Ist ein unterschriebenes Übergabeprotokoll bei Auszug bindend?

26. September 2020 Thema abonnieren
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)
Ist ein unterschriebenes Übergabeprotokoll bei Auszug bindend?

Hallo zusammen,
ich bin aus einer Wohnung ausgezogen und heute hatten wir die Übergabe.

Um es kurz zu machen; wenn man ein unterschriebenes Übergabeprotokoll hat, welches von beiden Seiten sogar mit Zeugen des Vermieters unterschrieben hat, ist man doch als Mieter auf der sicheren Seite oder?

Hintergrund der Frage ist, dass man sich darauf verständigt hat, dass 1/3 der Kaution von Vermieter einbehalten wird, um notwendige Renovierungsarbeiten vornehmen zu können. Das Angebot lautete, sich entweder darauf als Kompromiss einzulassen (Risiko für beide Seite, dass die Renovierung am Ende teurer oder günstiger wird) oder eben ein Expertengutachten/Kostenvoranschlag geben zu lassen. Das hätte aber alles nur unnötig in die Länge gezogen.

Dokument wurde von allen unterschrieben und die Schlüssel übergeben.

Damit ist der (nun ehemalige) Miete doch jetzt auf der sicheren Seite, egal ob die Renovierung teurer wird oder der Vermieterin noch etwas einfällt.

Danke Euch

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6436 Beiträge, 2318x hilfreich)

Wurde denn auch festgehalten für was die 1/3 Kaution vereinbart wurde ?
Daraus ergibt sich ob versteckte Mängel noch ein Thema werden könnten.

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#2
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)

Ja, für notwendige weitere Reinungskosten und Abnutzung der Möbel. Es wurde ja alles begutachtet von den drei Personen.

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#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47622 Beiträge, 16832x hilfreich)

Und welchen Grund gab es, dass der Mieter für Renovierungen aufkommen muss? Das ist doch normalerweise die Aufgabe des Vermieters.

Durch das Übergabeprotokoll hat sich der Vermieter jetzt den Anspruch auf 1/3 der Kaution auch für den Fall gesichert, dass er eigentlich gar keinen Anspruch gehabt hätte.

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#4
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und welchen Grund gab es, dass der Mieter für Renovierungen aufkommen muss? Das ist doch normalerweise die Aufgabe des Vermieters.

Durch das Übergabeprotokoll hat sich der Vermieter jetzt den Anspruch auf 1/3 der Kaution auch für den Fall gesichert, dass er eigentlich gar keinen Anspruch gehabt hätte.


War ein wenig Psychoterror von denen und man wollte das hinter sich bringen.
Beispielsweise ist die Küche Vermietereigentum und in den acht Jahren, in denen dort gelebt wurde, nutzte sich natürlich die Küche ab. Der Vermieter beharrte aber auf dem Standpunkt, dass diese Abnutzung nicht durch die Mietkosten abgedeckt sei.

Weigerung hätte doch nur alles verkompliziert.
Ist man aber als ehemaliger Mieter jetzt (mit den vorherigen Ergänzungen) auf der sicheren Seite, trotz des Bisses in den 1/3 Kautionsapfel?

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#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4598 Beiträge, 554x hilfreich)

Wenn es so für dich besser ist, dann ist es OK. Bezüglich der Vereinbarung denke ich, dass du (für den vereinbarten Teil) auf der sicheren Seite bist.

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#6
 Von 
Sir Berry
Status:
Unparteiischer
(9326 Beiträge, 2999x hilfreich)

Zitat (von hh):
Und welchen Grund gab es, dass der Mieter für Renovierungen aufkommen muss? Das ist doch normalerweise die Aufgabe des Vermieters.


In Bastis Text der Vereinbarung steht allerdings
Zitat (von Nrwbasti):
weitere Reinungskosten und Abnutzung der Möbel.
und nichts von Renovierung.

Zitat (von Nrwbasti):
Damit ist der (nun ehemalige) Miete doch jetzt auf der sicheren Seite, egal ob die Renovierung teurer wird oder der Vermieterin noch etwas einfällt.


