Ist der unterschriebene Mietvertrag anfechtbar?

11. Juni 2019 Thema abonnieren
 Von 
Corner kick!
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist der unterschriebene Mietvertrag anfechtbar?

Ich habe zum 01. August eine Wohnung gemietet und beim Vorstellungsgespräch meinen Job angegeben. Nun habe ich eben diesen gerade unerwartet verloren. Der Vermieter weiß nichts davon, die Kaution ist auch noch nicht bezahlt. Kann man daraus einen Strick drehen?

Und wie sieht es mit dem Widerrufsrecht aus? Über jenes bin ich nicht informiert worden und der Mietvertrag wurde mir per Post geschickt und ich sandte ihn zurück.

Hat jemand eine Idee?

Und was hat es damit auf sich?

https://m.focus.de/immobilien/experten/mietvertrag-widerrufen-welche-voraussetzungen-gelten_id_7901068.html

-- Editiert von Corner kick! am 11.06.2019 13:48

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12330.04.2020 12:15:00
Status:
Student
(2415 Beiträge, 604x hilfreich)

Zitat (von Corner kick!):
Ich habe zum 01. August eine Wohnung gemietet und beim Vorstellungsgespräch meinen Job angegeben.


Also niemals ein Fernabsatz ... und damit kein Widerrufsrecht.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120262 Beiträge, 39861x hilfreich)

Zitat (von Corner kick!):
Der Vermieter weiß nichts davon, die Kaution ist auch noch nicht bezahlt. Kann man daraus einen Strick drehen?

Kommt ganz darauf an, ob die Meldung eines solchen Verlustes rechtswirksam vereinbart wäre.
Als man es sagte, war es ja die Wahrheit.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 268.165 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.355 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen