Ist der Mietvertrag gültig?

17. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Elissa28
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist der Mietvertrag gültig?

Hallo, ich habe eine Frage zu meinem Mietvertrag.

Ich wohne seit 1993 in einer abgeschlossenen Wohnung im Haus meiner Eltern (die Wohnung ist durch einen Hof getrennt vom Haus meiner Eltern). Der Mietvertrag, von dem die Rede ist, besteht aber erst seit 2006, weil die ARGE damals etwas Schriftliches haben wollte (der Mietvertrag ist ein Einheitsmietvertrag von Zweckform und ist im August 2006 hergestellt worden laut Prägung) und ist auf 1993 zurückdatiert. Die Miete ist allerdings in Euro angegeben.

Nun ist meine Frage, ob dieser Mietvertrag überhaupt gültig ist, da meine Eltern wollen, dass ich ausziehe und mir mit Anwalt drohen, wenn ich nicht die Wohnung durch eine professionelle Firma renovieren lasse. Ich würde ja renovieren, wenn ich ausziehe, aber eine teure Firma kann ich mir nicht leisten....

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

bevor man darüber diskutiert, welcher Mietvertrag wirksam ist, sollten Sie mal angeben, was der schriftliche Mietvertrag zu den Themen Renovierung etc. sagt. Es wäre ja denkbar, dass der Vertrag unwirksame Klauseln hat, sodass es im Ergebnis dahinstehen kann, welcher Vertrag wirksam ist.

Aber bitte wörtlich zitieren! (alles was mit Schönheitsreparaturen und/oder Regelungen zum Auszug zu tun hat)



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"justice"

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#2
 Von 
Rosenquarz
Status:
Schüler
(279 Beiträge, 101x hilfreich)

Mietverträge kann man auch mündlich schließen. Im Endeffekt kommt es also nicht darauf an, wann er geschlossen wurde. Für die Arge hätte es vermutlich auch eine Bescheinigung getan.

Die Renovierungsfrage sollte eigentlich im Vertrag stehen. Leider habe ich so einen Vordruck nicht mehr zu Hause. Tatsache ist aber, daß ein Vermieter nicht die Beauftragung einer Fachfirma beanspruchen darf, sondern nur die fachgerechte Ausführung der Arbeiten. Wenn man - falls man denn müsste - super tapezieren könnte, stünde einer Eigenrenovierung also nichts im Wege.

Eine andere Frage, die sich mir am Rande stellt: Würden Deine Eltern tatsächlich irgendwelche Kosten geltend machen? Vielleicht könnte man sich - schriftlich! - vergleichen, dass man bis Tag x auszieht, dafür aber nicht renoviert.

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