Die Vereinbarung betrifft genau den sehr eng umrissenen Teil und erfasst eben nicht versteckte Mängel und auch keine ggf. notwendige Renovierung - wobei ich hinsichtlich einer Renovierung erstmal mit hh einig gehe.
Und es geht auch nicht darum, dass der Vermieterin noch etwas einfällt, denn es ist kein Vermieterwunschkonzert. Die Mängel müssen objektiv vorhanden sein.

Zitat (von Nrwbasti):
Beispielsweise ist die Küche Vermietereigentum und in den acht Jahren, in denen dort gelebt wurde, nutzte sich natürlich die Küche ab. Der Vermieter beharrte aber auf dem Standpunkt, dass diese Abnutzung nicht durch die Mietkosten abgedeckt sei.


Wie definierst Du Abnutzung? Ein Schranktürschanier, das durch wiederholtes öffnen ausgeleiert ist, zählt sicher zu den nicht zu ersetzenden Aufwendungen, die Arbeitsplatte, die durch Zuschnitte und /oder heiße Töpfe beschädigt wurde, hingegen schon.

Aber mach Dich nicht verrückt. War der Vermieter bisher ok, kannst Du davon ausghen, dass er sich auch an den Sinn der Vereinbarung hält, egal ob er davon profitiert oder etwas dazu zahlt. Denn auch viele Vermieter wollen Ruhe und Rechtsfrieden.

Berry

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#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32190 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Sir Berry):
Aber mach Dich nicht verrückt. War der Vermieter bisher ok,
Zitat (von Nrwbasti):
War ein wenig Psychoterror von denen und man wollte das hinter sich bringen.
Nun muss man erstmal abwarten, bis der Vermieter mit der Wohnungsreinigung fertig ist, hoffentlich nichts weiter findet... und die Abrechnung (evtl. auch noch BK-Abrechnung 2020?) erledigt hat---

Kann also dauern.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#8
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)

Zitat (von Anami):
Zitat (von Sir Berry):
Aber mach Dich nicht verrückt. War der Vermieter bisher ok,
Zitat (von Nrwbasti):
War ein wenig Psychoterror von denen und man wollte das hinter sich bringen.
Nun muss man erstmal abwarten, bis der Vermieter mit der Wohnungsreinigung fertig ist, hoffentlich nichts weiter findet... und die Abrechnung (evtl. auch noch BK-Abrechnung 2020?) erledigt hat---

Kann also dauern.


Gibt keine BK Abrechnung, weil Pauschalmiete.

Wir sind ja gestern durch die gesamte Wohnung gegangen und die Mängel wurden erst aufgenommen, dann einigte man sich aber auf die beschriebe Lösung und schrieb im Protokoll bei dem Punkt, wo man sonst Zimmer für Zimmer die Mängel auflistet >>"siehe Bemerkungen", wo wir dann das Beschriebene niedergefasst haben.

Daher ist das dann doch erledigt?!

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#9
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32190 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Nrwbasti):
Daher ist das dann doch erledigt?!
Das ja. Und wenn er beim Reinigen noch was findet?
Du kannst hier mehrfach Beiträge lesen, wo die Vermieter trotz *keine Mängel/ diese Mängel* doch noch was finden, was sie dann dem Mieter anlasten. Was sich dann zu enormen Kosten aufplustert.
Dann ist der Streit vorprogrammiert. Bei dir um 3/4 Kaution.

Ich denke: Wenn ein Vermieter nach 8 Jahren Wohndauer behauptet,
-die Abnutzung der gemieteten Küche/Kücheneinrichtung wäre nicht in den Mietkosten enthalten
-die Endreinigung zum Auszug/besenrein wäre nicht gut genug
-eine gutachterliche Bewertung in den Raum wirft
... dann kann man auf noch was gefasst sein.

