Ist der Wunsch auf berufliche Verändern verbunden mit einem Umzug in eine andere Stadt ein Grund für außerordentliche Kündigung, welche Frist ist dann einzuhalten ?
Ist ein Umzug in eine andere Stadt ein Grund für außerordentliche Kündigung?
11. Mai 2010
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Frage vom 11. Mai 2010 | 12:28
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Ist ein Umzug in eine andere Stadt ein Grund für außerordentliche Kündigung?
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#1
Antwort vom 11. Mai 2010 | 12:32
Von
Status: Lehrling (1441 Beiträge, 278x hilfreich)
Nein, 3 Monate Kündigungsfrist wie gesetzlich vorgesehen
- eine ausserordentliche Kündigung ist dann angezeigt, wenn es dem M wie dem VM nicht mehr zumutbar ist, eine ordentliche Kündigung einzuhalten.
berufliche Veränderung gehört da nicht dazu !
-- Editiert am 11.05.2010 12:35
#2
Antwort vom 11. Mai 2010 | 12:48
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort, die zudem das was ich erwarte/ lesen will.
Kannst Du vielleicht die §§§ noch nennen ?
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 11. Mai 2010 | 13:00
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 628x hilfreich)
§ 573 c
wenn nicht ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde.
Die ganzen Paragraphen fangen bei § 568 an.
-----------------
""
#4
Antwort vom 11. Mai 2010 | 14:10
Von
Status: Junior-Partner (5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Danke für die brauchbaren Hinweis auf §§§.
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