Kündigung rechtskonform

17. August 2008 Thema abonnieren
 Von 
bianca0047
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)
Kündigung rechtskonform

Gestern Abend lag im Briefkasten unsere Wohnungskündigung aufgrund bestehender Miet- und Nebenkostenschulden, die Form regt mich allerdings sehr auf.
Da wir seit Februar Hartz 4 erhalten, hat der Vermieter den Brief am 14.August an die Sachbearbeiterin geschrieben und uns lediglich eine Kopie dieses Briefes eingeworfen.

Das heißt, die Kündung ist nicht einmal an uns adressiert und enthält desweiteren eine genaue Auflistung der bestehenden Schulden. Darf der Vermieter einfach so etwas rumposaunen, auch wenn es unsere Bearbeiterin ist?
Die Kündigung ist fristlos, was passiert wenn wir nicht schon morgen eine neue Wohnung gefunden haben?!

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22 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#2
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Um diverse Nachfragen uns zu ersparen, wäre es sinnvoll mal den gesamten Text der Kündigung hier reinzustellen.

MFG

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#3
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

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#4
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

und enthält desweiteren eine genaue Auflistung der bestehenden Schulden
Sowas ist natürlich nicht korrekt und die Kündigung ist damit unwirksam.
----------------------------------------

sehe ich nicht so, gerade bei Zahlungsverzug muss ja alles aufgelistet werden...........

Dennoch Hallo Bianca 0047,

bitte den Text hier einstellen, sonst machen wir hier eine Rätsel- und Bastelstunde, die bringt uns und Ihnen nichts (v.a keine präzisen Antworten)

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#5
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Barnie, das war nur ironisch gemeint, von hoppla.

Die Kündigung ist i.O.
Das sollen nur wieder Verzögerungstaktigen werden, das kennt man doch.

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#6
 Von 
Dr. Lecter
Status:
Praktikant
(856 Beiträge, 337x hilfreich)

...Die Kündigung ist i.O...

Mortis Frage sollte aber schon beachtet werden, bevor man solche Wertungen trifft.

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#7
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

und enthält desweiteren eine genaue Auflistung der bestehenden Schulden

Wenn dies schon korrekt aufgeführt ist, dürfte das der Rest auch sein.

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#8
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

... gleichwohl ist noch nicht beantwortet, an wen der vm die kündigung adressiert hat. ein brief an die aa kann doch keine gültige kündigung sein (es sei denn, die aa träte als mieterin auf) - andersherum würde es sinn machen: kündigung ggü dem mieter, kopie an aa (wenn schon).

-- Editiert von blaubär49 am 17.08.2008 15:44:57

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#9
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#11
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

unterschiedliche Zahlungen geleistet haben, dabei mal mehr, mal weniger.

Mit mehr meinst Du bestimmt vertragskonform, oder?
Ja, das ist für viele schon unnormal und wollen dafür geadelt werden.

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#12
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#13
 Von 
Barni Gröllheimer
Status:
Lehrling
(1441 Beiträge, 278x hilfreich)

Wie morthi schon sagte, war sie packen und ist nun im Flieger nach Asien und wir haben immer noch, mangels Infos, unsere Rätselstunde.

Sowas undankbares !

Mfg

MFG

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#14
 Von 
bianca0047
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

So, nein ich war nicht am Packen bzw. in Asien, leider aufgrund eines defekten PCs nicht onlinefähig, sorry.

Also Mieter ist mein Freund, adressiert ist das Schreiben an die Bearbeiterin des Jobcenters.

"Sehr geehrte Frau xy,
in Bezug auf unser Telefonat vom Montag teile ich Ihnen nun mit, dass ich Herrn G. gekündigt habe. Aufgrund bestehender Mietschulden sehe ich mich gezwungen das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
..."
Danach folgt eine Schuldenauflistung (die glatt 355 Euro unterschlägt), unter anderem eine Anwaltsgebühr von ca.400 Euro für eine Räumungsklage, was mich auch sehr irritierte.

Sicherlich kann ich eure Seite verstehen, es gehört sich nicht seine Miete nicht zu zahlen, daher möchte ich auch nicht groß auf irgendwelche Gründe verweisen. Das Verhalten des Vermieters auf der anderen Seite gehört sich auch nicht (tagelang kein Heizöl da, Hausflur seit 4 Jahren im halbrenovierten Zustand, etc. etc.).

Nun sind wir ja bereits auf Wohnungssuche, akzeptieren die Kündigung ob rechtskonform oder nicht, egal. Kann er trotz unserer "Kooperation" eine Räumungsklage durchziehen? Das wären ja nur wieder weitere Kosten?

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#15
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

So wie ich das lese hat der VM nicht gekündigt. Wie bereits gesagt wurde, muss die Kündigung an den Vertragspartner gerichtet werden, auch wenn ein Dritte, hier dieArge, die Mite zahlt.

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#16
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#17
 Von 
bianca0047
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 5x hilfreich)

Tja und das alles, weil man auf einmal merkt "Bei Geld hört die Freundschaft auf".

Der Mietrückstand war durch eine ziemlich hohe Stromnachzahlung entstanden, die jedoch eigentlich von uns und Freunde entstanden war.. Als die anderen dann ihre Beteiligung zahlen sollten, wollte keiner mehr was von der Absprache hören..

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#18
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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#19
 Von 
guest123-1956
Status:
Praktikant
(737 Beiträge, 104x hilfreich)

Bei Geld hört die Freundschaft auf.

Oder sie fängt an.

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#20
 Von 
Dinsche
Status:
Master
(4228 Beiträge, 1187x hilfreich)

Er hat also gekündigt... Gut zu wissen, aber wo ist die Kündigung abgeblieben? Genau genommen hat er euch nicht gekündigt, sondern er hat nur behauptet, es getan zu haben :grins:

Bevor es zur Räumungsklage kommt würde ich schnell ausziehen und dem VM eine Ratenzahlung vorschlagen, oder so was, denn sonst wird es noch schwieriger werden, ein neues Heim zu finden.

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#21
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Aber Vorsicht! Offensichtlich gibt es keine Kündigung. Wenn Ihr auszieht, könnte der VM noch die Miete für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist verlangen. Und da nicht gekündigt wurde, könnte das noch länger als 3 Monate sein.
Seht also zu, dass Ihr die Miete ausgleicht und nicht mehr in Rückstand geratet. Damit wäre der außerordentliche Kündigungsgrung weg. Ggf. könnte der VM dann noch ordentlich kündigen.

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#22
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2044x hilfreich)

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