Ist das rechtens ???? Kündigungsfrist.

24. Januar 2015 Thema abonnieren
 Von 
lolamontez
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)
Ist das rechtens ???? Kündigungsfrist.

Hallo ich habe folgendes Problem ich wohne seit sieben Jahren in einem Haus zur Miete habe meinem Vermieter am 30.10.2014. die schriftliche Kündigung zum 01.02.2015. persönlich gegeben und ihm erklärt das ich die Miete nicht mehr zahlen kann. Ich er hat die Kündigung so angenommen War auch im Januar schon mit eventuellen Nachmietern zur Besichtigung da und wir sprachen davon das wir zum 01.02. pünktlich ausziehen. Heute liegt ein Brief vom Vermieter im Briefkasten das er die Kündigung zum 01.02. nicht akzeptieren würde da ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten hätte. Ich weiß nicht was ich nun machen soll die neuen Mietverträge schon fast unterschrieben sind und der Auszug geplant ist.

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7 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Heute liegt ein Brief vom Vermieter im Briefkasten das er die Kündigung zum 01.02. nicht akzeptieren würde da ich eine Kündigungsfrist von 6 Monaten hätte


Wenn ich so etwas lese, kann ich nur sagen: " Herr, lass Hirn regnen."

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Den Einwand vom Vermieter kann man ignorieren.
Oder hattest Du eine spezielle vertragliche Vereinbarung mit dem Vermieter bezüglich der Kündigung?


Damit hat er sich vermutlich sogar selbst ins Knie geschossen, denn ich vermute du hattetst keinen Nachweis, das er die Kündigung erhalten hatte?





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

-- Editiert Harry van Sell am 24.01.2015 19:07

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#4
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

quote:<hr size=1 noshade>Ich weiß nicht was ich nun machen soll <hr size=1 noshade>


Den Vermieter höflich aber bestimmt auf BGB § 573c Abs. 1 hinwiesen.

Was das geschrieben steht soll er gefälligst selbst raus finden.

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1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119644 Beiträge, 39758x hilfreich)

Ich würde mit dem Vermieter erstmal gar nicht kommunizieren.

Denn zum einen gibt es keine Pflicht den Vermieter über seinen Irrtum aufzuklären, zuim anderen hat man noch etwas Sicherheit von 3 Monaten, falls es keine neue Wohnung zum 01.02 gibt.





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"Meine persönliche Meinung/Interpretation! Im übrigen verweise ich auf §675 Abs. 2 BGB ."

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
lolamontez
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich danke euch für die schnellen Antworten. Um es kurz zu machen kann ich so ausziehen ohne Konsequenzen ?

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1x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47502 Beiträge, 16808x hilfreich)

Um es ebenfalls kurz zu machen: Ja!

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