wie immer in diesen Dingen, die Frage und wird im Zweifel (sprich im Streitfalle) ein Sachverständiger im Rahmen eines Gutachtens klären.



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#2
 Von 
Spreeperle
Status:
Praktikant
(573 Beiträge, 167x hilfreich)

Wie schon der Vorredner geschrieben hat, muß wirklich im Einzelfall abgewogen werden, wer ursächlich für den Schimmel haftbar zu machen ist.
Eine spärlich funktionierende Lüftung hätten Sie Ihrem Vermieter längst schriftlich anzeigen müssen.
Nach Ihrer Schilderung denke ich, daß Sie leider nicht umhin kommenwerden, für den Schimmelschaden aufkommen zu müssen.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120360 Beiträge, 39879x hilfreich)

quote:
mit nur einer spärlich funktionierenden Lüftung

Was ist damit genau gemeint?
Lüftung die nur manchmal funktioniert?
Lüftung die nur zuwenig Luftaustausch vornimmt?




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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung dar !"

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