Ist die überhöhte Miete ein strafrechtlich zu ahndender Betrug ?

17. August 2023 Thema abonnieren
 Von 
Chakameh
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 4x hilfreich)
Ist die überhöhte Miete ein strafrechtlich zu ahndender Betrug ?

Der ehemalige Untermieter einer an einen Hauptmieter vermieten Wohnung bittet mich um Rat, weil er sich von seinem Vermieter betrogen fühlt, nachdem der sich für das an ihn vermietet gewesene Zimmer € 550,- hat bezahlen lassen, obwohl er selber für seine ganze Wohnung nur € 437,55 Miete bezahlen mußte. Der Untermieter hat wegen dieser Unredlichkeit sein gemietetes Zimmer aufgegeben und sich eine andere Bleibe gesucht.
Darüber hinaus hatte sich der scheinbar um Geld verlegene Hauptmieter von seinem Untermieter immer wieder Geld geliehen, so daß sich die Schulden auf ca. € 4000 aufgelaufen haben.
Es ist unverkennbar, daß hier jemand deutlich über den Tisch gezogen worden ist. Wie kann man aber vorgehen, um sich nachträglich für eine nicht gerechtfertigte, überhöhte Miete entschädigen zu lassen ? Obwohl die durch Ausleihen entstandenen Schulden von dem Schuldner bisher nicht bestritten werden, gibt es aber überhauptkeine Anzeichen dafür, daß, ob und wann sie zurückbezahlt werden.
Der ehemalige Untermieter wird an seinen ehemaligen Vermieter seine Forderungen stellen können und hätte wohl auch berechtigte Hoffnung, von einem Gericht einen Ausgleich zugesprochen zu bekommen. Wenn sich die Leihbeträge nachweisen lassen, würde ein Gericht auch bei diesen für Gerechtigkeit sorgen.
Ist aber nicht durch die Überhöhung der Miete und die Zweifel, daß sich die handelnde Person mit der Absicht Geld geliehen hat und es gar nicht zurückzahlen zu wollen, der Eindruck berechtigt, es mit einer betrügerischen Einstellung zu tun zu haben, gegen die man strafrechtlich vorgehen kann, sowie sich die Zweifel bewahrheitet haben ?

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(124509 Beiträge, 40373x hilfreich)

Zitat (von Chakameh):
Ist die überhöhte Miete ein strafrechtlich zu ahndender Betrug ?

Nö.



Zitat (von Chakameh):
Wie kann man aber vorgehen, um sich nachträglich für eine nicht gerechtfertigte, überhöhte Miete entschädigen zu lassen ?

Am besten in dem man nicht nur genau das
Zitat (von Chakameh):
nicht gerechtfertigte, überhöhte Miete

beweist, sondern auch das dies eine rechtswidrige Miethöhe war, der Gegenseite außergerichtlich substantiiert die Chancenlosigkeit darlegt und selbiges nötigenfalls vor Gericht widerholt.



Zitat (von Chakameh):
Obwohl die durch Ausleihen entstandenen Schulden von dem Schuldner bisher nicht bestritten werden, gibt es aber überhauptkeine Anzeichen dafür, daß, ob und wann sie zurückbezahlt werden.

Da der Gläubiger offenkundig keinerlei Rückzahlungsvereinbarungen getroffen hat, sollte er selbiges zum Zwecke der Wiedererlangung unverzüglich nachholen.



Zitat (von Chakameh):
Wenn sich die Leihbeträge nachweisen lassen, würde ein Gericht auch bei diesen für Gerechtigkeit sorgen.

Nein, das würde es garantiert nicht, da in DE die Gerichte nicht für Gerechtigkeit zu sorgen haben. Ihre einzige Aufgabe ist es, für "Recht" und dessen Durchsetzbarkeit zu sorgen.
Wenn da dann tatsächlich auch mal Gerechtigkeit dabei sein sollte, ist das nur ein zufälliger Effekt, höchst willkommen, aber ohne Absicht und Auftrag.



Zitat (von Chakameh):
Ist aber nicht durch die Überhöhung der Miete und die Zweifel, daß sich die handelnde Person mit der Absicht Geld geliehen hat und es gar nicht zurückzahlen zu wollen, der Eindruck berechtigt, es mit einer betrügerischen Einstellung zu tun zu haben, gegen die man strafrechtlich vorgehen kann, sowie sich die Zweifel bewahrheitet haben ?

Durchaus, ja.

Mit etwas Glück gibt sich eine Staatsanwaltschaft sogar hin, dies als verfolgenswert zu betrachten.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
Chakameh
Status:
Beginner
(133 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Meinung, daß sich Gerichte nicht um Gerechtigkeit sorgen sollen, halte ich für eine steile These. Gerechtigkeit und Gesetz sind zwar nicht zwangsläufig identisch. Nichts destotrotz besteht ein Gesetz zur Anwendung als Ausdruck der Gerechtigkeit, um die es sich bemüht. So ist Gerechtigkeit nicht der behauptete zufällige Nebeneffekt, sondern sie ist es, die in voller Absicht herbeigeführt werden soll. Der Gerechtigkeit Suchende begibt sich nicht zu einem Lotteriespiel vor ein Gericht, sondern erwartet, daß ihm im Vertrauen auf Gerechtigkeit diese dort auch widerfahren wird, die vom Gesetz nachdrücklich gewollt ist.

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