Ist die Kündigung des Lagers per Mail wirksam ?

2. Dezember 2022 Thema abonnieren
 Von 
Chakameh
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 4x hilfreich)
Ist die Kündigung des Lagers per Mail wirksam ?

Durch eine Unachtsamkeit habe ich einen Lagerplatz 2-mal vermietet. Der Lagerplatz liegt zwischen 2 anderen Plätzen, von denen der eine schon vor langer Zeit an jemanden vermietet worden war und der den strittigen Lagerplatz dann vor 5 Jahren noch zusätzlich gemietet hatte. Weil er ihn aber all die Jahre überhaupt nicht genutzt und leer stehen gelassen hatte, war er von mir gar nicht mehr als vermietet gesehen und vor 1 Jahr an einen anderen Interessenten vermietet worden, der ihn zusammen mit dem 2. Lagerlatz unbedingt haben wollte. Jetzt ist der erste Mieter nach 1 Jahr überraschend aufgetaucht, als er auf seinem von ihm gemieteten, von mir dummerweise nochmals vermieteten Platz einige Sachen unterbringen wollte und feststellen mußte, daß er bereits besetzt war. Als der Erstmieter das ärgerlich beanstandete, habe ich ihn über die Zusammenhänge natürlich aufgeklärt und ihn aufgefordert, mir seine Forderung zu stellen. Seitdem ist seinerseits ein totales Schweigen ausgebrochen. Er will den Platz haben und ich kann ihn ihm nicht geben. Weil er mir keine Forderung gestellt und keinen Vorschlag für die Lösung des Problems gemacht hat, ich die Verhältnisse nicht ungeklärt bestehen lassen kann, habe ich das gesamte Mietverhältnis jetzt per Mail fristgemäß zum Monatsende gekündigt. Im Mietvertrag ist, außer über die Kündigungsfrist, keine Vereinbarung getroffen, wie sie zu erfolgen hat.
Kann die Kündigung per Mail als nicht ausreichend zurückgewiesen werden ? Ist die Kündigung ein folgerichter Schluß ?

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Chakameh):
habe ich das gesamte Mietverhältnis jetzt per Mail fristgemäß zum Monatsende gekündigt.

Mail? Welche Mail? Ist nie angekommen ...
Viel Spaß das Gegenteil zu beweisen.



Zitat (von Chakameh):
Kann die Kündigung per Mail als nicht ausreichend zurückgewiesen werden ?

Selbstverständlich.



Zitat (von Chakameh):
Ist die Kündigung ein folgerichter Schluß ?

Ja.

Nur befreit das dann nicht von dem Schadenersatz ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47602 Beiträge, 16827x hilfreich)

Zitat (von Chakameh):
Kann die Kündigung per Mail als nicht ausreichend zurückgewiesen werden ?


Grundsätzlich ist eine Kündigung per Mail möglich und wirksam. Probleme treten dann auf, wenn die Gegenseite behauptet, die Mail nie erhalten zu haben.

Sollte die Kündigung zurückgewiesen werden, dann ist das für Dich positiv, da das dann gleichzeitig der Nachweis ist, dass die Kündigung zugegangen ist. Die Zurückweisung macht die Kündigung nicht unwirksam, sondern hat keine Rechtsfolgen.

Zitat (von Chakameh):
Ist die Kündigung ein folgerichter Schluß ?


Ja und in dieser Situation wohl auch die einzige sinnvolle Möglichkeit. Schadenersatzansprüche aus der Vergangenheit bleiben davon aber unberührt.

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#3
 Von 
Kalanndok
Status:
Student
(2329 Beiträge, 363x hilfreich)

Mit der Erklärung des Sachverhalts, könnte man sich selbt ein Ei gelegt haben.

Man hat damit nämlich der Gegenseite möglicherweise mitgeteilt, seit wann genau der vermietete Raum nicht mehr zur Verfügung stand.

Beispiel:
Stehen 5% des gemieteten Lagerplates nicht mehr zur Verfügung, das ergibt eine Minderung von mindestens 5% auch rückwirkend bis zur ersten Kenntnis des Vermieters von diesem Mangel.

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#4
 Von 
Chakameh
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 4x hilfreich)

Daß jemand abstreiten kann, eine Mail erhalten zu haben, ist mir durchaus bewußt. In diesem Fall halte ich das aber für ausgeschlossen, weil es sich bei dem Mieter um einen Ehrenmann handelt und wir immer mit großem Respekt miteinander umgegangen sind.
Mit der Kündigung habe ich mich ganz an die Abmachung im Mietvertrag gehalten. Wenn Harry meint, daß sie als für nicht ausreichend zurückgewiesen werden kann, möchte er doch einmal sagen, wie eine für ihn selbstverständliche Zurückweisung begründet werden könnte.
Es ist bestärkend, von Harry und hh grundsätzlich zur Kündigung Zustimmung erhalten zu haben. Schadensersatzansprüche habe ich in meinen, der Kündigung vorausgehenden Mitteilungen selber angeboten, indem ich dazu aufgefordert habe, sie mir als Forderung zu stellen. Kalanndok will ich darum sagen, daß ich mich keineswegs um sie drücken will und es keine Absicht gibt, berechtigte Schadensersatzansprüche nicht erfüllen zu wollen. Worin liegt aber der Schaden, wenn der theoretisch Geschädigte praktisch keinen subjektiven Schaden erfahren hat ? Seine beispielhaft gemachte Rechnung leuchtet natürlich ein. Ich meine, auf diese Lösung sollte der Geschädigte doch wohl selber zu kommen in der Lage sein und seinen Anspruch stellen.

