Ist der Mietvertrag gültig?

22. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)
Ist der Mietvertrag gültig?

Hallo,

Es geht um einen Untermietvertrag, zwischen mir und einem Mädchen. Es gibt ein Fehler im Vertrag. Falsche Wohnfläche des Mietzimmers. Es steht im Vertrag 12 qm, obwohl das Zimmer nur ca. 9 qm groß ist.

Das Mädchen weißt seit der 2. Besichtigung (an diesem Tag haben wir den Vertrag abgeschlossen. Nach dem Unterschreiben hat sie mir gleich gesagt dass sie das Zimmer kleinere wie 12 qm fand.) schon dass das Zimmer ca. 9 qm groß ist. Ich habe kein Messgerät und leider kaum Gefühl für Zimmer Größe. Aber das Mädchen, wegen ihrem Studium (Sie hat ein Bachelorstudium in Architektur in ihrem Heimatland schon abgeschlossen, wie sie mir mal erzaehlt hat.), sollte bei der 1. Besichtigung schon merken. Ich gehe davon aus dass sie meine schwäche ausnutzt.

Ich habe eine Chatverlauf-Datei, die von Windows Live Messenger automatisch gespeichert wurde. Diese Datei hat unsere Chat bisher gespeichert. Drin findest Du die Sätze, die beweisen, dass das Mädchen vor letztem Mittwoch, den 13.08.2008, weisst dass das Mietzimmer, das auf unserem Untermietvertrag steht, ist ca. 9 qm, obwohl es auf dem Vertrag 12 qm steht. Ich habe ihr beim Chatten doch gefragt, ob sie es noch mieten wollte. Sie hat deutlich beantwortet JA.

Am Mittwoch, den 13.08.2008, Nachmittag habe ich sie auch noch mal angerufen und bat sie, den Untermietvertrag mitzubringen, so dass wir die Wohnfläche schriftlich korrigieren könnten. Sie antwortete dass sie den Vertrag nicht dabei hatte. Ich habe ihr getraut, weil sie seit der 1. Zimmerbesichtigung bis dahin klar und deutlich erklärt hat, dass sie das Zimmer mieten wollte. Sie hat eigentlich die ganze Zeit versprochen, dass sie das Zimmer untervermieten wollte, solange ich diese Wohnung miete. Auch aus diesem Grund habe ich andere interessante Mädchen abgesagt.

Mündlicher Vertrag ist wie schriftlicher Vertrag. Wir haben eigentlich außer dem schriftlichen Vertrag noch einen mündlichen Vertrag, dessen mind. Laufzeit ein Jahr sein sollte. Sie hat bei der 1. Besichtigung was ganz komisches gesagt, dass ich überhaupt nicht heiraten sollte, damit sie das Zimmer während ihres Studiums immer untervermieten kann.

Am Mittwoch, den 13.08.2008, haben wir einen Termin vereinbaren, weil ich das Geld von 260,00 Euro verlange, als Sicherheit dass sie einzieht.

Am 30.07.2008 vor dem wir dem Untermietvertrag unterschrieben haben, habe ich ihr eine Email geschrieben, drin steht es:

Wenn Du, Du vorhin versprochen hast, die Meinung bist dass Du das kleine Zimmer untermieten würdest, wie, überweise mir bitte die Kaution von 260,00 Euro so bald wie möglich. Das ist für mich als Sicherheit.

Damals existierte den schriftlichen Vertrag noch nicht. Diese Kaution ist eine Sicherheitsleistung.

Übrigens, wer macht alles kompliziert? Wer hat nach dem Vertrag unterschreiben alles Möbel in diesem Zimmer neu arrangiert? Und noch mal am Mittwoch, den 13.08.2008, das Möbel noch mal neu arrangiert? Das alles hat das Mädchen getan.

Ehrlich zu sagen, beim Möbel schieben, hat sie das Möbel auch ein bisschen kaputt gemacht, weil sie ziemlich brutal war. Darüber habe ich meinem Freund und ihrer Mutter auch erzählt. Am Mittwoch, den 13.08.2008, hat sie Stunden lang mit mir und inzwischen durch Skype mit meinem Freund über Miete diskutiert. Sie wollte monatlich noch 10 Euro weniger zu bezahlen. Sie hat zu mir und auch zu meinem Freund wieder gesagt, dass sie das Zimmer langfristig untermieten würde. Dadurch wollte sie mit mir dem Mietpreis verhandeln. Am Ende habe ich ihr gesagt, noch billigere Zimmermiete nicht ging. Wenn sie das Zimmer mit dieser Miete nicht wollte, dann wir es ließen. Sie hat aber die Entscheidung getroffen und mir gesagt dass sie das Zimmer doch untermieten, obwohl sie weißt dass das Zimmer ca. 9 qm groß statt 12 qm Meter. Auch danach wollte sie unbedingt das Möbel noch mal neu arrangieren. Ich habe gefunden das Möbel ein bisschen kaputt.

