Hallo,
zu diesem Thema folgendes:
Wie verhält es sich, auch hier kein schriftlicher Mietvertrag, mit einer Kündigung seitens der Mieterin in einer WG? Ein Brief des Hauptmieters Mitte August beinhaltete die Bitte so schnell wie möglich auszuziehen und die WG zu beenden. Die Mieterin unterschrieb ihr neues Mietverhältnis zum 15.9. und hinterließ, wegen Unerreichbarkeit des Hauptmieters am 15.9. den Haustürschlüssel und die restliche zum 15.9. geschuldete Miete in der Wohnung.
Der Hauptmieter ist der Meinung eine Kündigungsfrist hätte eingehalten werden müssen.
Mit freundlichem Gruß, Thekla
Kündigung ohne Mietvertrag
24. September 2008
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Frage vom 24. September 2008 | 18:11
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung ohne Mietvertrag
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 24. September 2008 | 18:13
Von
Status: Unbeschreiblich (47488 Beiträge, 16808x hilfreich)
Die gesetzlichen Kündigungsfristen sind auch bei mündlichen Mietverträgen einzuhalten.
#2
Antwort vom 24. September 2008 | 18:45
Von
Status: Praktikant (838 Beiträge, 335x hilfreich)
--- editiert vom Admin
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