Hallo zusammen,
ich bin aus einer Wohnung ausgezogen und heute hatten wir die Übergabe.
Um es kurz zu machen; wenn man ein unterschriebenes Übergabeprotokoll hat, welches von beiden Seiten sogar mit Zeugen des Vermieters unterschrieben hat, ist man doch als Mieter auf der sicheren Seite oder?
Hintergrund der Frage ist, dass man sich darauf verständigt hat, dass 1/3 der Kaution von Vermieter einbehalten wird, um notwendige Renovierungsarbeiten vornehmen zu können. Das Angebot lautete, sich entweder darauf als Kompromiss einzulassen (Risiko für beide Seite, dass die Renovierung am Ende teurer oder günstiger wird) oder eben ein Expertengutachten/Kostenvoranschlag geben zu lassen. Das hätte aber alles nur unnötig in die Länge gezogen.
Dokument wurde von allen unterschrieben und die Schlüssel übergeben.
Damit ist der (nun ehemalige) Miete doch jetzt auf der sicheren Seite, egal ob die Renovierung teurer wird oder der Vermieterin noch etwas einfällt.
Danke Euch
Ist ein unterschriebenes Übergabeprotokoll bei Auszug bindend?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Wurde denn auch festgehalten für was die 1/3 Kaution vereinbart wurde ?
Daraus ergibt sich ob versteckte Mängel noch ein Thema werden könnten.
Ja, für notwendige weitere Reinungskosten und Abnutzung der Möbel. Es wurde ja alles begutachtet von den drei Personen.
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Und welchen Grund gab es, dass der Mieter für Renovierungen aufkommen muss? Das ist doch normalerweise die Aufgabe des Vermieters.
Durch das Übergabeprotokoll hat sich der Vermieter jetzt den Anspruch auf 1/3 der Kaution auch für den Fall gesichert, dass er eigentlich gar keinen Anspruch gehabt hätte.
ZitatUnd welchen Grund gab es, dass der Mieter für Renovierungen aufkommen muss? Das ist doch normalerweise die Aufgabe des Vermieters. :
Durch das Übergabeprotokoll hat sich der Vermieter jetzt den Anspruch auf 1/3 der Kaution auch für den Fall gesichert, dass er eigentlich gar keinen Anspruch gehabt hätte.
War ein wenig Psychoterror von denen und man wollte das hinter sich bringen.
Beispielsweise ist die Küche Vermietereigentum und in den acht Jahren, in denen dort gelebt wurde, nutzte sich natürlich die Küche ab. Der Vermieter beharrte aber auf dem Standpunkt, dass diese Abnutzung nicht durch die Mietkosten abgedeckt sei.
Weigerung hätte doch nur alles verkompliziert.
Ist man aber als ehemaliger Mieter jetzt (mit den vorherigen Ergänzungen) auf der sicheren Seite, trotz des Bisses in den 1/3 Kautionsapfel?
Wenn es so für dich besser ist, dann ist es OK. Bezüglich der Vereinbarung denke ich, dass du (für den vereinbarten Teil) auf der sicheren Seite bist.
ZitatUnd welchen Grund gab es, dass der Mieter für Renovierungen aufkommen muss? Das ist doch normalerweise die Aufgabe des Vermieters. :
In Bastis Text der Vereinbarung steht allerdings
und nichts von Renovierung.Zitatweitere Reinungskosten und Abnutzung der Möbel. :
ZitatDamit ist der (nun ehemalige) Miete doch jetzt auf der sicheren Seite, egal ob die Renovierung teurer wird oder der Vermieterin noch etwas einfällt. :
Die Vereinbarung betrifft genau den sehr eng umrissenen Teil und erfasst eben nicht versteckte Mängel und auch keine ggf. notwendige Renovierung - wobei ich hinsichtlich einer Renovierung erstmal mit hh einig gehe.
Und es geht auch nicht darum, dass der Vermieterin noch etwas einfällt, denn es ist kein Vermieterwunschkonzert. Die Mängel müssen objektiv vorhanden sein.
ZitatBeispielsweise ist die Küche Vermietereigentum und in den acht Jahren, in denen dort gelebt wurde, nutzte sich natürlich die Küche ab. Der Vermieter beharrte aber auf dem Standpunkt, dass diese Abnutzung nicht durch die Mietkosten abgedeckt sei. :
Wie definierst Du Abnutzung? Ein Schranktürschanier, das durch wiederholtes öffnen ausgeleiert ist, zählt sicher zu den nicht zu ersetzenden Aufwendungen, die Arbeitsplatte, die durch Zuschnitte und /oder heiße Töpfe beschädigt wurde, hingegen schon.
