wir haben im Mai 2001 einen og.Mietvertrag abgeschlossen und möchten jetzt trotzdem die Wohnung zum 1.10.02 kündigen, weil wir ein Baby erwarten und unsere finanzielle Situation uns diese Wohnungsgröße (inklusive Mietpreis) nicht mehr gestattet.
Wieviele event. Nachmieter
müssen wir finden und muß der Vermieter mit denen wirklich erst einen Vertrag abschließen, ehe er uns aus dem Mietverhältnis entläßt ?
Oder zählt für uns die Sonderklausel mit dem Baby und der zu kleinen Wohnung in umgekehrter Folge?
Vielen Dank für Ihre Hilfe
Claudia
Kündigung des 36,5 Monatemietsvertrag
12. Juli 2002
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Frage vom 12. Juli 2002 | 14:00
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung des 36,5 Monatemietsvertrag
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#1
Antwort vom 12. Juli 2002 | 14:25
Von
Status: Praktikant (827 Beiträge, 127x hilfreich)
Sehr geehrte Frau Kleinert,
die wesentlichsten Informationen dürften Sie in folgendem Artikel finden:
http://www.123recht.net/article.asp?a=2956
Was für eine Sonderklausel? Theoretisch würde es reichen, wenn ein akzeptabler Nachmieter grundlos vom Vermieter abgelehnt wird. Auch ohne Vertrag mit dem Nachmieter endet dann Ihre Zahlungsverpflichtung aus dem Mietvertrag, sofern für Sie die Voraussetzungen einer außerordentlichen Härte gegeben sind.
Mit freundlichen Grüßen
Scharnhorst
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