Jahresabrechnung - Wie lange habe ich Zeit sie einzufordern?

7. September 2008 Thema abonnieren
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)
Jahresabrechnung - Wie lange habe ich Zeit sie einzufordern?

Hallo,

bin im Mai 2007 aus meiner damaligen Mietwohnung ausgezogen. Und hatte riesig Ärger mit der Vermieterin. Jetzt ist es so das ich vom 01.01.07
bis zum Auszug zum 01.Mai 2007 kaum in der Wohnung war. Habe inder Zeit höchstens 2 mal im Monat übernachtet. Normalerweise müsste ich eine Nebenkostenrückzahlung bekommen. Nur meine ehemalige Vermieterin hat mir bis heute keine Kostenaufstellung für 2007 zu kommen lassen. Sie weiss wo ich jetzt wohne also kein Problem wegen fehlender Adresse. Jetzt meine Frage : Wie lange habe ich Zeit sie aufzufordern mir eine Abrechnung zu kommen zu lassen? Gibt es Fristen ? Ist sie verpflichtetet mir eine Abrechnung zu kommen zu lassen ?
Vielen Dank
VG

Fragen zur Miete?

Fragen zur Miete?

Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Mietrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

wenn bei dir die NK-Abrechnung für den Zeitraum vom 01.01. bis 31.12. abgerechnet wird, hat deine Vermieterin bis Ende 2008 Zeit.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... hat deine Vermieterin bis Ende 2008 Zeit ..., wenn sie eine forderung gegen dich hat. für rückzahlungen gilt diese frist nicht. sie ist verpflichtet, die abrechnung zu machen, ja.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,
erstmal vielen Dank für die Antworten. Also muss ich mich an meine ehemalige Vermieterin wenden wenn ich die Abrechnung haben will. Sie bräuchte mir diese nur von sich aus zu kommen lassen wenn sie eine Nachzahlung zu fordern hätte. Das heisst also wenn ich 100 Euro zurück kriegen müsste bräuchte sie mir das nicht mitzuteilen ? ich werde eh nicht ganz schlau aus der Sache. Als ich ausgezogen bin sagte sie mir das für 2006 eine Nachzahlung von 400 Euro fällig wäre. Eine Abrechnung habe ich trotz mehrfacher Aufforderung nicht bekommen. Sie hat die AYbrechnung damals dabei gehabt ich durfte aber keinen Blick reinwerfen. Bin 2006 im April eingezogen und habe die Wohnung nur bis etwa Ende September bewohnt, da es ein sehr heisser Sommer war habe ich auch keine Heizung gebraucht. Ich kann mir eine Nachzahlung nicht erklären genau wie ich mir nicht erklären kann das ich für 2007 keine Abrechnung bekomme. Ich weiss das die Abrechnungen in diesem Haus immer im Mai fertig sind. Meine ehemalige Vermieterin ist super pingelig wes wegen ich dann auch ausgezogen bin....Deswegen ist das für mich total komisch das ich nichts von ihr höre. Habe ich noch irgendein Anrecht auf die Abrechnung von 2006 ? Werde ihr dann nämlich einen Brief schreiben mit der Aufforderung mir beide Abrechnungen zu kommen zu lassen.

Vielen Dank
VG

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

Ein Recht auf die Abrechnung 2006 hast du. Die Nachzahlung von 400 € aus dieser Abrechnung brauchst du nicht mehr zu zahlen.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo,

wie geschrieben ist das Verhalten meiner ehemaligen Vermieterin mehr als komisch. Wir sind auch nicht im guten auseinander. Sie hat mich schickaniert bis zum geht nicht mehr. Biotonne einmal im Monat sauber machen, wollte mich zwingen meine Terasse mit Blumen zu bepflanzen, meine Gardienen haben ihr nicht gepasst, usw. 2 Monate nach meinem Einzug habe ich bemerkt das es in der Wohnung schimmmelt . Hat sie nicht interessiert. Nachdem ich dann die Miete gekürzt habe war dann nur noch Theater. Ich werde ihr jetzt mal einen Brief schreiben mit Frist. Mal sehen was sie macht.
VG

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest123-2035
Status:
Schüler
(208 Beiträge, 76x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

he Blockwart, sonst geht es dir gut?
Biotonne säubern, habe ich noch nie gemacht.

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Hester
Status:
Schüler
(165 Beiträge, 18x hilfreich)

Hallo Morthingale,

das kann schon sein aber ich habe bis auf diese eine Mietwohnung immer in Eigentum gewohnt. Ich kenne mich deshalb überhaupt nicht aus mit dem ganzen Mietkram.
VG

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.646 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen