Jedes Jahr falsche Betriebskosten Abrechnung, einsicht in Belege wird verweigert.

8. Juli 2016 Thema abonnieren
 Von 
Honk82
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 25x hilfreich)
Jedes Jahr falsche Betriebskosten Abrechnung, einsicht in Belege wird verweigert.

Guten Morgen,

folgendes Problem, wir bekamen vor einer Woche eine Nebenkosten Abrechnung für das Jahr 2015. Wir sind ein 5 Parteien Haus wovon eine Wohnung nicht vermietet ist, sondern von den Vermietern selbst genutzt wird, zusätzlich bewohnen sie die 2 Etage des Hauses und es ist ein Gemeinschaftsgarten vorhanden, der auch im Mietvertrag eingetragen ist.

Wir sollen nun 769,71 € nachzahlen bei einer Monatlichen Vorrauszahlung von 150 EUR. Wir wohnen seit 2012 in dieser Wohnung und jede Jahresabrechnung war bisher falsch. Die Abrechnungen für Hausstrom sowie auch Gartenpflege sind enorm hoch und nicht nachvollziehbar. Im letzten Jahr sind Gartenpflegekosten von 3522,33 EUR angefallen wovon wir 810,96 EUR nachzahlen sollten.

Nach EInsicht in die Belege ( 2014 ), stellten wir fest, das man über uns Dekorations Gegenstände finanzieren wollte wie Engelstatuen, Buddha Solar Lampen, Lichterketten, Gartenhaus usw.

In diesem Jahr bzw. Abrechnungszeitraum 2015, sind es 2697 EUR Gartenpflege, wovon wir 621,05 EUR nachzahlen sollen. Der Hausstrom ist ebenfalls extrem hoch und lag 2014 und 2015 bei 1232 EUR im Jahr, wovon wir 283 EUR nachzahlen sollen. Die Vermieter haben 2 Aquarien im Treppenhaus, einen Schildkrötenteich im Keller sowie 3 Teiche im Garten, die, wie wir vermuten über den Hausstrom laufen. Allerdings habe ich leider keine Ahnung, wie man das nachweisen könnte.

Ich hatte vor Tagen um EInsicht in die Belege gebeten und bekam heute morgen 3 Briefe. Am 15.07. möchte man unsere Wohnung auf Schäden und Mängel besichtigen, die wir verursacht haben sollen. Der zweite Brief mit dem Hinweis, das wir die NK Abrechnung von 2014 nicht gezahlt haben und dies eine Kündigung zur Folge haben kann. Der 3. Brief, eine neue Nebenkostenabrechnung von 2014. Denn wir hatten im letzten Jahr einen Anwalt, der das geprüft hat und für uns ein Guthaben von 100 EUR ausgerechnet hatte, zudem feststellte, das die Abrechnung vorne und hinten falsch ist. Der Vermieter wurde mehrfach aufgefordert eine korrekte Abrechnung zu schreiben, was er bis heute nicht tat. Der letzte Stand war der 21.06.15 demnach dürfte die Abrechnung von 2014 jetzt nicht mehr in der Frist von 12 Monaten liegen, wenn ich das richtig gelesen habe. Der Vermieter dürfte daher soweit ich weiß keinen Anspruch mehr haben oder? Zumal die neue Abrechnung von 2014 auch jetzt wieder falsch ist und man immer noch verlangt, das wir für Lichterketten und Deko Sachen aufkommen sollen.

Natürlich darf der Vermieter die Wohnung besichtigen. Allerdings werde ich dies nur noch unter Zeugen tun.

Wie sieht es aus mit der Abrechnung von 2015. Was kann ich tun, wenn mir die Einsicht in die Belege verweigert wird? Das ist ja scheinbar aktuell der Fall. Wie gehe ich nun am besten vor?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ganz ehrlich, bei so einem Vermieter sollte man sich einen fachkundigen Verbündeten suchen wie einen Mieterschutzbund. Der boxt alles mit Ihnen durch im Ernstfall. Und der Jahresbeitrag ist höchstens so hoch wie eine anwaltliche Beratung allein schon kostet.

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#2
 Von 
Anitari
Status:
Bachelor
(3201 Beiträge, 1444x hilfreich)

Zitat (von Honk82):
Wie sieht es aus mit der Abrechnung von 2015. Was kann ich tun, wenn mir die Einsicht in die Belege verweigert wird?


Die Belegeinsicht nachweisbar fordern. Und so lange diese nicht gewährt wird die Nachzahlung nicht zahlen.

Ersatzweise kann man auch definitiv nicht umlegbar Kosten, wie das Dekozeugs, gleich aus der Abrechnung raus rechnen.

Zitat (von Honk82):
bei einer Monatlichen Vorrauszahlung von 150 EUR.


Wie groß ist die Wohnung und sind Heizkosten dabei?

Wann ist die Abrechnung für 2014 zugegangen?

Binnen 12 Monate nach Zugang kann man nämlich immer noch Einwände dagegen erhaben.

Ein Fachanwalt für Mietrecht wäre hilfreich.

Signatur:

„Sie hören von meinem Anwalt"
ist die erwachsene Version von „Das sage ich meiner Mama"

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#3
 Von 
Honk82
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 25x hilfreich)

Der MIeterbund hier ist leider eine Katastrophe, da waren wir Mietglied und haben ein Jahr später gekündigt, weil die nicht in unserem Sinne gearbeitet haben.