Wurde über die Rückzahlung nichts Besonderes vereinbart, dann kannst du in frühestens 6 Monaten nachfragen, wann er gedenkt, die Rest-Kaution zu überweisen.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)

Das ja. Und wenn er beim Reinigen noch was findet?
Du kannst hier mehrfach Beiträge lesen, wo die Vermieter trotz *keine Mängel/ diese Mängel* doch noch was finden, was sie dann dem Mieter anlasten. Was sich dann zu enormen Kosten aufplustert.
Dann ist der Streit vorprogrammiert. Bei dir um 3/4 Kaution.

Ich denke: Wenn ein Vermieter nach 8 Jahren Wohndauer behauptet,
-die Abnutzung der gemieteten Küche/Kücheneinrichtung wäre nicht in den Mietkosten enthalten
-die Endreinigung zum Auszug/besenrein wäre nicht gut genug
-eine gutachterliche Bewertung in den Raum wirft
... dann kann man auf noch was gefasst sein.

Wurde über die Rückzahlung nichts Besonderes vereinbart, dann kannst du in frühestens 6 Monaten nachfragen, wann er gedenkt, die Rest-Kaution zu überweisen.

Aber es wurde doch schriftlich festgehalten, dass

...mit 1/3 der Kaution alle etwaigen weiteren Reinigungskosten und Möbelnutzung abgedeckt sind (der Betrag wurde so auch aufgenommen... "Kautionseinbehalt deckt diese etwaigen Kosten vollständig."

1) Ist das nicht ausreichend?

Wie gesagt, alles wurde von ihr und einer weiteren Zeugin begutachtet....alles Möbel vorgezogen...Dusche gecheckt....Boden und Wände kontrolliert...

Von daher kann es keine versteckten Mängel geben, weil ja alles überprüft worden ist.

Wäre doch auch sonst unfair, denn die könnte ja nun noch irgendetwas erfinden/zerstören und es mir dann anlasten. Dafür macht man doch eine Übergabe, dass so etwas ausgeschlossen ist.

2) Worst Case wäre, dass ich auch die 2/3 der Kaution nicht wiedersehe? Wobei mir auch schon wieder das Kautionskonto übergeben worden ist (auch schriftlich festgehalten).

-- Editiert von Nrwbasti am 27.09.2020 15:45

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#11
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32190 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Nrwbasti):
Aber es wurde doch schriftlich festgehalten, dass
Ja, habe ich verstanden.
Zitat (von Nrwbasti):
1) Ist das nicht ausreichend?
Das weiß ich nicht. Ich weiß nicht, ob sie noch was macht.
Zitat (von Nrwbasti):
Von daher kann es keine versteckten Mängel geben, weil ja alles überprüft worden ist.
Das weiß ich nicht. Ich weiß nicht, ob sie trotzdem noch was findet.
Zitat (von Nrwbasti):
dass so etwas ausgeschlossen ist.
Steht das denn genau so drin?---Das wichtigste (die Vereinbarung) hast du nur halb und nicht im Wortlaut abgeschrieben. Warum?
Zitat (von Nrwbasti):
Wobei mir auch schon wieder das Kautionskonto übergeben worden ist (auch schriftlich festgehalten).
Ja. Das Geld kannst du erst abheben, wenn die Vermieterin der Bank gegenüber die Freigabe erklärt hat.
Zitat (von Nrwbasti):
...mit 1/3 der Kaution alle etwaigen weiteren Reinigungskosten und Möbelnutzung abgedeckt sind (der Betrag wurde so auch aufgenommen... "Kautionseinbehalt deckt diese etwaigen Kosten vollständig."
Und was meinst du, ist damit ausgeschlossen?
--------------------------------------------------------
Du brauchst nicht den vorigen Beitrag kopieren oder zitieren...Antworten genügt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)

@ Anami

1) Kurz um; ich kann also überhaupt noch nicht ruhig schlafen und es kann noch alles passieren oder ist der Worst Case die ganze Kaution nicht wiederzusehen?

