Ist hier schon ein mündlicher Mietvertrag entstanden?

3. Januar 2023 Thema abonnieren
 Von 
Klassika90
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)
Ist hier schon ein mündlicher Mietvertrag entstanden?

Hallo Zusammen,

ich bin schon seit ein paar Monaten auf Wohnungssuche. Vor ein paar Wochen habe ich eine Einladung der Baugenossenschaft bekommen, um eine Wohnung zu besichtigen. Ich bin hingefahren und habe die Wohnung besichtigt. Vor Ort meinte der Herr, welcher die Besichtigung durchgeführt hatte, dass ich mich bis zum Folgetag festlegen solle, ob ich die Wohnung möchte oder nicht. Am nächsten Tag habe ich demnach eine Mail an die Baugenossenschaft geschrieben, dass ich Interesse an der Anmietung dieser Wohnung habe. Eigentlich brauche ich etwas länger, um so etwas zu entscheiden, aber meine Verzweiflung wegen der langen Suche hat einfach überhand genommen, weswegen ich unter Druck vermutlich überstürzt Interesse bekundet habe. Am selben Tag meiner Zusage kam eine Antwort, dass ich die Wohnung bekommen würde und ein Mietvertrag erstellt wird. Dazu haben Sie noch meine persönlichen Daten sowie meine Steuer ID benötigt, welche ich durchgegeben habe.

Anschließend habe ich noch einen Termin zum Ausmessen vereinbart, da keine EBK vorhanden ist. Beim Ausmessen war ich somit ein zweites mal in der Wohnung und habe festgestellt, dass die Wohnung für mich doch nicht so passt.. es müsste eigentlich ein Boden getauscht werden, da dieser ruiniert ist und die Wohnung riecht extrem nach Schimmel (dies war bei der Besichtigung nicht so extrem bemerkbar). Beim Boden meinte der Herr von der Besichtigung, dass es Überreste eines Teppichs sind die auf dem Boden kleben und man diese mit einer Spachtel wegkratzen kann. Allerdings hatte ich beim Ausmessen jemandem vom Fach dabei und dieser meinte, das würde nicht gehen, ohne den Boden vollends zu zerkratzen (Parkettboden).

Alles in allem habe ich überhaupt kein gutes Bauchgefühl mehr und zweifle sehr an meiner Entscheidung. Ich vermute nach wie vor, dass meine Verzweiflung einfach überhand genommen hat, da ich eben schon so lange suche..

Nun habe ich nochmal eine Mail an die Genossenschaft geschrieben, in der ich um eine Info gebeten habe, was noch genau gemacht wird in der Wohnung. Der Herr von der Besichtigung konnte hierzu nichts näheres sagen. Jetzt kam die Info, dass nichts mehr in der Wohnung renoviert wird.

Habe ich denn die Möglichkeit, meine mündliche Zusage zurückzuziehen?

Ich habe mich bereits im Internet eingelesen, bin aber irgendwie ratlos, ob hier schon eine fixe, mündliche Zusage entstanden ist. Ich habe einfach Angst, dass die Baugenossenschaft mich auf Schadensersatz verklagt. Soweit ich ergooglet habe, ist kein rechtswirksamer Vertrag entstanden, da festgelegt wurde, dass noch ein schriftlicher Mietvertrag unterschrieben wird, aber wie seht ihr das? Könnt ihr mir hier Klarheit verschaffen?

Vielen Dank schon mal für die Hilfe!

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12 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9869 Beiträge, 4477x hilfreich)
1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Klassika90
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Cauchy,

danke für den Link. Ich bin vor wenigen Minuten selbst darauf gestoßen und die Situation ist meiner ja recht ähnlich. Also sollte ich meine Zusage ohne großartige Befürchtungen zurückziehen können.

Ich hatte eben Bedenken, da es sich um eine Behörde (Genossenschaft) handelt und ich mir nicht sicher bin, ob da nicht doch rechtliche Schritte eingeleitet werden oder es zumindest versucht wird. Ich habe ebenfalls die Info erhalten, dass der Vertrag bereits ausgearbeitet wurde und noch ein Termin zur Unterschrift von mir genannt werden muss. Ich schätze mal, dass sie mir zumindest die Ausfertigung vom Vertrag in Rechnung stellen werden, was ich nachvollziehen könnte.

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Klassika90):
da es sich um eine Behörde (Genossenschaft) handelt

Wer hat einem denn diesen Unfug erzählt?



Zitat (von Klassika90):
ob da nicht doch rechtliche Schritte eingeleitet werden oder es zumindest versucht wird.

Das Risiko hat man bei jedem Vermieter.



Zitat (von Klassika90):
Ich schätze mal, dass sie mir zumindest die Ausfertigung vom Vertrag in Rechnung stellen werden, was ich nachvollziehen könnte.

