Also, Lage ist so: Eine Wohnung mit 95 qm besitzt zusätzlich einen Wohnkeller (50 qm), der mit bewohnt wird (Schlafzimmer usw.). Der Keller
hat richtige Fenster und Fußbodenheizung und ist nur durch die Wohnung zu erreichen über eine stinknormale Treppe in der Wohnung.
Zu welchen Teilen dürfen die qm zur Wohnfläche gezählt werden ? Voll oder nur ein Teil ?
Im Mietvertrag ist der Keller aber Mehrzweckkeller (oder Mehrzweckraum) bezeichnet. Einen separaten Kellerraum wie man das sonst kennt ist noch mal extra vorhanden und angegeben im Mietvertrag. Dieser Keller ist auch von außen zugänglich.
Danke
Ist der bewohnte Keller mit einzubeziehen in die Wohnungsgröße ?
19. Juni 2019
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Frage vom 19. Juni 2019 | 15:36
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist der bewohnte Keller mit einzubeziehen in die Wohnungsgröße ?
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#1
Antwort vom 19. Juni 2019 | 15:54
Von
Status: Master (4244 Beiträge, 2420x hilfreich)
Ist der Keller denn baurechtlich zu Wohnzwecken zugelassen?
Wenn er zugelassen ist, dann ist er offenbar Wohnraum und somit auch Wohnfläche. Wenn er zu niedrig ist, kann er nur teilweise angerechnet werden, bei voller Zimmerhöhe voll.
#2
Antwort vom 19. Juni 2019 | 15:59
Von
Status: Frischling (18 Beiträge, 0x hilfreich)
Die Zimmerhöhe ist 2,25 m oder höher.
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#3
Antwort vom 21. Juni 2019 | 14:15
Von
Status: Unbeschreiblich (31994 Beiträge, 5630x hilfreich)
So steht das im Mietvertrag? Dann wird man sich mit dem Mieter wohl um den Begriff Kellerraum oder Mehrzweckraum streiten.ZitatIm Mietvertrag ist der Keller aber Mehrzweckkeller (oder Mehrzweckraum) bezeichnet. :
Mehrzweckkeller? Das ist ein Kellerraum. Für mehrere Zwecke. Kein Wohnraum.
Mehrzweckraum? Das ist uU auch ein Wohnraum, auch im Keller.
#4
Antwort vom 21. Juni 2019 | 17:26
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Wenn innerhalb der Wohnung bzw. nur über die Wohnung zu erreichen dürfen Abstell-/Kellerräume zur Wohnfläche gerechnet werden. Bei Grundfläche von mind. 2 m zu 100 %.
#5
Antwort vom 21. Juni 2019 | 19:22
Von
Status: Senior-Partner (6419 Beiträge, 2316x hilfreich)
Zitat:Wenn innerhalb der Wohnung bzw. nur über die Wohnung zu erreichen dürfen Abstell-/Kellerräume zur Wohnfläche gerechnet werden. Bei Grundfläche von mind. 2 m zu 100 %
und das steht wo ?
Ich lese in § 2 der Wohnflächenverordnung:
(3) Zur Wohnfläche gehören nicht die Grundflächen folgender Räume:
1. Zubehörräume, insbesondere:
a) Kellerräume,
b) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung,
c) Waschküchen,
d) Bodenräume,
e) Trockenräume,
f) Heizungsräume und
g) Garagen,
2. Räume, die nicht den an ihre Nutzung zu stellenden Anforderungen des Bauordnungsrechts der Länder genügen,
#6
Antwort vom 22. Juni 2019 | 13:33
Von
Status: Bachelor (3201 Beiträge, 1444x hilfreich)
Zitatund das steht wo ? :
da
Zitatb) Abstellräume und Kellerersatzräume außerhalb der Wohnung, :
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