Ich dachte halt, dass durch das Protokoll inklusive Vermieter Zeugen(!), Vorräumen aller Möbel, Begutachtung aller Räume und Boden, man auf der sicheren Seite ist ++ eben die unterschriebene Vereinbarung, dass etwaige notwendige Kosten für weitere Putzaktionen + neue Einrichtungsgegenstände, durch die Abtretung der 1/3 Kaution abgedeckt ist.

Der ist alles zuzutrauen, mir geht es darum zu wissen, wie erfolgversprechend so etwas ist oder ob sie dann einfach "nur" versucht mich emotional mürbe zu machen ohne rechtliche Handhabe.

2) Bei meiner Bank reicht es aus, wieder das Mietkautionssparbuch in den Händen zu halten. Man muss dann einen Freistellungsauftrag unterzeichnen, welches nur vom Eigentümer des Kontos (in dem Fall war ich der Einrichter) getan werden muss.

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5547 Beiträge, 2499x hilfreich)

Da weitere Ansprüche nicht ausgeschlossen wurden, ist das einzige, was sicher ist erst einmal, dass mindestens 1/3 der Kaution weg ist.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32190 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Nrwbasti):
ich kann also überhaupt noch nicht ruhig schlafen
Das weiß ich nicht.
Wenn von der Vermieterin noch Post kommt, in der sie was von dir will, dann kannst du hier wieder fragen.
Dann bitte mit Wortlaut, und zwar von der Protokollnotiz UND dem Schreiben der Vermieterin.
Bis dahin kannst du sehr ruhig schlafen.
Zitat (von Nrwbasti):
mir geht es darum zu wissen,
Das KANN man nicht wissen.
Sag mal: Wir lesen weder, was genau dort steht, noch, was sie evtl. noch findet und auch nicht, was sie evtl. noch schreibt.
Wir sind hier nicht im Wahrsagerzelt auf der Kirmes.

Ja, wenn du also selbst ein solches Kautionssparbuch angelegt hast....schön, dass das im letzten Satz kommt.
Dann leg dich schlafen. :grins:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4598 Beiträge, 554x hilfreich)

Zitat (von Nrwbasti):
Kurz um; ich kann also überhaupt noch nicht ruhig schlafen und es kann noch alles passieren oder ist der Worst Case die ganze Kaution nicht wiederzusehen?


Sicher kannst du ruhig schlafen. Du weißt, wie du die Wohnung übergeben hast. Beanstandungen gab es wohl im Rahmen der Sauberkeit und der Abnutzung, das hast du aktzeptiert, da kann man jetzt erst mal nichts ändern.

Alles andere könnte auch passieren, wenn du nichts unterschrieben hättest. Versteckte Mängel sind eben versteckt und machen sich erst später bemerkbar. Also ruhig Blut und die neue Wohnung genießen.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)

Ich hatte gehofft, es deutlich dargelegt zu haben, was im Protokoll steht:

"Die einzubehaltende Kaution in Höhe von 650 Euro deckt zusätzlich notwendige Reinigungsarbeiten und Möbelabnutzung vollständig ab. Das Mietkautionskonto mit den restlichen 1300 Euro wird ....ausgehändigt und ....wird bis Wochenmitte die vereinbarten 650 Euro an...überweisen."

Nochmal zur Erinnerung; Wohnung wurde komplett leer geräumt, also Möbel, Schränke, Böden, Bad, Küche von der Vermieterin plus Zeugen begutachtet und sich einvernehmlich darauf verständigt.

Wo da jetzt noch versteckte Mängel auftauchen können, erschließt sich mir noch nicht.

Aber vielleicht hilft auch die jetzt zitierte Klausel.

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120154 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Nrwbasti):
Wo da jetzt noch versteckte Mängel auftauchen können, erschließt sich mir noch nicht.

In den Decken, Böden, Wänden - nur mal um eine grobe Richtung zu nennen.



Zitat (von Nrwbasti):
"Die einzubehaltende Kaution in Höhe von 650 Euro deckt zusätzlich notwendige Reinigungsarbeiten und Möbelabnutzung vollständig ab. Das Mietkautionskonto mit den restlichen 1300 Euro wird ....ausgehändigt und ....wird bis Wochenmitte die vereinbarten 650 Euro an...überweisen."

