Ist diese Betriebskostenvorauszahlung realistisch?

4. März 2017 Thema abonnieren
 Von 
fb461159-80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist diese Betriebskostenvorauszahlung realistisch?

Hallo,
unser Vermieter kam auf uns zu und hat uns ein kleines Haus (90qm) zur Miete angeboten, dass er gerade saniert. Es wird gedämmt, hat Fußbodenheizung und der Dachboden ist mit Styroporkugeln gedämmt. Es soll mit Gas geheizt werden. Er will kalt 690 € haben und für die Betriebskosten 160 € haben. Mir scheint es etwas zu wenig, weil ja das heizen etwas mehr kosten wird als in einer Wohnung. Das Haus steht in Brandenburg. In Cottbus. Ich weiß, dass man keine genauen Zahlen nennen kann, es wäre aber schön, wenn Ihr uns sagen könnt, ob es ungefähr passen könnte, oder ob die Betriebskosten doch zu niedrig angesetzt worden sind.
Vielen Dank

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114384 Beiträge, 38986x hilfreich)

Mir erscheint sie zumindest nicht vollkommen unrealistisch.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
fb461159-80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Mir erscheint sie zumindest nicht vollkommen unrealistisch.


Naja, es sollen die Heizkosten mit inbegriffen sein.

-- Editiert von fb461159-80 am 04.03.2017 23:31

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#3
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6207 Beiträge, 2278x hilfreich)

Ich verstehe den Sinn der Frage nicht.
Ein Vermieter ist doch nicht verpflichtet nur eine realistische Vorauszahlung zu erheben.
Außerdem, in § 560 Abs. 4 BGB steht:
(4) Sind Betriebskostenvorauszahlungen vereinbart worden, so kann jede Vertragspartei nach einer Abrechnung durch Erklärung in Textform eine Anpassung auf eine angemessene Höhe vornehmen.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(114384 Beiträge, 38986x hilfreich)

Zitat (von fb461159-80):
Naja, es sollen die Heizkosten mit inbegriffen sein.

Zitat (von fb461159-80):
Es wird gedämmt

Ich gehe mal davon aus, das da nach denn anerkannten Regeln der Technik gedämmt wird.



Zitat (von Spezi-2):
Ich verstehe den Sinn der Frage nicht.

Vermutlich will man wisen, ob man zusätzlich noch was auf die "hohe Kante" legen muss ...



Wenn man die Reseve hat, kann man ja 50-100 EUR jeden Monat auf Seite legen.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#5
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3205 Beiträge, 1441x hilfreich)

Zitat (von Spezi-2):
Ein Vermieter ist doch nicht verpflichtet nur eine realistische Vorauszahlung zu erheben.


Ist ja richtig.

Wenn aber schon bei Mietbeginn abzusehen ist das die Vorauszahlungen nicht ausreichen werden, ist doch besser man vereinbart gleich etwas höhere.

@fb461159-80

Inklusive Heizkosten ist das aus meiner Sicht etwas zu wenig.

Es sei denn in den Vorauszahlungen sind wirklich nur die verbrauchs-/verursachungsabshängigen BK für Heizung, WW-Aufbereitung, Wasser, Abwasser und Müllentsorgung enthalten.

Was ich mir aber nicht vorstellen kann.

Bei Vermietung von EFH ist es eigentlich üblich den Mieter, soweit möglich, selbst Verträge mit den entsprechenden Ver- und Entsorgern abschließen zu lassen.

Zitat (von fb461159-80):
Das Haus steht in Brandenburg. In Cottbus.


Ihr könnt Euch ja mal bei z. B. Wasserpreis, im Land Brandenburg ist der meist ziemlich hoch, bei mir (Landkreis Oder-Spree) z. B. 5,60 €/m³, und den Priesen für Müllentsorgung erkundigen.

Und den potentiellen Vermieter noch mal fragen was denn tatsächlich alles in den BK enthalten ist.

Ob er aber richtige Angaben macht weiß man nicht. Möglicherweise weiß er gar nicht was alles zu den BK, die auf den Mieter umgelegt werden können, gehört. Dann habt Ihr entweder Glück oder Pech wenn er das herausfindet.

