Ist Vermieter zur Sanierung verpflichtet?

17. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
Julia Binick
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist Vermieter zur Sanierung verpflichtet?

Hallo,

ich hoffe, ihr könnt mir helfen. Meine Großeltern leben schon Jahrzehnte (!) in einer Mietwohnung. Der Vermieter hat dort schon Jahre lang nichts mehr gemacht bzw. mal eine Sanierung in Betracht gezogen. Das Bad und die Küche sind nicht gefliest, die Toilette, Badewanne, das Waschbecken sind sehr alt und müssen dringend erneuert werden. Nun meine Frage: Muss der Vermieter auf Verlangen in bestimmten Zeitabständen die Nasszellen erneuern/ fliesen bzw. wenigstens die Toilette, Badewanne austauschen? Habt ihr schon Erfahrungen gemacht oder wisst ihr, ob es gesetzliche Regelungen gibt?

Vielen Dank, Julia.

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40 Antworten
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#1
 Von 
guest123-2125
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Junior-Partner
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#2
 Von 
guest123-2126
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Lehrling
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#3
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#4
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Da fragt man sich wirklich, was der Vermieter mit den ganzen Mieteinnahmen gemacht hat. Da ist all die Jahre bestimmt einiges zusammengekommen.

Auch ein Vermieter hat Ausgaben und muß leben.


Ich möchte mal gern wissen, wie das Bad dieses Vermieters ausgestattet ist...

Das geht niemand etwas an, denn der Vermieter bezahlt sein Bad selbst und verlangt das nicht von anderen.


An dieser Rechtslage kann man mal wieder sehen, wie perfide und unfair das System ´´Zur Miete wohnen´´ ist.

Niemand wird gezwungen zur Miete zu wohnen.

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#5
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

Der VM muss die Mietsache erhalten.
Wenn Badewanne oder andere Einrichtungsgegenstände derart abgenutzt bzw. verschlissen sind, dass der vertragliche Zustand nicht mehr vorhanden ist, müssen diese selbstverständlich erneuert werden.

Nach mehreren Jahrzehnten halte ich das schon für denkbar.

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#6
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Der VM muss die Mietsache erhalten.

Funktionsfähig halten!
Altes kann auch noch funktionsfähig sein.


die Toilette, Badewanne, das Waschbecken sind sehr alt und müssen dringend erneuert werden.

Alt!, nicht funktionsuntüchtig!

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#7
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#8
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Ja, scalar, leider!
Deshalb sieht man bei Immoscout noch oft schöne Bäder mit grünen Sanitärteilen und braunen Kacheln. :grins:
Die Bäder mit den blauen bzw. rosa Kacheln sind ja fast schon wieder kultig. :crazy:
Meine Eltern wohnen auch schon seit Jahrzehnten in ihrer Wohnung. In den 70er Jahren haben sie auf eigene Kosten das Badezimmer neu machen lassen.
Und weil das so super gepflegt wurde haben sie heute ein wunderschönes Bad in Bahama Beige und wet-look Kacheln :kotz:

-----------------
"MfG
Susanne

Das Kind hat seinen Verstand meistens vom Vater, weil die Mutter ihren noch besitzt."

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#9
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
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#12
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
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#13
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
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#14
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Da stellt sich mir doch glatt die Frage: Wie alt ist der Vermieter...?;) Wenn der im Alter seiner Mieter ist wird er wohl kaum daran Interesse haben, da was zu sanieren und überlässt es lieber seinen Erben, wenn es soweit ist.

Ansonsten wurde hier alles gesagt: Nichts kaputt, also muss auch nichts erneuert werden. Wenn das optisch nicht mehr modern ist... So what?! Es gibt noch andere Wohnungen...

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#15
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#16
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Und wenn er modernisiert und dafür z.B. 10.000 € investiert, könnte er die monatliche Miete um bis zu rund 90€ erhöhen.

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#17
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#18
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Und wenn er modernisiert und dafür z.B. 10.000 € investiert, könnte er die monatliche Miete um bis zu rund 90€ erhöhen...

Aber nur hinsichtlich des Teils, welcher eine nachhaltige Gebrauchswerterhöhung mit sich bringt.

Erstmaliges Fliesen von Boden und Wänden würde ich hierzu zählen, den Austauch der Sanitärkeramik eher nicht.

-- Editiert von dr. lector am 18.07.2008 11:29:03

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#19
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#20
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ich schrieb ja auch bis zu.

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#21
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Niemand wird gezwungen zur Miete zu wohnen.
---------------------------------------------
Das ist eine sehr zynische Bemerkung!


Das ist nur die Wahrheit, die das Leben lehrt.

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#22
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#23
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Zeiträume der Orientierung bzw der Ausbildung zu überbrücken.

Ja,ja, manche orientieren sich ein Leben lang, träumen vom eigenen Haus und bringens nicht mal zu einem abbezahlten Baumhaus oder Hundehütte.

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#24
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#25
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#26
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
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#27
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Ja ja und manche erben Häuser und sind dann plötzlich Vermieter und haben keine Ahnung...

Wenn Du es zu einem Haus oder Wohnung bringen würdest, würden deine Kinder irgendwann mal Erben.
Schreckt Dich das nicht ab, daß Du eventuell zukünftige Erben großziehst?
Das darf doch nicht sein.
Obwohl, sind ja nicht deine leiblichen Kinder, brachte ja Mutti mit, aber trotzdem, sie werden erben, den Pflichtteil zumindest.

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#28
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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#29
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Davon abgesehen erben Sie lediglich ein EFH zur Selbstnutzung nicht ein MFH mit zig Wohnungen oä.

Bitte sofort beweisen, sonst wird diese Aussage als frei erfunden betrachtet.

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#30
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

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