Ist ein Umzug in eine andere Stadt ein Grund für außerordentliche Kündigung?

11. Mai 2010 Thema abonnieren
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)
Ist ein Umzug in eine andere Stadt ein Grund für außerordentliche Kündigung?

Ist der Wunsch auf berufliche Verändern verbunden mit einem Umzug in eine andere Stadt ein Grund für außerordentliche Kündigung, welche Frist ist dann einzuhalten ?

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Nein, 3 Monate Kündigungsfrist wie gesetzlich vorgesehen

- eine ausserordentliche Kündigung ist dann angezeigt, wenn es dem M wie dem VM nicht mehr zumutbar ist, eine ordentliche Kündigung einzuhalten.

berufliche Veränderung gehört da nicht dazu !

-- Editiert am 11.05.2010 12:35

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#2
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Vielen Dank für die sehr schnelle Antwort, die zudem das was ich erwarte/ lesen will.

Kannst Du vielleicht die §§§ noch nennen ?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12321.01.2018 10:47:44
Status:
Student
(2202 Beiträge, 628x hilfreich)

§ 573 c

wenn nicht ein Kündigungsverzicht vereinbart wurde.
Die ganzen Paragraphen fangen bei § 568 an.

-----------------
""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
icecycle
Status:
Junior-Partner
(5311 Beiträge, 2028x hilfreich)

Danke für die brauchbaren Hinweis auf §§§.

-----------------
"28c7h49T"

0x Hilfreiche Antwort

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