Jemanden in den Mietvertrag mit aufnehmen und zum Nachmieter machen?

24. April 2019 Thema abonnieren
 Von 
Je.ro.me
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Jemanden in den Mietvertrag mit aufnehmen und zum Nachmieter machen?

Hey!

Vorab: Bitte verzeiht mir, falls es in eine andere Frage oder Thread oder so gehören sollte! Ich bewege mich eigentlich nie bis sehr selten in Foren, aber ich gebe mein Bestes!

Also folgende Situation: Meine Mutter ist jetzt in die volle Erwerbsminderung von ca. 1.800€ auf etwa 900€ gefallen. Ich bin aktuell noch 24 Jahre, wohne seit jeher aus finanziellen Gründen bei ihr, Student und schließe im Juli meinen Bachelor ab und werde gleichzeitig 25. Ab diesem Zeitpunkt habe ich wieder Anspruch auf BaföG (Master) und meine Freundin wird ebenfalls genug verdienen.

Soweit zum Status-quo.

Die Überlegung ist nun folgende: Da meine Mutter die aktuelle Wohnung mit 640€ warm selbsterklärend nicht halten kann, möchten meine Freundin und ich diese gerne übernehmen. Da unser Vermieter (die beliebte Vonovia) aber dezent auf Sanierungen und Renovierungen etc. abzielt um den Mietpreis zu erhöhen, wird das einfache Übernehmen der Wohnung zu diesem Preis sehr wahrscheinlich nicht möglich sein. Jetzt hatten wir folgende Idee, dieses "Dilemma" zu umgehen: Wenn meine Mutter mich oder meine Freundin jetzt (je nachdem was sinnvoller ist) mit den Mietvertrag aufnehmen würde und in wenigen Monaten auszieht, bleibt der Mietvertrag dann so bestehen?

Natürlich habe ich schon ordentlich gegooglet und andere Foren-Beiträge gelesen aber so richtige Möglichkeiten bzw. Erfahrungen - auch was Vonovia bei (familiären) Nachmietern betrifft - konnte ich soweit nicht entdecken.

Hat jemand solche, oder ne Idee, ob man das vielleicht kurze Zeit als WG oder sonst wie laufen lassen könnte um diese Wohnung in der ich seit 24 Jahren lebe (ohne Sanierungen seitens Vonovia) übernehmen zu können?

Ich danke euch im Voraus vielmals für eure Hilfe und Antworten!
Beste Grüße!

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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Ich sehe hier keine Chancen, warum sollte der VM auf Ihren Vorschlag eingehen? Sie könnten gewiss id Mietvertrag mitaufgenommen werden, ob der VM das macht ist eine andere Sache. Gehen wir mal davon aus, dass Sie aufgenommen werden, wäre ja der nächste Schritt Ihre Mutter aus dem MV zu entlassen ... dafür braucht es wiederum die Zustimmung des VM ...

Mein Vorschlag: Lieber ehrlich mit der Sache umgehen, nach den Sanierungen wird sowieso eine Mieterhöhung kommen, gleich ob Ihre Mutter die nun wird zahlen können oder nicht.

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#2
 Von 
Je.ro.me
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hey, danke für die ehrliche und schnelle Antwort!

Es geht hierbei nicht darum, etwas unehrlich zu ergaunern. Die Frage ist, ob es danach soweit derselbe Mietvertrag ist, wenn ich aufgenommen werde und sie entlassen wird. Natürlich mit Abstand. Das Ziel ist ja die Wohnung zu übernehmen und selbst zu sanieren, ohne das Vonovia diese unbezahlbar anhebt.

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#3
 Von 
guest-12325.03.2020 14:55:28
Status:
Gelehrter
(11821 Beiträge, 3203x hilfreich)

Zitat (von Je.ro.me):
Es geht hierbei nicht darum, etwas unehrlich zu ergaunern.


Nein es geht darum etwas durch Verschweigen zu umgehen, das habe ich schon verstanden. ;)

Zitat (von Je.ro.me):
Die Frage ist, ob es danach soweit derselbe Mietvertrag ist, wenn ich aufgenommen werde und sie entlassen wird.


Kommt auf den VM an. Bei uns werden in solchen Konstellationen grundsätzlich neue Verträge gemacht, soweit ich weiß bei Ihrem VM auch.

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#4
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(558 Beiträge, 122x hilfreich)

Auf diese Idee sind schon viiiiiele vor Euch gekommen..

Klappt nur wenn man Trottel gegenüber sitzen hat.

Signatur:

3113

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119464 Beiträge, 39731x hilfreich)

Zitat (von Je.ro.me):
Das Ziel ist ja die Wohnung zu übernehmen und selbst zu sanieren, ohne das Vonovia diese unbezahlbar anhebt.

Zum einen dürfte das Anliegen an der Qualifikation scheitern.
Zum anderen wird sich kaum ein Vermieter darauf einlassen, das der Mieter da was selber saniert - insbesondere der vorgenannte Vermieter nicht.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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