Ich vermiete eine 90 m² große Wohnung, die BK derzeit, bei Nutzung durch 2 Personen, 225 €.

Davon etwa 135 € für Heiz- und WW-Kosten, das sind ja mehr als nur die Kosten für Heizenergie.

Abschließend, solltet Ihr das Häuschen tatsächlich mieten, entweder gleich höhere Vorauszahlungen vereinbaren oder jeden Monat 50 - 70 € bei Seite legen.

Hier noch zum Nachlesen welche Betriebskostenarten umgelegt werden können, wenn sie denn anfallen.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#6
 Von 
fb461159-80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Anitari):
Zitat (von Spezi-2):
Ein Vermieter ist doch nicht verpflichtet nur eine realistische Vorauszahlung zu erheben.


Ist ja richtig.

Wenn aber schon bei Mietbeginn abzusehen ist das die Vorauszahlungen nicht ausreichen werden, ist doch besser man vereinbart gleich etwas höhere.

@fb461159-80

Inklusive Heizkosten ist das aus meiner Sicht etwas zu wenig.

Es sei denn in den Vorauszahlungen sind wirklich nur die verbrauchs-/verursachungsabshängigen BK für Heizung, WW-Aufbereitung, Wasser, Abwasser und Müllentsorgung enthalten.

Was ich mir aber nicht vorstellen kann.

Bei Vermietung von EFH ist es eigentlich üblich den Mieter, soweit möglich, selbst Verträge mit den entsprechenden Ver- und Entsorgern abschließen zu lassen.

Zitat (von fb461159-80):
Das Haus steht in Brandenburg. In Cottbus.


Ihr könnt Euch ja mal bei z. B. Wasserpreis, im Land Brandenburg ist der meist ziemlich hoch, bei mir (Landkreis Oder-Spree) z. B. 5,60 €/m³, und den Priesen für Müllentsorgung erkundigen.

Und den potentiellen Vermieter noch mal fragen was denn tatsächlich alles in den BK enthalten ist.

Ob er aber richtige Angaben macht weiß man nicht. Möglicherweise weiß er gar nicht was alles zu den BK, die auf den Mieter umgelegt werden können, gehört. Dann habt Ihr entweder Glück oder Pech wenn er das herausfindet.

Ich vermiete eine 90 m² große Wohnung, die BK derzeit, bei Nutzung durch 2 Personen, 225 €.

Davon etwa 135 € für Heiz- und WW-Kosten, das sind ja mehr als nur die Kosten für Heizenergie.

Abschließend, solltet Ihr das Häuschen tatsächlich mieten, entweder gleich höhere Vorauszahlungen vereinbaren oder jeden Monat 50 - 70 € bei Seite legen.

Hier noch zum Nachlesen welche Betriebskostenarten umgelegt werden können, wenn sie denn anfallen.

Vielen Dank

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46272 Beiträge, 16416x hilfreich)

Wenn Ihr halbwegs sicher sein wollt, dass die Nebenkostenvorauszahlungen realistisch sind, müsst Ihr Euch genau aufschlüsseln lassen, wie der Vermieter den Betrag ermittelt hat.

160€ sind nicht unmöglich, jedoch am unteren Rand der Spannbreite. Es ist z.B. denkbar, dass keine Kosten für Gartenpflege, Hausmeister, Treppenhausreinigung usw. anfallen, weil das die Mieter selbst machen sollen.

0x Hilfreiche Antwort




#11
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3433 Beiträge, 1941x hilfreich)

War das Häuschen früher schonmal vermietet? > dann könnte der Vermieter zusammenstellen, was damals alles an Betriebskosten anfielen und daraus Anhaltspunkte ableiten, welche monatliche Betriebskostenvorauszahlung realistisch wäre
Ansonsten wird dir der Vermieter beim besten Willen nicht voraussagen können, wie hoch eine realistische monatliche Betriebskostenvorauszahlung sein könnte. Dazu können nach einer Modernisierung/größeren Umbauarbeiten u.U. die Versicherungskosten und die Grundsteuer steigen.
Oder man nimmt sich einen möglichst aktuellen Betriebskostenspiegel des DMB als Anhaltspunkt
aber Vorsicht > z.B. "2015/2016" = Erfassungsjahr d.h. die Daten stammen i.d.R. aus 1-2 Jahren davor
http://mieterschutz-do.de/betriebskostenspiegel/
Natürlich hängt es auch davon ab, was überhaupt anfällt - im EFH eher nicht: Aufzug, Hauswart/Gartenpflege, Gebäudereinigung.

