Kündigung Mietvertrag

14. Juli 2008 Thema abonnieren
 Von 
AntonW
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung Mietvertrag

hallo,

kann ich meinen mietvertrag zur mitte des monats kündigen ? wo ist das gesetzlich festgehalten, welcher paragraph?
was sollte man sonst beachten bei wohnungskündigung, in der formulierung und auch sonst so? habe gehört, dass vemieter manchmal gerne noch etwas geld von der kaution herausschlagen wollen.

mfg
AntonW

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25 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Nein, nur zum Monatsende kann gekündigt werden, § 573c Abs. 1 S. 1 BGB .

Formulierung "zum 31.XX.XX". Wichtig: Einschreiben/Rückschein oder sonstiger Nachweis.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#2
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Und vor allem: Was hat das mit dem Kündigungsschreiben zu tun?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#4
 Von 
AntonW
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

stimmt das so, nur zum monatsende?

ich bin am 15. eines monats eingezogen, daher müsste ich die wohnung auch zur mitte des monats kündigen können?

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#5
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#6
 Von 
AntonW
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

Zu viel Langeweile? Oder wieso landet dein beitrag in diesem Thread und nicht im Papierkorb?

und nun zum thema: glücklicherweise ist das gesetz das eine, und die praxis das andere. mein vermieter lässt höchstwahrscheinlich mit sich reden diesbezüglich.

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#7
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

...diesbezüglich...

wasbezüglich?

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#8
 Von 
AntonW
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 0x hilfreich)

bzgl. der kündigungsfrist (ob zum monatsende oder zum 15.), logischerweise. -dies- war thema des postings.
wenn ich mich richtig entsinne ist meine vormieterin ebenfalls an einem 15. ausgezogen.

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#9
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

ich hab gestern falsch geparkt

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#10
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

quote:
mein vermieter lässt höchstwahrscheinlich mit sich reden diesbezüglich.


Jetzt stellt sich aber schon die Frage, wieso du nach den gesetzlichen Bestimmungen fragst, obwohl du davon ausgehst, dass die fuer deinen Fall gar nicht von Belang sind.

Gruss
CAM

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#11
 Von 
guest123-2110
Status:
Praktikant
(517 Beiträge, 206x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#12
 Von 
guest123-2034
Status:
Lehrling
(1905 Beiträge, 272x hilfreich)

ja, deshalb musste ich nur die Hälfte des Bussgeldes bezahlen

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#13
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#14
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ist doch ganz einfach. Im BGB steht eindeutig zum Monatsende. (DDR-Altverträge lasse ich jetzt mal außen vor)
Ansonsten bleibt es Dir und dem Vermieter überlassen zu vereinbaren was Ihr wollt.
Da könnt Ihr den Vertrag auch zum 21. eines Monats enden lassen. Wenn Ihr Euch einig seid ist das kein Problem.

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#15
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Aber wirklich. Wieso fragen Sie erst nach genauen §§, wenn Sie sich ohnehin nicht daran halten müssen? Und warum lesen Sie den § nicht einfach nach, wenn Sie dem nicht glauben?

:bang:

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#16
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#17
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Schön. Und was hat das mit der Kündigungsfrist zu tun?

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

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#18
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Deckt sich übrigens mit meinen Erfahrungen.

Wie geht das, wenn man seit 10 Jahren in ein undderselben Wohnung wohnt?

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#19
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#20
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

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#21
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#22
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2045x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#23
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#24
 Von 
Jotrocken
Status:
Junior-Partner
(5924 Beiträge, 1374x hilfreich)

Och Leute, habt Euch doch mal wieder lieb. Das ist doch jetzt albern.

-----------------
"Juristerei bedeutet, dem Gegner in Zahl und Güte seiner Argumente überlegen zu sein."

0x Hilfreiche Antwort

#25
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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