Ich habe zum 01. August eine Wohnung gemietet und beim Vorstellungsgespräch meinen Job angegeben. Nun habe ich eben diesen gerade unerwartet verloren. Der Vermieter
weiß nichts davon, die Kaution ist auch noch nicht bezahlt. Kann man daraus einen Strick drehen?
Und wie sieht es mit dem Widerrufsrecht aus? Über jenes bin ich nicht informiert worden und der Mietvertrag wurde mir per Post geschickt und ich sandte ihn zurück.
Hat jemand eine Idee?
Und was hat es damit auf sich?
https://m.focus.de/immobilien/experten/mietvertrag-widerrufen-welche-voraussetzungen-gelten_id_7901068.html
-- Editiert von Corner kick! am 11.06.2019 13:48
Ist der unterschriebene Mietvertrag anfechtbar?
11. Juni 2019
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Frage vom 11. Juni 2019 | 13:41
Von
Status: Frischling (16 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist der unterschriebene Mietvertrag anfechtbar?
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#1
Antwort vom 11. Juni 2019 | 14:27
Von
Status: Student (2415 Beiträge, 604x hilfreich)
ZitatIch habe zum 01. August eine Wohnung gemietet und beim Vorstellungsgespräch meinen Job angegeben. :
Also niemals ein Fernabsatz ... und damit kein Widerrufsrecht.
#2
Antwort vom 11. Juni 2019 | 16:55
Von
Status: Unbeschreiblich (120262 Beiträge, 39861x hilfreich)
ZitatDer Vermieter weiß nichts davon, die Kaution ist auch noch nicht bezahlt. Kann man daraus einen Strick drehen? :
Kommt ganz darauf an, ob die Meldung eines solchen Verlustes rechtswirksam vereinbart wäre.
Als man es sagte, war es ja die Wahrheit.
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