ist die folgende Renovierungsklausel überhaupt gültig?
"§X
Zustand der Mieträume
Der Mieter übernimmt die Mieträume im vorhandenen Zustand. Auf das Übergabeprotokoll im Anhang 1 wird bezug genommen. Die Parteien treffen ausserdem folgende Vereinbarung:
[handschriftlich]Die Wohnung ist neu renoviert. Beim Auszug renoviert übergeben.[handschriftlich ende]
- Im übrigen erkennt der Mieter die Räume als vertragsgerecht an."
Später folgt ein
Schönheitsreparaturenplan:
"Die Schönheitsreparaturen sind, gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an bzw. von der letzten fachgerechten Durchführung an, in den nachstehenden Zeitabständen fällig - soweit nicht nach dem Grad der Abnutzung eine spätere Ausführung notwendig ist. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass die Mietsache (noch) nicht renovierungsbedürftig ist.
(folgend Auflistung mit 3,5,7 Jahren Fristen)
Darauf folgend eine Aufstellung über Staffelzahlungen:
1 Jahr = 33%
2 Jahre = 66% usw.
Ist die folgende Renovierungsklausel überhaupt gültig?
--- editiert vom Admin
1.
Die Wohnung ist neu renoviert. Beim Auszug renoviert übergeben.
Ist darüber bei oder vor Vertragsunterzeichnung verhandelt worden? Nein?
Dann wäre die Klausel unwirksam im Hinblick darauf, dass die Wohnung beim Auszug renoviert übergeben werden muss.
2.
Die Schönheitsreparaturen sind, gerechnet vom Beginn des Mietverhältnisses an bzw. von der letzten fachgerechten Durchführung an, in den nachstehenden Zeitabständen fällig - soweit nicht nach dem Grad der Abnutzung eine spätere Ausführung notwendig ist. Dem Mieter bleibt der Nachweis offen, dass die Mietsache (noch) nicht renovierungsbedürftig ist.
wirksam
3.
Darauf folgend eine Aufstellung über Staffelzahlungen:
1 Jahr = 33%
2 Jahre = 66% usw.
Der Text ist nicht vollständig. Wenn der fehlende Text jedoch keine Möglichkeit beinhaltet, dass von den Prozentzahlen abgewichen werden kann, dann ist die Klausel unwirksam.
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"1.
Die Wohnung ist neu renoviert. Beim Auszug renoviert übergeben.
Ist darüber bei oder vor Vertragsunterzeichnung verhandelt worden? Nein?
Dann wäre die Klausel unwirksam im Hinblick darauf, dass die Wohnung beim Auszug renoviert übergeben werden muss."
Nein, wurde nicht verhandelt, das stand bei Vertragsunterzeichnung bereits vom vermieter handschriftlich eingetragen im Vertrag.
Wie überhaupt würden wir ein "Verhandeln / nicht Verhandeln" über diesen Punkt beweisen?
Oder wie soll der Vermieter dies beweisen?
Wie überhaupt würden wir ein Verhandeln / nicht Verhandeln über diesen Punkt beweisen?
Die Beweispflicht liegt bei Vermieter.
Zwar ist die Handschriftlichkeit ein Indiz für eine Individualvereinbarung, dennoch müssen noch andere Dinge hinzukommen.
Insbesondere ist im konkreten Fall nicht nachvollziehbar, warum sich ein Mieter im Rahmen von Verhandlungen auf eine für ihn derart nachteilige Klausel hätte einlassen sollen. Ein wesentliches Merkmal einer Individualklausel ist, dass dem Mieter Zugeständnisse an andere Stelle gemacht wurden.
Tatsächlich stattgefundene Verhandlungen zeichnen sich zudem dadurch aus, dass im Rahmen der Verhandlungen der ursprüngliche Vertragstext geändert wurde.
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