Ist diese Kündigung noch gültig?

24. Mai 2023 Thema abonnieren
 Von 
Avey
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist diese Kündigung noch gültig?

Hallo,


Mal angenommen, jemand wurde aufgrund von Mietschulden Ende Februar zum 1.4. gekündigt, dann hat er seine Schulden im März aber bezahlt.

Nun wurde ihm mündlich mitgeteilt, dass die Kündigung bestehen bleibt aber er bis zum 1.7. in seiner Wohnung bleiben darf und er dann eine kleinere 1-Zimmer Wohnung in der gleichen Gennossenschaft angeboten bekommt.


Da die Kündigung am 1.4. nicht vollzogen worden ist und kein weiteres Schreiben kam, wäre sie jetzt überhaubt noch rechtsgültig?


Danke schonmal für eine Antwort!

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9868 Beiträge, 4477x hilfreich)

Bitte gebe den genauen Wortlaut der Kündigung hier an. Es wird stark darauf ankommen, ob dir nur fristlos gekündigt wurde oder ob zusätzlich auch eine fristgemäße, ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde.

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#2
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17247x hilfreich)

Da die Kündigung am 1.4. nicht vollzogen worden ist Was heißt denn "nicht vollzogen"? Der Vermieter kann den Mieter nicht einfach raussetzen, sondern muss ggf. Räumungsklage erheben - das kann er natürlich jetzt noch tun.
Es wird stark darauf ankommen, ob dir nur fristlos gekündigt wurde oder ob zusätzlich auch eine fristgemäße, ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde. Das wäre in der Tat wichtig.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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