Gestern Abend lag im Briefkasten unsere Wohnungskündigung aufgrund bestehender Miet- und Nebenkostenschulden, die Form regt mich allerdings sehr auf.
Da wir seit Februar Hartz 4 erhalten, hat der Vermieter den Brief am 14.August an die Sachbearbeiterin geschrieben und uns lediglich eine Kopie dieses Briefes eingeworfen.
Das heißt, die Kündung ist nicht einmal an uns adressiert und enthält desweiteren eine genaue Auflistung der bestehenden Schulden. Darf der Vermieter einfach so etwas rumposaunen, auch wenn es unsere Bearbeiterin ist?
Die Kündigung ist fristlos, was passiert wenn wir nicht schon morgen eine neue Wohnung gefunden haben?!
Kündigung rechtskonform
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
Um diverse Nachfragen uns zu ersparen, wäre es sinnvoll mal den gesamten Text der Kündigung hier reinzustellen.
MFG
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
--- editiert vom Admin
und enthält desweiteren eine genaue Auflistung der bestehenden Schulden
Sowas ist natürlich nicht korrekt und die Kündigung ist damit unwirksam.
----------------------------------------
sehe ich nicht so, gerade bei Zahlungsverzug muss ja alles aufgelistet werden...........
Dennoch Hallo Bianca 0047,
bitte den Text hier einstellen, sonst machen wir hier eine Rätsel- und Bastelstunde, die bringt uns und Ihnen nichts (v.a keine präzisen Antworten)
Barnie, das war nur ironisch gemeint, von hoppla.
Die Kündigung ist i.O.
Das sollen nur wieder Verzögerungstaktigen werden, das kennt man doch.
...Die Kündigung ist i.O...
Mortis Frage sollte aber schon beachtet werden, bevor man solche Wertungen trifft.
und enthält desweiteren eine genaue Auflistung
der bestehenden Schulden
Wenn dies schon korrekt aufgeführt ist, dürfte das der Rest auch sein.
... gleichwohl ist noch nicht beantwortet, an wen der vm die kündigung adressiert hat. ein brief an die aa kann doch keine gültige kündigung sein (es sei denn, die aa träte als mieterin auf) - andersherum würde es sinn machen: kündigung ggü dem mieter, kopie an aa (wenn schon).
-- Editiert von blaubär49 am 17.08.2008 15:44:57
--- editiert vom Admin
--- editiert vom Admin
unterschiedliche Zahlungen geleistet haben, dabei mal mehr, mal weniger.
Mit mehr meinst Du bestimmt vertragskonform, oder?
Ja, das ist für viele schon unnormal und wollen dafür geadelt werden.
--- editiert vom Admin
Wie morthi schon sagte, war sie packen und ist nun im Flieger nach Asien und wir haben immer noch, mangels Infos, unsere Rätselstunde.
Sowas undankbares !
Mfg
MFG
So, nein ich war nicht am Packen bzw. in Asien, leider aufgrund eines defekten PCs nicht onlinefähig, sorry.
Also Mieter ist mein Freund, adressiert ist das Schreiben an die Bearbeiterin des Jobcenters.
"Sehr geehrte Frau xy,
in Bezug auf unser Telefonat vom Montag teile ich Ihnen nun mit, dass ich Herrn G. gekündigt habe. Aufgrund bestehender Mietschulden sehe ich mich gezwungen das Mietverhältnis fristlos zu kündigen.
..."
Danach folgt eine Schuldenauflistung (die glatt 355 Euro unterschlägt), unter anderem eine Anwaltsgebühr von ca.400 Euro für eine Räumungsklage, was mich auch sehr irritierte.
Sicherlich kann ich eure Seite verstehen, es gehört sich nicht seine Miete nicht zu zahlen, daher möchte ich auch nicht groß auf irgendwelche Gründe verweisen. Das Verhalten des Vermieters auf der anderen Seite gehört sich auch nicht (tagelang kein Heizöl da, Hausflur seit 4 Jahren im halbrenovierten Zustand, etc. etc.).
Nun sind wir ja bereits auf Wohnungssuche, akzeptieren die Kündigung ob rechtskonform oder nicht, egal. Kann er trotz unserer "Kooperation" eine Räumungsklage durchziehen? Das wären ja nur wieder weitere Kosten?
So wie ich das lese hat der VM nicht gekündigt. Wie bereits gesagt wurde, muss die Kündigung an den Vertragspartner gerichtet werden, auch wenn ein Dritte, hier dieArge, die Mite zahlt.
--- editiert vom Admin
Tja und das alles, weil man auf einmal merkt "Bei Geld hört die Freundschaft auf".
Der Mietrückstand war durch eine ziemlich hohe Stromnachzahlung entstanden, die jedoch eigentlich von uns und Freunde entstanden war.. Als die anderen dann ihre Beteiligung zahlen sollten, wollte keiner mehr was von der Absprache hören..
--- editiert vom Admin
Bei Geld hört die Freundschaft auf.
Oder sie fängt an.
Er hat also gekündigt... Gut zu wissen, aber wo ist die Kündigung abgeblieben? Genau genommen hat er euch nicht gekündigt, sondern er hat nur behauptet, es getan zu haben
Bevor es zur Räumungsklage kommt würde ich schnell ausziehen und dem VM eine Ratenzahlung vorschlagen, oder so was, denn sonst wird es noch schwieriger werden, ein neues Heim zu finden.
Aber Vorsicht! Offensichtlich gibt es keine Kündigung. Wenn Ihr auszieht, könnte der VM noch die Miete für die Dauer der ordentlichen Kündigungsfrist verlangen. Und da nicht gekündigt wurde, könnte das noch länger als 3 Monate sein.
Seht also zu, dass Ihr die Miete ausgleicht und nicht mehr in Rückstand geratet. Damit wäre der außerordentliche Kündigungsgrung weg. Ggf. könnte der VM dann noch ordentlich kündigen.
--- editiert vom Admin
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
6 Antworten
-
25 Antworten
-
11 Antworten
-
1 Antworten
-
4 Antworten
-
39 Antworten