Aber mach Dich nicht verrückt. War der Vermieter bisher ok, kannst Du davon ausghen, dass er sich auch an den Sinn der Vereinbarung hält, egal ob er davon profitiert oder etwas dazu zahlt. Denn auch viele Vermieter wollen Ruhe und Rechtsfrieden.
Berry
ZitatAber mach Dich nicht verrückt. War der Vermieter bisher ok, :
Nun muss man erstmal abwarten, bis der Vermieter mit der Wohnungsreinigung fertig ist, hoffentlich nichts weiter findet... und die Abrechnung (evtl. auch noch BK-Abrechnung 2020?) erledigt hat---ZitatWar ein wenig Psychoterror von denen und man wollte das hinter sich bringen. :
Kann also dauern.
Zitat:ZitatAber mach Dich nicht verrückt. War der Vermieter bisher ok, :Nun muss man erstmal abwarten, bis der Vermieter mit der Wohnungsreinigung fertig ist, hoffentlich nichts weiter findet... und die Abrechnung (evtl. auch noch BK-Abrechnung 2020?) erledigt hat---ZitatWar ein wenig Psychoterror von denen und man wollte das hinter sich bringen. :
Kann also dauern.
Gibt keine BK Abrechnung, weil Pauschalmiete.
Wir sind ja gestern durch die gesamte Wohnung gegangen und die Mängel wurden erst aufgenommen, dann einigte man sich aber auf die beschriebe Lösung und schrieb im Protokoll bei dem Punkt, wo man sonst Zimmer für Zimmer die Mängel auflistet >>"siehe Bemerkungen", wo wir dann das Beschriebene niedergefasst haben.
Daher ist das dann doch erledigt?!
Das ja. Und wenn er beim Reinigen noch was findet?ZitatDaher ist das dann doch erledigt?! :
Du kannst hier mehrfach Beiträge lesen, wo die Vermieter trotz *keine Mängel/ diese Mängel* doch noch was finden, was sie dann dem Mieter anlasten. Was sich dann zu enormen Kosten aufplustert.
Dann ist der Streit vorprogrammiert. Bei dir um 3/4 Kaution.
Ich denke: Wenn ein Vermieter nach 8 Jahren Wohndauer behauptet,
-die Abnutzung der gemieteten Küche/Kücheneinrichtung wäre nicht in den Mietkosten enthalten
-die Endreinigung zum Auszug/besenrein wäre nicht gut genug
-eine gutachterliche Bewertung in den Raum wirft
... dann kann man auf noch was gefasst sein.
Wurde über die Rückzahlung nichts Besonderes vereinbart, dann kannst du in frühestens 6 Monaten nachfragen, wann er gedenkt, die Rest-Kaution zu überweisen.
Das ja. Und wenn er beim Reinigen noch was findet?
Du kannst hier mehrfach Beiträge lesen, wo die Vermieter trotz *keine Mängel/ diese Mängel* doch noch was finden, was sie dann dem Mieter anlasten. Was sich dann zu enormen Kosten aufplustert.
Dann ist der Streit vorprogrammiert. Bei dir um 3/4 Kaution.
Ich denke: Wenn ein Vermieter nach 8 Jahren Wohndauer behauptet,
-die Abnutzung der gemieteten Küche/Kücheneinrichtung wäre nicht in den Mietkosten enthalten
-die Endreinigung zum Auszug/besenrein wäre nicht gut genug
-eine gutachterliche Bewertung in den Raum wirft
... dann kann man auf noch was gefasst sein.
Wurde über die Rückzahlung nichts Besonderes vereinbart, dann kannst du in frühestens 6 Monaten nachfragen, wann er gedenkt, die Rest-Kaution zu überweisen.
Aber es wurde doch schriftlich festgehalten, dass
...mit 1/3 der Kaution alle etwaigen weiteren Reinigungskosten und Möbelnutzung abgedeckt sind (der Betrag wurde so auch aufgenommen... "Kautionseinbehalt deckt diese etwaigen Kosten vollständig."
1) Ist das nicht ausreichend?
Wie gesagt, alles wurde von ihr und einer weiteren Zeugin begutachtet....alles Möbel vorgezogen...Dusche gecheckt....Boden und Wände kontrolliert...
Von daher kann es keine versteckten Mängel geben, weil ja alles überprüft worden ist.
Wäre doch auch sonst unfair, denn die könnte ja nun noch irgendetwas erfinden/zerstören und es mir dann anlasten. Dafür macht man doch eine Übergabe, dass so etwas ausgeschlossen ist.