Da sehe ich keine Zahlungspflicht, das ist unternehmerischen Risiko.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Klassika90
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry,

Danke für deine Antwort. Den Unfug hat mir niemand erzählt, das war nur mein eigenes Hirngespinst. Ich mache mir einfach immer total schnell einen Kopf.

Ich würde auch sagen, dass es einfach ein normales Risiko ist, dass potentielle Mieter wieder abspringen. Ich werde jetzt mal kundtun, dass ich sie doch nicht nehme und abwarten was kommt.

Dankeschön

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Wohnungsgenossenschaften vermieten ihre Wohnungen eigentlich nur an Genossenschaftsmitglieder und der Eintritt ist mi der Zahlung einer Eintrittgebühr und von Genossenschaftsanteilen verbunden. Das wird auch so in der Genossenschaftsatzung stehen. War davon denn überhaupt nie die Rede davon oder bist du schon länger Mitglied dieser Genossenschaft ? Allein das Bekunden eines Interesse eine Wohnung zu mieten, kann daher kaum zu Verpflichtungen führen.-

Signatur:

Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

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#6
 Von 
Klassika90
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Spezi,

ich hätte dann Genossenschaftsanteile kaufen müssen. Diese Info stand auf dem vorher zugesendeten Exposé. Ich vermute mal, dass die Wohnung keiner haben wollte, der bereits Mitglied ist. Ich hatte mich vor 5 Monaten bei der BG gemeldet und nachgefragt, ob sie aktuell Wohnungen zur Vermietung hätten, daraufhin kam eben vor kurzem die Mitteilung, dass eine Wohnung verfügbar wäre.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Klassika90):
ich hätte dann Genossenschaftsanteile kaufen müssen
Also war es eine Bau-und Wohnungsgenossenschaft und natürlich keine Behörde.
Auch Genossenschaften sind froh, wenn ihre ollen Immos von Mietern *hergerichtet* werden.
Das schlägt sich dann meist im noch günstigen Kaltmietpreis nieder. uU lassen sich solche Vermieter durch Verhandlungen noch 1 Monatsmiete Nachlass abringen (wenn man selbst renoviert).

Oder eben
Zitat (von Klassika90):
abwarten was kommt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Klassika90
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Anami,

ja genau, Behörde war wohl das falsche Wort dafür.

Genau das ist eben mein Problem. Die Wohnung ist in einem nicht besonders guten Zustand und ich muss schon noch gut was renovieren. Dafür ist die Miete an sich günstig, aber ich habe bereits zwei etwas teurere Angebote (30 Euro mehr) bei der die Wohnung in einem deutlich besseren Zustand ist. Dass ich die Wände weißeln muss, ist mir bewusst und kein Problem. Aber der Boden sieht schlimm aus und ich bekomme den sicher nicht ohne Schäden sauber.. ich kann doch nicht mit einer Spachtel auf dem Parkett rumkratzen.. Mir ist das erst bei der zweiten Besichtigung richtig bewusst geworden.. auch sieht man deutlich, dass die Wohnung vom Vormieter nicht gut behandelt wurde..

Mich wundert es eigentlich, denn zwei Freunde von mir wohnen ebenfalls in einer Wohnung der BG, nur ein Haus weiter.. denen wurde die Wohnung aber voll renoviert überlassen. Die mussten gar nichts selbst machen und zahlen genau so "wenig" dafür. Daher habe ich eigentlich gehofft, dass noch etwas gemacht wird da.. der Mann der die Besichtigung durchgeführt hatte wusste diesbezüglich leider gar nichts.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119434 Beiträge, 39726x hilfreich)

Zitat (von Klassika90):
Daher habe ich eigentlich gehofft, dass noch etwas gemacht wird da.

Ich fürchte, Kostenexplosion und Handwerkermangel werden das immer öfter so passieren lassen ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6415 Beiträge, 2315x hilfreich)

Solange keine Mitgliedschaft in der Genossenschaft erworben und die erforderlichen Genossenschaftsanteile eingezahlt werden, wird da nichts passieren.
Schon mal die Genossenschaftssatzung gelesen ? Da gibt es Pflichtanteile und freiwillige Anteile.
War davon bei der Bewerbung keine Rede ?

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Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen.

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
Klassika90
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein darüber wurde nicht so wirklich gesprochen, der Mann von der Besichtigung (ehemaliger Mitarbeiter der BG) meinte nur "Was Sie an die Genossenschaft zahlen müssen, steht ja auf dem Exposé."

Das ist schon ziemlich viel Geld, wenn da noch mehr dazu kommen würde, würde ich das ohnehin nicht mehr zahlen wollen, auch wenn ich das Geld bei Auszug irgendwann wieder bekomme.

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31931 Beiträge, 5624x hilfreich)

Zitat (von Klassika90):
Genau das ist eben mein Problem.
Dann eben absagen, keinen Termin machen für die Unterschrift.
Weitersuchen.

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Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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