Wie schon gesagt wurde, ist es bei EFH üblich, dass der Mieter direkt einen Vertrag mit einem Gasversorger seiner eigenen Wahl abschliesst.
Vorteile hat das für beide:
Vermieter: muss sich nicht darum kümmern (nicht den Vertrag verwalten, Zählerstände vom Mieter einholen und an den Versorger weiterleiten), nicht die Vorauszahlungen des Mieters verwalten und abrechnen
Mieter: kann einen Versorger seiner eigenen Wahl nehmen - z.B. auch den Mehraufwand in Kauf nehmen und jährlich wechseln um jeweils den Bonus für's 1. Jahr einzustreichen, hat direkte Kontrolle+Übersicht über seine Vorauszahlungen an den Versorger und erhält direkt seine Abrechnung

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
fb461159-80
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
Wenn Ihr halbwegs sicher sein wollt, dass die Nebenkostenvorauszahlungen realistisch sind, müsst Ihr Euch genau aufschlüsseln lassen, wie der Vermieter den Betrag ermittelt hat.

160€ sind nicht unmöglich, jedoch am unteren Rand der Spannbreite. Es ist z.B. denkbar, dass keine Kosten für Gartenpflege, Hausmeister, Treppenhausreinigung usw. anfallen, weil das die Mieter selbst machen sollen.


Hallo,
Gartenpflege, Hausmeister so wie Reinigung gibt es nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Lolle
Status:
Bachelor
(3433 Beiträge, 1941x hilfreich)

Na prima, dann hast du ja jetzt alles an der Hand, um selbst mal auszurechnen welche monatliche Betriebskostenvorauszahlung nach der Tabelle des DMB aufgrund Mittelwerte realistisch wäre.

Ich komme für warme BK auf 1,42 € und für kalte BK auf 1,00 € je Monat/m² Wohnfläche
(ohne Gebäudereinigung, Gartenpflege, Hauswart, Aufzug, Antenne/Kabel)
Das wären bei 90m² Wohnfläche 217,80€ monatliche Vorauszahlung.

Signatur:

Es hilft nichts,das Recht auf seiner Seite zu haben.Man muss auch m.d. Justiz rechnen - D Hildebrand

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46272 Beiträge, 16416x hilfreich)

Die Mittelwerte aus der Tabelle des DMB sind nur ein sehr grober Anhaltspunkt. Wenn es aufgrund der Sanierung keine brauchbaren Werte aus vorherigen Abrechnungszeiträumen gibt, dann kann man nur schätzen. Dass Lolle auf 220€ kommt heißt nicht, dass 160€ völlig unrealistisch sind.

Die kalten Betriebskosten lassen sich dabei sehr gut vorhersagen, weil genau bekannt sein müsste, in welcher Höhe sie anfallen. Schwieriger ist es mit den Heizkosten. Da wurde auch dem Vermieter ggf. eine Energieeinsparung versprochen von der man nicht wirklich weiß, ob sie auch in diesem Umfang eintritt. Außerdem hat das individuelle Heizverhalten einen erheblichen Einfluss.

Bei den Kosten für Warm- und Kaltwasser gibt es eine noch höhere Abhängigkeit vom individuellen Verbrauchsverhalten als bei den Warmwasserkosten.

Wenn man der Sache nicht traut, die Wohnung aber gerne haben möchte, dann sollte man sich vom Vermieter detailliert erläutern lassen, wie er die 160€ ermittelt hat. Dann kann man sich ein eigenes Urteil bilden, ob das passt oder nicht.

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