Zwei Tage nachher, am 15.08.2008, um gegen 22:50 Uhr hat sie mich auf Handy angerufen und informierte mir dass sie nicht einziehen wollte und dass sie mir eine Email geschickt hat. Ich habe nichts am Telefon gesagt, diese Email habe ich auch nicht beantwortet.

Auf dem Vertrag steht es dass Kündigungsfest ist 1 Monat, und die Kündigung bis zum 3. Kalendertag des Monats schriftlich eingehen sollte.

Gestern hat sie mir eine Email geschrieben. Sie wollte die Kaution zurück und Sie schrieb dass ich ihr schulde, wegen falscher Wohnfläche im Vertrag.

Meine Fragen:
1. Darf sie vor Einzugstermin schon kündigen oder erst nachher? 2
2. Gilt noch der Vertrag, obwohl ich falsche Wohnfläche drin geschrieben habe? (Ich habe mit ihr den Vertrag zusammen verfasst. Ich habe einen Untermietvertrag online gefunden und ausgedruckt. Mit ihr zusammen haben wir das Formular ausgefüllt. Beim Zimmergröße schreiben, habe ich ihr auch gesagt dass ich nicht sicher war.)
3. Gibt es ein mündlicher Vertrag, dass sie das Zimmer mieten würde obwohl sie weißt dass das Zimmer kleinere wie im Vertrag steht ist.
4. Darf ich meinen Schaden (Miete, mögliche Reparatur des Möbels) aus der Kaution pfänden?
5. War es meine Schuld? Obwohl sie die ganze Zeit den Fehler im Vertrag weißt und mir mehrmals versprochen dass sie das Zimmer mieten würde.

Bitte um Ratschläge. Vielen Dank!

MFG

P.S.
Am Montagmorgen um gegen 5:20 Uhr hat sie mir eine SMS geschickt: „Ich moechte das Zimmer mieten. Ruf bitte mich an.“ Das ist aber wieder eine Geschichte. Im Moment hat sie mir wieder mündlich gesagt dass sie nicht einziehen würde.


-- Editiert von Amatista am 22.08.2008 11:46:12

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Sorry, aber da blickt kein Mensch richtig durch !

Lassen Sie Ihre Geschichte bitte verständlich überarbeiten, dann ist die Wahrscheinlichkeit wesentlich grösser eine vernünftige Antwort zu bekommen.

Sonst eben nicht, oder soll das eine Bastel-bzw. Räteselfragestunde werden !


MFG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

Vielen Dank!

Ich sehe gerade keine Möglichkeit dass ich editieren kann.

Wie macht man das? Vorhin gab es ein Link, jetzt gibt es nicht mehr!

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Amatista
Status:
Beginner
(77 Beiträge, 15x hilfreich)

Es geht um einen Untermietvertrag, zwischen mir und einem Mädchen. Es gibt ein Fehler im Vertrag. Falsche Wohnfläche des Mietzimmers. Es steht im Vertrag 12 qm, obwohl das Zimmer nur ca. 9 qm groß ist.

Am 6.8.2008 haben wir den Vertrag unterschrieben, am 13.08.2008 gab sie mir die Kaution als Bargeld.

Vor dem Geldabgabe habe ich ihr gesagt, wenn sie das kleine Zimmer von 9 qm mit dieser Miete nicht wollte, dann wir es ließen. Sie hat aber die Entscheidung getroffen und mir gesagt dass sie das Zimmer doch untermieten, obwohl sie weißt dass das Zimmer ca. 9 qm groß statt 12 qm Meter.

Sie hat am 6.8.2008 und 13.08.2008 das ganze Möbel im Mietobjekt neu arrangiert wie sie wollte.

Am 15.08.2008 hat sie mir eine Email geschrieben und danach mich angerufen. Sie wollte das Zimmer nicht mehr.

Meine Fragen:
1. Darf sie vor Einzugstermin schon kündigen oder erst nachher?
2. Gilt noch der Vertrag, obwohl ich falsche Wohnfläche drin geschrieben habe? (Ich habe mit diesem Mädchen den Vertrag zusammen verfasst. Ich habe einen Untermietvertrag online gefunden und ausgedruckt. Mit ihr haben ich das Formular ausgefüllt. Beim Zimmergröße schreiben, habe ich ihr auch gesagt dass ich nicht sicher war.)
3. Gibt es ein mündlicher Vertrag, dass sie das Zimmer mieten würde, obwohl sie weißt dass das Zimmer kleinere wie im Vertrag steht ist.
4. Darf ich meinen Schaden (Miete, mögliche Reparatur des Möbels) aus der Kaution pfänden?
5. War es meine Schuld? Obwohl sie die ganze Zeit den Fehler im Vertrag weißt und mir mehrmals versprochen dass sie das Zimmer mieten würde.

Bitte um Ratschläge. Vielen Dank!

MFG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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