Kündigung ohne Anschrift

2. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
Wolfspelz
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)
Kündigung ohne Anschrift

Hallo, ich habe am 31. Juli eine Kündigung zum 31. August erhalten, allerdings taucht auf dem Anschreiben nicht die reale Adresse der Vermieterin, der Mutter meines Mitbewohners, als Absender auf, sondern die Adresse unserer WG, in der sie nicht wohnt. Die Dame bezieht auch ihre gesamte Behördenpost über die Adresse ihres Sohnes sowie die Post der Vermietungsgesellschaft - vermutlich, weil sie aufgrund sehr langer Mietdauer (schon ihre eigene Mutter wohnte in dieser Wohnung) eine niedrigere Miete bekommt.

Meine Frage ist jetzt: ist eine solche Kündigung mit vorgespieltem Absender denn wirksam?

Mehr zu meinem Mietverhältnis: Ich wohne zur Untermiete seit etwas mehr als einem Jahr, im Zimmer ist ein Hochbett fest installiert, das ich benutze, aber nicht unbedingt brauchen würde (d.h., ich sehe das Zimmer als unmöbliert vermietet an), im Untermietvertrag ist 1 Monat als Kündigungsfrist vereinbart. Ein Grund wurde in der Kündigung nicht genannt, als solcher kann aber ein Streit gelten, den ich mit meinem Mitbewohner hatte.

Bitte zuerst auf die gestellte Frage antworten, die sich nur auf den fehlenden Absender bezieht und erst dann, wenn es noch weiteren Aufschluss bringt, die Begleitumstände betrachten wie etwa Fristen oder Kündigungsgrund.

Dann interessiert mich noch was anderes: ich bange etwas um meine Wertsachen, da sich mein Mitbewohner als etwa unberechenbar und leicht erhitzbar erwiesen hat. Kann ich denn das Schloss zu meinem Zimmer austauschen und durch ein neues ersetzen, wenn ich es beim Auszug rückbaue?

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17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
huckepacke
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo,
so wie ich das weiß muß eine Kündigung formgerecht sein. Dazu gehört eben auch ein Absender und die korrekte Übergabe.

Theoretisch könntest Du behaupten diese nicht erhalten zu haben. Da die Kündigung ohne Absender ist, könnte ebenfalls theoretisch jeder Hans Wurst diese geschrieben haben.

lg

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#2
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#3
 Von 
guest123-2129
Status:
Schüler
(299 Beiträge, 54x hilfreich)

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#4
 Von 
Wolfspelz
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

Hallo ex-Morthingale:

bist Du Jurist? Was macht Dich so sicher in dieser Aussage, die der von Huckepacke widerspricht und auch den sonstigen formalen Anforderungen an viele rechtsrelevante Schreiben? Könnte ich in diesem Fall mit der fehlenden Begründung der Kündigung argumentieren?

und an Huckepacke: Ich habe das Schreiben von ihrem Sohn in Besiein eines Zeugen (den er für notwendig hielt zu laden) erhalten. Das Leugnen von Tatsachen ist im Überigen auch nicht mein Stil.

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#5
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#6
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

allerdings taucht auf dem Anschreiben nicht die reale Adresse der Vermieterin, der Mutter meines Mitbewohners, als Absender auf, sondern die Adresse unserer WG,

Das ist doch egal, wenn Du ihr an dies Adresse schreibst kommt der Brief an, allein das ist entscheidend.

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#7
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

Wenn die Vermieterin die Kündigung unterschrieben hat sehe ich in der (falschen) Adresse keine durchgreifenden Bedenken.
Es muss der Kündigung nur zu entnehmen sein, dass die Vermieterin die Kündigung ausspricht.

Eine Kündigung ist hier nur mit Dreimonatsfrist (genauer zum 3. Werktag des übernächsten Monats möglich, da kein möblierter Wohnraum, vorliegt.

Das Schloss kann bis zum Ablauf des Meitverhältnisses getauscht werden.

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#8
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#9
 Von 
Wolfspelz
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

quote:
Eine Kündigung ist hier nur mit Dreimonatsfrist (genauer zum 3. Werktag des übernächsten Monats möglich, da kein möblierter Wohnraum, vorliegt.