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Chakameh):
Wenn Harry meint, daß sie als für nicht ausreichend zurückgewiesen werden kann, möchte er doch einmal sagen, wie eine für ihn selbstverständliche Zurückweisung begründet werden könnte.

Für eine Zurückweisung braucht es gar keine Begründung.
Und in Ermangelung jedweder Fakten zu der Kündigung und in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten kann ich auch nicht sagen was hier wie begründet werden konnte.
Allerdings ist der wohl häufigste Grund der Zurückweisung die Nichtigkeit der Kündigung.



Zitat (von hh):
Schadenersatzansprüche aus der Vergangenheit bleiben davon aber unberührt.

Und auch die Schadenersatzansprüche aus der Zukunft ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#6
 Von 
Chakameh
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 4x hilfreich)

Für Harry ist es schlüssig, daß das Mietverhältnis unter den gegebenen Umständen gekündigt worden ist und er hält es gleichzeitig für selbstverständlich, daß der Kündigung vom Gekündigten ohne Begründung widersprochen werden kann. Natürlich kann man das. Man kann tatsächlich allem, auch daß 1 + 1 = 2 ist, widersprechen. Weil er der Meinung ist, daß in einem Diskurs keine Logik beachtet werden muß, um zu einem Ergebnis zu kommen, erlaubt er sich, die eigentliche Frage gar nicht zu beachten und ich weiß nicht, worin er eigentlich den Sinn sieht, sich überhaupt zu äußern. Bei der Einstellung macht er sich auch in Stellungnahmen unglaubwürdig, in denen er sich mit Sachverhalten tatsächlich auseinanderzusetzen scheint und in denen eine Logik erkennbar ist, der man folgen oder widersprechen kann.
Hellseherische Fähigkeiten werden hier nicht von ihm benötigt. Die Fakten, die er mit hellseherischen Fähigkeiten finden will, sind ausreichend bekannt.

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#7
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Chakameh):
Für Harry ist es schlüssig, daß das Mietverhältnis unter den gegebenen Umständen gekündigt worden ist

Nö, das hat Harry nie behauptet - im Gegenteil.



Zitat (von Chakameh):
und er hält es gleichzeitig für selbstverständlich, daß der Kündigung vom Gekündigten ohne Begründung widersprochen werden kann.

Richtig. Auch Harry kann die Realität nicht verändern ...



Zitat (von Chakameh):
Die Fakten, die er mit hellseherischen Fähigkeiten finden will, sind ausreichend bekannt.

Da muss Harry z.B. den Wortlaut der Kündigung wohl glatt überlesen haben ...


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Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Chakameh
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 4x hilfreich)

Bei meiner Frage, ob es richtig war, das Mietverhältnis gekündigt zu haben, bestreitet Harry seine frühere Zustimmung zur Kündigung und behauptet, ihr ganz im Gegenteil nicht zugestimmt zu haben. Er stellt damit seine sich widersprechenden Beiträge auf den Kopf. Wieso er meint, vorher etwas anderes vertreten zu haben, ist nicht zu verstehen. Wenn er sich jetzt vorher gegen die Kündigung ausgesprochen haben will, so gibt er auch jetzt keine Erklärung dafür, was gegen die Kündigung spricht. So kann man keine Diskussion führen. So führt sie zu nichts. Statt sich um das Thema zu bemühen, muß man sich um Harry bemühen, was zu nichts führt, weil er nie etwas einsieht und auf seinem Standpunkt besteht.
FloRyan versteht meine Mühe nicht, etwas zu erklären und steigt erst am Ende einer Diskussion ein, ohne die Zusammenhänge vorangegangener Beiträge zu kennen.

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#10
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120059 Beiträge, 39823x hilfreich)

Zitat (von Chakameh):
Bei meiner Frage, ob es richtig war, das Mietverhältnis gekündigt zu haben, bestreitet Harry seine frühere Zustimmung zur Kündigung

Nö, das tut er nicht.



Zitat (von Chakameh):
Statt sich um das Thema zu bemühen, muß man sich um Harry bemühen,

Harry hat das Gefühl, das Chakameh sich erst mal vorrangig um einen Deutschlehrer bemühen sollte statt um Harry, denn Chakameh scheint nicht in der Lage zu sein den feinen aber wichtigen Unterschied zwischen "Kündigung war richtig!" und "Kündigung wirksam?" und andere Unterschiede zu verstehen.
Solange es an derart elementarem Basiswissen mangelt, ist eine Diskussion in der Tat wenig zielführend.


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