Ist die Zwangsräumung rechtskräftig mir gegenüber?

9. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
guest-12309.05.2010 23:37:50
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Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist die Zwangsräumung rechtskräftig mir gegenüber?

Hallo,

uns steht nun nach langem hin und her die Zwangsräumung bevor. In allen schreiben ebenso wie auch im Urteil stehen nur mein Lebensgefährte und meine Tochter. Von mir ist nie die Rede. Haben das bei Gericht auch gesagt, war aber wohl nicht von Bedeutung. Klar haben von Anfang an meine Tochter und mich verwechselt.

Hierzu meine Frage: Ist die Zwangsräumung dann überhaupt rechtskräftig mir gegenüber? Können sie mich trotzdem aus der Wohnung werfen?

Danke für die Antworten...

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27 Antworten
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#1
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#2
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
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Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#3
 Von 
guest-12309.05.2010 23:37:50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich stehe nicht im Mietvertrag, es muß aber ebenso ein Räumungsurteil gegen mich vorliegen.

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#4
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Was willst Du denn alleine in der Wohnung (ggfs. auch noch ohne Möbel) ?



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#5
 Von 
guest-12310.05.2010 14:56:15
Status:
Beginner
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#6
 Von 
guest-12309.05.2010 23:37:50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Es geht ja nicht darum ob ich alleine in der Wohnung wäre. Sondern ob das Urteil auch rechtskräftig gegen mich ist, obwohl mein Name nirgends steht.

Warum wir die Zwangsräumung haben, wäre wohl etwas zuviel zum schreiben, bzw. auch zum lesen...

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#7
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#8
 Von 
guest-12310.05.2010 14:56:15
Status:
Beginner
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#9
 Von 
guest-12309.05.2010 23:37:50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ok, nachdem keiner weis warum und wieso das alles passiert ist, ist es doch verwunderlich was für Kommentare man bekommt.


Möchte nur auf meine Frage eine Antwort, eine vernünftige, normale Antwort!



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#10
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#11
 Von 
guest-12310.05.2010 14:56:15
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

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#12
 Von 
guest-12309.05.2010 23:37:50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Ich weis nicht was das zur Sache tut. Wenn du ein Haus mietest in dem du das Vorkaufsrecht bekommst (steht im Mietvertrag), es komplett ausbaust und renovierst und dann vor die Türe gesetzt wirst, wärst du garantiert auch nicht einverstanden.

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#13
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#14
 Von 
guest-12309.05.2010 23:37:50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

....Mit diesem vollstreckbaren Titel kann er dann einen Gerichtsvollzieher mit der Zwangsräumung der Wohnung beauftragen. Dabei muss er unbedingt darauf achten, dass das Räumungsurteil neben dem eigentlichen Mieter auch andere relevante im Haushalt lebende Personen erfasst....

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#15
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Wenn gegen dich kein Titel vorliegt, dann kannst du auch nicht geräumt werden.
Wird halt teurer und teurer der Spass, aber klingt ja eh so als würdet ihr auf eurem Hartz 4 Wölkchen schweben und eidesstattliche Versicherung auch nichts neues sein. Wer noch was zu verlieren hat im Leben riskiert sowas nicht.

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#16
 Von 
guest-12309.05.2010 23:37:50
Status:
Frischling
(7 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für das Hartz 4 Wölkchen. Sitzt wohl selber auf einer. Dass man immer von einem selbst auf andere schließen muß... Aber gut, was will man erwarten!

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#17
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#18
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

quote:
auch andere relevante im Haushalt lebende Personen

Das entscheidende Wort scheint hier wohl "relevant" zu sein.



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#19
 Von 
guest-12310.05.2010 14:56:15
Status:
Beginner
(95 Beiträge, 9x hilfreich)

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#20
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#21
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
Aber dass man beim Berliner Modell keinen Gerichtsvollzieher braucht, stimmt nicht so ganz.


Was von dem, was highway von sich gibt stimmt schon.

quote:
Danke für das Hartz 4 Wölkchen. Sitzt wohl selber auf einer. Dass man immer von einem selbst auf andere schließen muß... Aber gut, was will man erwarten!
Leider werd ich wohl niemals in den Genuss kommen mal irgendwas vom Staat zu bekommen, aber is mir auch lieber so.
Nur frag ich mich natürlich, warum jemand der zahlungskräftig ist (????) zusätzliche Kosten riskiert, die zwar zuerst der Vermieter übernehmen muss, aber letztlich der Mieter. Hat ja verloren und wird das nächste Mal auch verlieren.
Das riskiert man nur, wenn wirklich nichts mehr zu holen ist.

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#22
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#23
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

quote:
lediglich eine private Vermieterin, die keine Paragraphen kennen muss.


stimmt die sind für private Vermieter auch völlig uninteressant und erst die grossen Gesellschaften sollten sich im Paragraphendschungel des Mietrechts ein wenig auskennen.

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#24
 Von 
guest-12310.05.2010 10:01:46
Status:
Frischling
(48 Beiträge, 37x hilfreich)

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#25
 Von 
guest-12311.06.2010 13:11:34
Status:
Lehrling
(1365 Beiträge, 113x hilfreich)

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#26
 Von 
Laird Mortimer
Status:
Lehrling
(1065 Beiträge, 205x hilfreich)

Zuviel Wissen macht befangen.



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#27
 Von 
kathi2008
Status:
Bachelor
(3218 Beiträge, 1003x hilfreich)

Stimmt, aber bei highway wird das wohl nie ein Problem werden.

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