Kündigung befristeter Mietvertrag

22. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Pepi
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung befristeter Mietvertrag

Guten Abend zusammen!

Kann mir jemand sagen, ob ich bei einem befristeten Mietvertrag vor Ablauf der Laufzeit trotzdem kündigen kann und da raus komme ?!?!?

Vielen lieben Dank und einen schönen Sonntag noch!
Pepi

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7 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Ist eine Befristung oder Kündigungsausschluss?

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Pepi
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Es ist eine zeitliche Befristung.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Ein paar wenige Ausnahmeregelungen gibt es immer.
Guckst Du hier:
http://www.immobilienscout24.de/de/umzug/umzugsplaner/auszug/r111/r1112/index.jsp

Bleibt noch die Möglichkeit der Untervermietung wenn der Vermieter keinen Aufhebungsvertrag machen will.

-- Editiert von Interessierter Laie am 22.06.2008 19:25:40

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Wurde eine Begründung angegeben? Wenn ja, poste mal den Gesamttext der Klausel.

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Pepi
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 1x hilfreich)

Super. Vielen Dank.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47658 Beiträge, 16843x hilfreich)

Am einfachsten wäre es für Dich, wenn die Befristung nicht wirksam ist. Dann könntest Du ohne Probleme mit der gesetzlichen Kündigungsfrist von 3 Monaten kündigen.

Dazu solltest Du darlegen, mit womit die Befristung begründet wurde.

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