2) Worst Case wäre, dass ich auch die 2/3 der Kaution nicht wiedersehe? Wobei mir auch schon wieder das Kautionskonto übergeben worden ist (auch schriftlich festgehalten).
-- Editiert von Nrwbasti am 27.09.2020 15:45
Ja, habe ich verstanden.ZitatAber es wurde doch schriftlich festgehalten, dass :
Das weiß ich nicht. Ich weiß nicht, ob sie noch was macht.Zitat1) Ist das nicht ausreichend? :
Das weiß ich nicht. Ich weiß nicht, ob sie trotzdem noch was findet.ZitatVon daher kann es keine versteckten Mängel geben, weil ja alles überprüft worden ist. :
Steht das denn genau so drin?---Das wichtigste (die Vereinbarung) hast du nur halb und nicht im Wortlaut abgeschrieben. Warum?Zitatdass so etwas ausgeschlossen ist. :
Ja. Das Geld kannst du erst abheben, wenn die Vermieterin der Bank gegenüber die Freigabe erklärt hat.ZitatWobei mir auch schon wieder das Kautionskonto übergeben worden ist (auch schriftlich festgehalten). :
Und was meinst du, ist damit ausgeschlossen?Zitat...mit 1/3 der Kaution alle etwaigen weiteren Reinigungskosten und Möbelnutzung abgedeckt sind (der Betrag wurde so auch aufgenommen... "Kautionseinbehalt deckt diese etwaigen Kosten vollständig." :
--------------------------------------------------------
Du brauchst nicht den vorigen Beitrag kopieren oder zitieren...Antworten genügt.
@ Anami
1) Kurz um; ich kann also überhaupt noch nicht ruhig schlafen und es kann noch alles passieren oder ist der Worst Case die ganze Kaution nicht wiederzusehen?
Ich dachte halt, dass durch das Protokoll inklusive Vermieter Zeugen(!), Vorräumen aller Möbel, Begutachtung aller Räume und Boden, man auf der sicheren Seite ist ++ eben die unterschriebene Vereinbarung, dass etwaige notwendige Kosten für weitere Putzaktionen + neue Einrichtungsgegenstände, durch die Abtretung der 1/3 Kaution abgedeckt ist.
Der ist alles zuzutrauen, mir geht es darum zu wissen, wie erfolgversprechend so etwas ist oder ob sie dann einfach "nur" versucht mich emotional mürbe zu machen ohne rechtliche Handhabe.
2) Bei meiner Bank reicht es aus, wieder das Mietkautionssparbuch in den Händen zu halten. Man muss dann einen Freistellungsauftrag unterzeichnen, welches nur vom Eigentümer des Kontos (in dem Fall war ich der Einrichter) getan werden muss.
Da weitere Ansprüche nicht ausgeschlossen wurden, ist das einzige, was sicher ist erst einmal, dass mindestens 1/3 der Kaution weg ist.
Das weiß ich nicht.Zitatich kann also überhaupt noch nicht ruhig schlafen :
Wenn von der Vermieterin noch Post kommt, in der sie was von dir will, dann kannst du hier wieder fragen.
Dann bitte mit Wortlaut, und zwar von der Protokollnotiz UND dem Schreiben der Vermieterin.
Bis dahin kannst du sehr ruhig schlafen.
Das KANN man nicht wissen.Zitatmir geht es darum zu wissen, :
Sag mal: Wir lesen weder, was genau dort steht, noch, was sie evtl. noch findet und auch nicht, was sie evtl. noch schreibt.
Wir sind hier nicht im Wahrsagerzelt auf der Kirmes.
Ja, wenn du also selbst ein solches Kautionssparbuch angelegt hast....schön, dass das im letzten Satz kommt.
Dann leg dich schlafen.
ZitatKurz um; ich kann also überhaupt noch nicht ruhig schlafen und es kann noch alles passieren oder ist der Worst Case die ganze Kaution nicht wiederzusehen? :
Sicher kannst du ruhig schlafen. Du weißt, wie du die Wohnung übergeben hast. Beanstandungen gab es wohl im Rahmen der Sauberkeit und der Abnutzung, das hast du aktzeptiert, da kann man jetzt erst mal nichts ändern.
Alles andere könnte auch passieren, wenn du nichts unterschrieben hättest. Versteckte Mängel sind eben versteckt und machen sich erst später bemerkbar. Also ruhig Blut und die neue Wohnung genießen.
Ich hatte gehofft, es deutlich dargelegt zu haben, was im Protokoll steht:
"Die einzubehaltende Kaution in Höhe von 650 Euro deckt zusätzlich notwendige Reinigungsarbeiten und Möbelabnutzung vollständig ab. Das Mietkautionskonto mit den restlichen 1300 Euro wird ....ausgehändigt und ....wird bis Wochenmitte die vereinbarten 650 Euro an...überweisen."