Das liest sich jetzt so, als wäre das abschließend.

Notfalls muss man das dann aber vor Gericht ausdiskutieren

Das Vermieter auch nachträglich noch Forderungen geltend machen und das diese nicht immer berechtigt sind, davon ist das Forum hier ja voll von.

Ob das dann die Nachtruhe negativ beeinflussen sollte, muss jeder selber entscheiden


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Nrwbasti
Status:
Schüler
(171 Beiträge, 163x hilfreich)

Kann es passieren, dass Vermieter dann nachträglich nur einschüchtern wollen und darauf setzen, dass der ehemalige Mieter weiche Knie bekommt?
Dass man wegen 500-1000 Euro vor Gericht geht, erscheint mir unwahrscheinlich bzw. die Gerichte müssen ja auch priorisieren.

Ich werde jedenfalls jetzt erstmal auf nichts mehr reagieren, was über Social Media oder E-Mail von denen kommt. Für mich war mit dem unterschriebenen Protokoll klar, dass wir uns geeinigt haben und das wollte sie ja selbst auch.

-- Editiert von Nrwbasti am 27.09.2020 21:13

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120154 Beiträge, 39837x hilfreich)

Zitat (von Nrwbasti):
Kann es passieren, dass Vermieter dann nachträglich nur einschüchtern wollen und darauf setzen, dass der ehemalige Mieter weiche Knie bekommt?

Ja, das ist nicht unüblich.



Zitat (von Nrwbasti):
Dass man wegen 500-1000 Euro vor Gericht geht, erscheint mir unwahrscheinlich

Kommt auf den Kläger an.



Zitat (von Nrwbasti):
die Gerichte müssen ja auch priorisieren.

Nicht mal im Ansatz.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(32190 Beiträge, 5658x hilfreich)

Zitat (von Nrwbasti):
Ich hatte gehofft, es deutlich dargelegt zu haben, was im Protokoll steht:
Hmm. So stückchenweise ist es schwer...Kommt evtl. noch was?

1. Man kann es nämlich auch so lesen/verstehen:
Die einzubehaltende Kaution in Höhe von 650 Euro deckt zusätzlich notwendige Reinigungsarbeiten und Möbelabnutzung vollständig ab....d.h. alles andere nicht.
Wurde ja in #5,6,9 schon drauf hingewiesen.
2. Eine Vermieterin, die sich 650,- für zusätzl. Reinigungsarbeiten und Küchenabnutzung einbehält, ist ziemlich ausgekocht bis unverschämt. Aber du hast das akzeptiert.
3. Wenn sie noch was Verstecktes findet, dann habt ihr das zu dritt vorher ganz einfach noch nicht gefunden/gesehen/protokolliert.
Ob die Vermieterin so drauf ist und etwas Verstecktes sucht, weiß ich nicht.

Man kann also hoffen, dass du mit der Zusage von 650,- der Vermieterin das Maul ordentlich und ausreichend gestopft hast.

4. Deine Ergänzung aus dem Protokoll:
Zitat (von Nrwbasti):
Das Mietkautionskonto mit den restlichen 1300 Euro wird ....ausgehändigt und ....wird bis Wochenmitte die vereinbarten 650 Euro an...überweisen."
Sorry, verstehe ich jetzt echt nicht. :sweat:
Wer überweist 650,- an wen? Du hast doch das Sparbuch und freie Verfügbarkeit über die gesamte Kaution, oder? Du kannst vom K-Sparbuch jetzt selbst die gesamte Kaution von 1950,- abheben, oder?

Oben hast du einbehalten geschrieben. Sogar im Protokoll steht: Einzubehaltende Kaution...1/3.
Zitat (von Nrwbasti):
dass 1/3 der Kaution von Vermieter einbehalten wird,


Vom Gericht sind alle noch weit entfernt.

Beantwortest du bitte die Fragen aus 4? Danke.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

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