Ist hiermit ein mündlicher Mietvertrag entstanden

31. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
Kirchenmieter
Status:
Frischling
(28 Beiträge, 10x hilfreich)
Ist hiermit ein mündlicher Mietvertrag entstanden

Der Mieter hat seine Wohnung zum 30.6. gekündigt. Die Wohnung war komplett mit Zustimmung des Vermieters an 2 Personen untervermietet. Zum Zeitpunkt der Übergabe der Wohnung (10.7.) wußte der Vermieter davon, dass die Untermieter die Wohnung nicht verlassen wollen. Zuvor baten diese schriftlich um einen Nachfolgemietvertrag welcher allerdings verwehrt wurde.
Somit kam es zu diesem Zeitpunkt nicht zu einer Übergabe der Wohnung. Der eigentliche Hauptmieter teilte dem Vermieter mit, dass er keinen Gegenstände von sich mehr in der Wohnung hat und auch alle Schlüssel den Untermietern ausgehändigt hat.

Vom 10.7. bis zum 28.8. gab es keinen Schriftverkehr oder sonstige Reaktionen zwischen dem Vermieter und den 2 in der Wohnung verbliebenen Personen. Diese zahlten auch weiterhin pünktlich, wie die Monate, wie auch schon davor auf das Mieterkonto. Im Betreff waren die Namen der Personen angegeben.
Jetzt kam zum 28.8. seitens des Vermieters ein Schreiben an die beiden Personen das er die Nutzung der Wohnung nicht länger hinehmen will und die beiden Personen auffordert, die Wohnung bis zum 30.9. ordnungsgemäß zu übergeben.
Können die Nutzer der Wohnung sich jetzt auf ein konkludentes Handeln nach BGB berufen und somit auf ein zustandekommen eines mündlichen Mietvertrages verweisen? Immerhin hat der Vermieter die bereits zwei Monatsmieten ohne Widerspruch angenommen.
Wie sehr hätte die Drohung seitens des Vermieters auf Räumungsklage vor Gericht Chancen, wenn er davor über 8 Wochen den Zustand wissentlich geduldet hatte?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12326.10.2009 09:38:46
Status:
Bachelor
(3168 Beiträge, 1426x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TF1970
Status:
Lehrling
(1167 Beiträge, 314x hilfreich)

quote:
Zuvor baten diese schriftlich um einen Nachfolgemietvertrag welcher allerdings verwehrt wurde.


Das ist aber nicht konkludentes Handeln, oder ???


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0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
guest-12307.10.2009 10:52:51
Status:
Lehrling
(1004 Beiträge, 103x hilfreich)

100 %



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