Dekozeug etc. kann ich ja nich einfach aus der Abrechnung streichen, weil ich ja gar nicht weiß, wieviel dafür ausgegeben wurde. Hinzu kommt, das der Hausstrom ebenfalls extrem teuer ist. Wir vermuten, das der Vermieter wie gesagt seine Aquarien und Gartenteieche etc. über den Hausstrom zieht. Ansonsten wäre ein so hoher Verbrauch nicht möglich. Die Heizkosten sind nicht dabei.
Für das Jahr 2014 sind mittlerweile 3 verschiedene und falsche Abrechnungen zugegangen. Die erste am 28.03.14, die zweite am 21.06.14 und die dritte am 08.07.16. Die Wohnung ist 99 m2 groß.
Die Belege werden immer noch verweigert.

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#4
 Von 
cauchy
Status:
Unparteiischer
(9872 Beiträge, 4478x hilfreich)

HIer verlinke mal ausdrücklich ohne Gewähr eine Seite, in der es um ein Zurückbehaltungsrecht bei den Nebenkostenvorauszahlungen geht: http://www.nebenkostenabrechnung.com/nebenkostenvorauszahlung-zurueckbehaltungsrecht-des-mieters/.

Eine Warnung gibts dazu: Bei allem was Miete und Nebenkosten angeht, sollte man als MIeter immer vorsichtig sein. Schlimmstenfalls muss man sich dann nämlich irgendwann mit einer fristlosen Kündigung rumschlagen. Die muss zwar nicht gültig sein, aber die Gefahr besteht immer. Von daher macht es meiner Meinung bei solchen Sachen immer Sinn, einen Anwalt für Mietrecht oder einen Mieterverein zu befragen. Beides kostet natürlich Geld. Ihr habt nur dann Chancen das Geld vom Vermieter wiederzubekommen, wenn der Vermieter sich mit der Einsichtnahme in die Belege nachweisbar in Verzug befindet. Aber das wird euch der Anwalt erklären können.

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#5
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3204x hilfreich)

Mieterbund vergessen. Sie hatten schon einen Anwalt, einfach die Dinge weiterleiten, ein Anwalt hat einen breiten Rücken, viel Fachwissen und noch mehr Geduld und Zeit selbst dem ungläubigsten VM klar zu machen, wo die Mängel in seiner Abrechnung liegen, zur Not zieht er ein Gericht hinzu, welches dann Klarheit schaffen wird.

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#6
 Von 
vundaal76
Status:
Junior-Partner
(5048 Beiträge, 1959x hilfreich)

Zitat:
Ich hatte vor Tagen um EInsicht in die Belege gebeten


Schriftlich mit Zugangsnachweis?

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#7
 Von 
Honk82
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 25x hilfreich)

@ vundaal76
Ja natürlich.
Mein Anwalt arbeitet leider zu langsam und ich muss mir nun wohl einen neuen nehmen, da die Vermieterin gestern schon mündlich die Wohnung gekündigt hat und die schriftliche in den nächsten Tagen folgt. Sie ist der Meinung, die Nebenkostenabrechnung von 2014 ist nicht verjährt und muss jetzt bezahlt werden und das die neue auch nicht sofort bezahlt wurde, stellt für sie einen Kündigungsgrund dar. Wie sich der hohe Hausstrom von im Jahr 1230 EUR zusammensetzt, wüsste sie angeblich nicht. Sie vergleicht nur die Zähläerstände und diese stimmen. Sie behauptet ebenfalls, das die Gartenteiche, Aquarien usw. natürlich nicht über den Hausstrom laufen.

Bezüglich der Gartenpflegekosten, meint sie ebenfalls im Recht zu sein. Der komplette Garten besteht zu 90 % aus Fischteich und der Rest, sind zwei Holzpodeste mit Gartenmöbeln. Sie ist der Meinung, Garten Beleuchtung ( Lichterketten, Solarlampen, hübsche bunte Lichter etc. ) darf sie auf die Mieter umlegen. Ebenso wie alles, was für die Teiche gekauft wird, sowie auch deren Eigenarbeit im Garten, alles mögliche an Pflanzen die jedes Jahr neu gekauft werden und sicherlich auch Fischteichpumpen etc. bis hin zu den Fischen selbst. Denn auf den Abrechnungen letztes Jahr bzw den Belegen standen 3 Zoofachhandel. Ich wüsste jetzt nicht, was ein Zoofachhandel mit Instandhaltungsmaßnahmen eines Gartens zu tun haben. Und dafür utopische Kosten von 2800 EUR im Jahr, halte ich für sehr seltsam.
Ebenfalls gab die Vermieterin mir gestern einen Brief, in dem sie uns als Schmarotzer betitelte. So wie ich das sehe ist das eine Beleidigung, die man nicht hinnehmen muss. Den schriftlichen Beweis habe ich natürlich vorliegen.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Honk82
Status:
Beginner
(72 Beiträge, 25x hilfreich)

Ich habe noch etwas vergessen. Die Vermieterin teilte mir gestern ebenfalls mündlich mit, das sie nun die Schnautze voll hat und nun Miet-Wasseruhren einbauen wird und das es dann richtig teuer für uns werden wird. Ähm ehrlich gesagt habe ich keine Ahnung was Miet-Wasseruhren für einzelne MIeter nun bedeutet. Wieviel diese kosten usw. Ich denke eher, das es dann am teuersten für den Vermieter werden wird, denn die verbrauchen ja durch die Gartenteiche unmengen an Wasser etc. Kann mir dazu vielleicht jemand etwas sagen?

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