Ist das Prozessrisiko einerModernisierungsmieterhöhung trotz LG-Urteil Az. 66 S. 283/17 ohne Ankündi

21. August 2019 Thema abonnieren
 Von 
memo123
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist das Prozessrisiko einerModernisierungsmieterhöhung trotz LG-Urteil Az. 66 S. 283/17 ohne Ankündi

Hallo,
Meine Mieter zahlen jahrelang schon ca. 23 % weniger als die ortsübliche Miete, sparen dank meiner enormen Modernisierungen hohe Energiekosten und drohen trotzdem wegen Bagatellen anwaltlich Mietminderung an.
Leider gibt es keinen Mietspiegel, so dass ich mehr als 3 Vergleichswohnungen aus Internetanzeigen heranzog. In meinem Schreiben zur Erhöhung auf die auf 20 % gekappte ortsübliche Miete habe ich versehentlich nicht die Namen der Mieter, sondern Vermieter angegeben. Die von mir vermietete Wohnung liegt allerdings wesentlich besser als die Vergleichswohnungen und ist zudem im Gegensatz zu diesen auch noch umfangreich modernisiert (hohe Energiekostenersparnis dank Solarthermie-Heizungsanlage, Energiespargaragentor, 3fachIsofenster auf der Wetterseite, Alu-IsoHaustür,...).
Kann ich darauf hoffen, dass meine Zustimmungsklage trotzdem Erfolg hat, wenn ich darin die fehlenden Mieter-Namen der Vergleichswohnungen und noch weitere schlechtere und teurere Vergleichswohnungen angebe? Oder soll ich den Mietern besser ein neues, korrektes Schreiben zur Erhöhung auf die ortsübliche Miete zustellen? Geht das bereits jetzt oder erst nach "versäumter" Zustimmungsklagefrist des ursprünglichen Mieterhöhungsschreibens?

Vielen Dank im voraus!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9912 Beiträge, 4488x hilfreich)

Zitat (von memo123):
drohen trotzdem wegen Bagatellen anwaltlich Mietminderung an.
Die Mieter sind anwatlich vertreten. Bei einer Mieterhöhung auf die Vergleichsmiete durch 3 Vergleichswohnungen würde ich immer empfehlen, einen Anwalt damit zu beauftragen. Du hast z.B. die Mieten aus Anzeigen entnommen. Für diese Mieten wurden sie angeboten. Wurden sie dann auch dafür vermietet und kannst du das beweisen?

Ein Anwalt wird Geld kosten. Aber vielleicht hat er auch andere Ansatzpunkte. In deinem Titel geht es z.B. um eine Modernisierungsmieterhöhung. Das ist etwas ganz anderes als eine Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete. Mag sein, dass das für dich leichter durchzusetzen sein wird. Aber das sollte am Besten ein Anwalt für Mietrecht prüfen. Alternativ wäre der Eintritt in eine Vermietervereinigung wie z.B. Haus&Grund sinnvoll. Auch die beraten ihre Mitglieder.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47640 Beiträge, 16839x hilfreich)

Zitat:
In meinem Schreiben zur Erhöhung auf die auf 20 % gekappte ortsübliche Miete habe ich versehentlich nicht die Namen der Mieter, sondern Vermieter angegeben.


Es müssen weder die Namen der Vermieter noch die Namen der Mieter angegeben werden. DIe Wohnungen müssen jedoch eindeutig identifizierbar sein.

Zitat:
so dass ich mehr als 3 Vergleichswohnungen aus Internetanzeigen heranzog.


Das dürfte aber ein Problem darstellen, da Angaben aus Internetanzeigen nicht als Vergleich taugen. Die Wohnungen müssen auch tatsächlich für die entsprechende Miete vermietet worden sein.

Zitat:
Kann ich darauf hoffen, dass meine Zustimmungsklage trotzdem Erfolg hat, wenn ich darin die fehlenden Mieter-Namen der Vergleichswohnungen und noch weitere schlechtere und teurere Vergleichswohnungen angebe?


An den fehlenden Mieternamen scheitert das nicht. Schon eher kann es daran scheitern, dass Du Dich auf Internetanzeigen bezogen hast. Außerdem müssen natürlich auch alle anderen erforderlichen Angaben im Mieterhöhungsverlangen angegeben werden.

Zitat:
Oder soll ich den Mietern besser ein neues, korrektes Schreiben zur Erhöhung auf die ortsübliche Miete zustellen?


Mir ist nicht so ganz klar, ob Dir überhaupt bekannt ist, was ein korrektes Schreiben alles beinhalten muss.

Zitat:
Geht das bereits jetzt oder erst nach "versäumter" Zustimmungsklagefrist des ursprünglichen Mieterhöhungsschreibens?


Das geht im Prinzip jetzt schon. Hat denn der Mieter schon mitgeteilt, dass er nicht zustimmen wird?

0x Hilfreiche Antwort

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