Auch wenn, wie ich geschrieben habe, ein Monat im Mitetvertrag vereinbart ist?

quote:
Das ist eben die Adresse, unter der sie schriftlich zu erreichen ist. Könnte sich ja genausogut auch ein Postfach nehmen.

Klar, die Kündigung ist ausgesprochen. Aber um es deutlich zusagen: ich vermute hinter der Adresse ein nicht zulässiges Versteckspiel mit den Behörden, sozusagen eine Vortäuschung falscher Tatsachen. Daher ist es meiner Ansicht nach fraglich, ob sie überhaupt rechtskräftig meine Vermieterin ist.

quote:
Willst Du denn da unbedingt wohnen bleiben ?

Klar nein. Aber ich würde gern etwas später ausziehen, da zur Zeit noch die Doppelbelastung Arbeitssuche auf mich zukommt und ich nicht weiß, ob ich überhaupt in Hamburg bleiben werde. Dann wäre ein Auszug nur für einen Monat doch fast unzumutbar, oder? Im Übrigen habe ich dieses Ansinnen auch dem Sohn schon angeboten, aber er zeigt sich da nicht nachgiebig. Also muss ich wohl selbst versuchen, mir das Ganze selbst etwas verträglicher zu gestalten.

Also daher nochmal meine Folgefragen:
Kann ich die fehlende Begründung für eine Ablehnung der Kündigung anführen?

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#10
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#11
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2041x hilfreich)

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#12
 Von 
Wolfspelz
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

at ex-Morthingale

zu 1. ein möbliertes Zimmer umfasst wohl auch einen Tisch, Regale und Stühle, und zwar in "brauchbarer Qualität", Sperrmüll zählt nicht dazu. Möbliert ist es also nicht, zudem hätte ich ein eigenes Bett hier stehen, falls das Hochbett entfernt werden sollte.

zu 2. Im Mietvertrag steht als Formtext: Für die Kündigung gelten die gesetzlichen Vorschriften. [\i] Dahinter in Handschrift, ohne Durchstreichungen des vorhergehenden Satzes: 1 Monat [\i]. Gilt dieser eine Monat also nur für die Vermieterin, für mich aber drei Monate? Das würde mir ja schon reichen.

zu 3. Gibt es nicht auch eine Kündigung ohne Grund, die eben etwas längere Firsten hat?

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#13
 Von 
Wolfspelz
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

at Scalar12:

natürlich ist sie meine Vermieterin. Aber es fehlen dazu noch Voraussetzungen, zB ihre richtige Meldung. Die Hausverwaltung würde das zumindest so sehen, und umgehend die Miete für ihren Sohn auf ortsübliche Höhe anheben ;)

Und zu meinem Schweigen das letzte Jahr über: Muss ich denn ihre Adresse überhaupt überprüfen, ich bin doch kein Jurist! Telefonisch hatte ich ihr bereits einmal meinen Wunsch nach der Kenntnis ihrer realen Adresse mitgeteilt, aber darauf hat sie geantwortet, diese sei meine WG. Aber soll ich dann gleich klagen, nur wegen einer Formalie?

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#14
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#15
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Sperrmüll zählt nicht dazu.

Wenn er zu gebrauchen ist sehr wohl.




Aber es fehlen dazu noch Voraussetzungen,

Um WHG/Haus zu vermieten bedarf es keine Voraussetzungen, wie Du sie dir vorstellst, nicht mal ein Haus/WHG.
Der Sohn ist eben Untermieter eines Zimmers, o.ä..




Telefonisch hatte ich ihr bereits einmal meinen Wunsch nach der Kenntnis ihrer realen Adresse mitgeteilt, aber darauf hat sie geantwortet, diese sei meine WG.

Na also, das muß genügen, das ist ihre ladefähige Adresse.

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#16
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Aber es fehlen dazu noch Voraussetzungen, zB ihre richtige Meldung...

Wofür sollte dies Voraussetzung sein?

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Wolfspelz
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 6x hilfreich)

OK, also die Anschrift ist nicht maßgebend. Hauptsache, die Post erreicht die Adressatin. Aber soweit ich verstanden habe, ist die Kündigung dennoch ungültig, da nicht hinreichend begründet. Danke einstweilen mal für die Antworten, auch wenn ich den Eindruck hatte, dass einige einfach mal so ins Blaue hinein geschossen haben :)

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