Nochmal zur Erinnerung; Wohnung wurde komplett leer geräumt, also Möbel, Schränke, Böden, Bad, Küche von der Vermieterin plus Zeugen begutachtet und sich einvernehmlich darauf verständigt.
Wo da jetzt noch versteckte Mängel auftauchen können, erschließt sich mir noch nicht.
Aber vielleicht hilft auch die jetzt zitierte Klausel.
ZitatWo da jetzt noch versteckte Mängel auftauchen können, erschließt sich mir noch nicht. :
In den Decken, Böden, Wänden - nur mal um eine grobe Richtung zu nennen.
Zitat"Die einzubehaltende Kaution in Höhe von 650 Euro deckt zusätzlich notwendige Reinigungsarbeiten und Möbelabnutzung vollständig ab. Das Mietkautionskonto mit den restlichen 1300 Euro wird ....ausgehändigt und ....wird bis Wochenmitte die vereinbarten 650 Euro an...überweisen." :
Das liest sich jetzt so, als wäre das abschließend.
Notfalls muss man das dann aber vor Gericht ausdiskutieren
Das Vermieter auch nachträglich noch Forderungen geltend machen und das diese nicht immer berechtigt sind, davon ist das Forum hier ja voll von.
Ob das dann die Nachtruhe negativ beeinflussen sollte, muss jeder selber entscheiden
Kann es passieren, dass Vermieter dann nachträglich nur einschüchtern wollen und darauf setzen, dass der ehemalige Mieter weiche Knie bekommt?
Dass man wegen 500-1000 Euro vor Gericht geht, erscheint mir unwahrscheinlich bzw. die Gerichte müssen ja auch priorisieren.
Ich werde jedenfalls jetzt erstmal auf nichts mehr reagieren, was über Social Media oder E-Mail von denen kommt. Für mich war mit dem unterschriebenen Protokoll klar, dass wir uns geeinigt haben und das wollte sie ja selbst auch.
-- Editiert von Nrwbasti am 27.09.2020 21:13
ZitatKann es passieren, dass Vermieter dann nachträglich nur einschüchtern wollen und darauf setzen, dass der ehemalige Mieter weiche Knie bekommt? :
Ja, das ist nicht unüblich.
ZitatDass man wegen 500-1000 Euro vor Gericht geht, erscheint mir unwahrscheinlich :
Kommt auf den Kläger an.
Zitatdie Gerichte müssen ja auch priorisieren. :
Nicht mal im Ansatz.
Hmm. So stückchenweise ist es schwer...Kommt evtl. noch was?ZitatIch hatte gehofft, es deutlich dargelegt zu haben, was im Protokoll steht: :
1. Man kann es nämlich auch so lesen/verstehen:
Die einzubehaltende Kaution in Höhe von 650 Euro deckt zusätzlich notwendige Reinigungsarbeiten und Möbelabnutzung vollständig ab....d.h. alles andere nicht.
Wurde ja in #5,6,9 schon drauf hingewiesen.
2. Eine Vermieterin, die sich 650,- für zusätzl. Reinigungsarbeiten und Küchenabnutzung einbehält, ist ziemlich ausgekocht bis unverschämt. Aber du hast das akzeptiert.
3. Wenn sie noch was Verstecktes findet, dann habt ihr das zu dritt vorher ganz einfach noch nicht gefunden/gesehen/protokolliert.
Ob die Vermieterin so drauf ist und etwas Verstecktes sucht, weiß ich nicht.
Man kann also hoffen, dass du mit der Zusage von 650,- der Vermieterin das Maul ordentlich und ausreichend gestopft hast.
4. Deine Ergänzung aus dem Protokoll:
Sorry, verstehe ich jetzt echt nicht.ZitatDas Mietkautionskonto mit den restlichen 1300 Euro wird ....ausgehändigt und ....wird bis Wochenmitte die vereinbarten 650 Euro an...überweisen." :
Wer überweist 650,- an wen? Du hast doch das Sparbuch und freie Verfügbarkeit über die gesamte Kaution, oder? Du kannst vom K-Sparbuch jetzt selbst die gesamte Kaution von 1950,- abheben, oder?
Oben hast du einbehalten geschrieben. Sogar im Protokoll steht: Einzubehaltende Kaution...1/3.
Zitatdass 1/3 der Kaution von Vermieter einbehalten wird, :
Vom Gericht sind alle noch weit entfernt.
Beantwortest du bitte die Fragen aus 4? Danke.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
11 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten