Hallo und guten Tag,
in unserer WEG hat ein Miteigentümer eine wohnung vermietet. wie sich nun - nachweislich - zeigte, sympathisiert der Mieter mit dem IS.
Nun sind einige Miteigentümer auf höchste empört und verlangen auf einer außerordentlichen Eigentümerversammlung zu beschließen, dass der Eigentümer gezwungen wird dem Mieter zu kündigen.
Geht das so überhaupt? Kann die WEG einem Miteigentümer das vorschreiben (wir haben nur eine Teilungserklärung, in der das Minimum geregelt ist. Keine Gemeinschaftsordnung) an wen er zu vermieten hat. Und kann der Vermieter überhaupt wegen der falschen politischen Meinung, auch wenn diese unverständlich, unpopulär und gegen den geltenden gesellschaftl. Konsens gerichtet ist, kündigen?
Ist sympathisieren mit IS ein Kündigungsgrund?
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Bitte im Forum WEG posten
Steht jetzt im forum WEG.
An Admin: bitte löschen!
-- Editiert von kassandra24 am 03.02.2016 11:37
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Das hat durchaus was mit Mietrecht zu tun. Wenn der Miteigentümer seinen Mietern nicht kündigen kann, was soll er dann machen? Und meiner Meinung nach gibt es hier keinen Kündigungsgrund. Gegen den Mietvertrag wird ja offenbar nicht verstossen und Störung des Hausfriedens greift meiner Meinung nach auch nicht. Dazu müsste es irgendeinen Bezug zum Haus geben. Wenn also andere Bewohner erheblich belästigt werden oder eine Gefahr vom Mieter ausgeht, dann wäre das ein Kündiungsgrund. Ansonsten ist dieser Mieter zwar menschlich sehr unangenehm, aber ich sehe keine legale Möglichkeit, dessen Mietvertrag auf der Basis zu kündigen.
ZitatDas hat durchaus was mit Mietrecht zu tun. Wenn der Miteigentümer seinen Mietern nicht kündigen kann, was soll er dann machen? Und meiner Meinung nach gibt es hier keinen Kündigungsgrund. Gegen den Mietvertrag wird ja offenbar nicht verstossen und Störung des Hausfriedens greift meiner Meinung nach auch nicht. Dazu müsste es irgendeinen Bezug zum Haus geben. Wenn also andere Bewohner erheblich belästigt werden oder eine Gefahr vom Mieter ausgeht, dann wäre das ein Kündiungsgrund. Ansonsten ist dieser Mieter zwar menschlich sehr unangenehm, aber ich sehe keine legale Möglichkeit, dessen Mietvertrag auf der Basis zu kündigen. :
Vielleicht mal den Verfassungsschutz informieren? Allerdings nur mit handfesten Beweisen, sonst droht eine Anzeige wegen "Falscher Verdächtigung".
Nur mal so als Beispiel http://www.gmx.net/magazine/politik/Kampf-Islamischer-Staat-IS/darmstaedter-student-is-unterstuetzung-festgenommen-31326104
Zitat:
Nur mal so als Beispiel http://www.gmx.net/magazine/politik/Kampf-Islamischer-Staat-IS/darmstaedter-student-is-unterstuetzung-festgenommen-31326104
Der Link trifft den Nagel auf den Kopf. Gestern war auch Hausdurchsuchung. Könnte das vielleicht als erhebliche Belästigung gesehen werden?
ZitatKönnte das vielleicht als erhebliche Belästigung gesehen werden? :
Damit würde ich einen Anwalt beauftragen. Ich würde es schon so sehen, doch ob man damit durchkommt?
Ich würde mir von den betroffenen Parteien das schriftlich geben lassen, dass sie mit dem Mieter nicht mehr zusammenleben möchten.
Wir hatten mal einen ähnlichen Fall im Haus, da hat sich ein Mieter (Polizei-Beamter !) eindeutig fremdenfeindlich geäußert und auch im Beisein der Vermieter und von Zeugen den neuen Mietern Gewalt angedroht, wenn sie tatsächlich dort einziehen.
Das Haus war sich einig, der muss gehen. Die Vermieter sind weder mit der fristlosen, noch mit der fristgerechten Kündigung durchgekommen.
Sogar der Richter hat während der Verhandlung den Mieter gefragt, warum er nicht auszieht, wenn ihm die Mitbewohner nicht passen, nur der Räumungsklage konnte der Richter nicht stattgegeben.
Letztendlich hat den Mieter ein Nachbar und Arbeitskollege dann wegen der Äußerungen und Handgreiflichkeiten angezeigt und der Mieter wurde aus dem Dienst entfernt. Dann konnte er sich die Wohnung nicht mehr leisten und zog von dannen. Problem war gelöst.
Ich würde das den Verfassungsschutz machen lassen und die Beweise einfach weiterleiten. Vielleicht sperren die ihn weg, dann wäre das Problem gelöst. Oder ihm wird es zu blöd.
Mit der derzeitigen Mietgesetzgebung kommt der Vermieter vermutlich nicht weiter. Da muss erst was Schlimmes passieren.
-- Editiert von Ver am 03.02.2016 13:06
Zitat:Gestern war auch Hausdurchsuchung. Könnte das vielleicht als erhebliche Belästigung gesehen werden?
Nö. Eine HD bedeutet ja nicht, daß diese auch begründet erfolgte. Sonst könnte jeder VM seinen M loswerden, indem er ihn anonym wegen Drogenhandels anzeigt und die dann folgende HD als Kündigungsgrund nimmt.
Zitat:Ich würde mir von den betroffenen Parteien das schriftlich geben lassen, dass sie mit dem Mieter nicht mehr zusammenleben möchten.
Was soll das bringen? WEG/Mietverhältnis ist kein Beliebtheitswettbewerb.
ZitatWas soll das bringen? WEG/Mietverhältnis ist kein Beliebtheitswettbewerb. :
Störung des Hausfriedens?
ZitatZitat (von TheSilence):Was soll das bringen? WEG/Mietverhältnis ist kein Beliebtheitswettbewerb. :
Störung des Hausfriedens?
Bei einer Hausdurchsuchung ist ein Bezug zum Haus da, sodass dies theoretisch in Frage kommen würde. Wenn dann bei der Hausdurchsuchung noch illegale Dinge gefunden wurden, dann wird der Kündigungsgrund schon sichtbarer. War das nur eine einmalige Hausdurchsuchung bei der nicht Illegales gefunden wurde, dann sieht's meiner Meinung nach aber immernoch sehr mau aus.
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
10 Antworten
-
13 Antworten
-
5 Antworten
-
3 Antworten
-
6 Antworten
-
8 Antworten
-
39 Antworten
-
5 Antworten