Kündigung wirksam???

28. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Feuerfee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung wirksam???

Hallo,

ich habe am 25.06.08 per Einschreiben-Rückschein unsere angemietete Wohnung zum 30.9.2008 gekündigt.

Vorab habe ich die Kündigung per Fax (Sendebericht liegt vor und OK).

Jetzt habe ich vorhin eine Sendungsauskunft auf der Post-Seite eingeholt und da steht:
Am 26.06.2008 konnte der Empfänger nicht angetroffen werden und wurde benachrichtigt. Die Sendung wird zur Abholung in der entsprechenden Filiale der Deutschen Post bereitgestellt.

Was ist, wenn die Vermietung das Einschreiben ignoriert und nicht abholt???
Gilt das Fax, das auf jeden Fall angekommen ist, da der Verwalter mich gestern bereits angerufen hat, um nach dem Grund meiner Kündigung zu fragen, auch als rechtgeltende Kündigung?

Kennt ihr das wenn man sich nicht sicher ist, ob man was gemacht hat oder nicht??? Ich bin mir nämlich nicht ganz sicher, ob ich MEINE Rücksendeanschrift auf den Rückschein geschrieben habe...aber ich mein ich habe...aber man ist ja auch manchmal neben sich...

Was würdet ihr tun?
Abwarten? Oder noch eine Kündigung abschicken oder hingehen? Nur, da ist auch nicht immer jemand.
Bis zum 03.07. ist es ja noch rechtzeitig.

MfG
Feuerfee

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43 Antworten
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#1
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Was ist, wenn die Vermietung das Einschreiben ignoriert und nicht abholt???
Solange ihr die richtige Anschrift des Vermieters verwendet habt, ist das sein Problem. Das Schreiben ist in seinem Einzugsbereich und gilt daher als fristgerecht zugestellt.

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#2
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#3
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

Das Fax reicht nicht aus. Auch die Benachrichtuigungskarte im briefkasten reicht nicht aus. Genau das ist nämlich das Problem des Rückscheins.

Wenn die Kündigung im Briefkasten liegen würde, dann würde sie als zugegangen gelten, aber nicht, wenn sie auf der Post herumliegt.

Am besten wirft man eine Kündigung zusammen mit einem zeugen persönlich in den Briefkasten.



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#4
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#5
 Von 
justice005
Status:
Unparteiischer
(9557 Beiträge, 2353x hilfreich)

heute morgen einen Clown gefrühstückt ? ;)

Du solltest dich freuen, dass ich dir inhaltlich mal zugestimmt habe. Kommt ja nicht so oft vor....


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#6
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Da würde ich aber schon so meine Zweifel dran setzen, dass es dem Empfänger von Rückschein-Einschreiben (mit Benachrichtigungskarte) so einfach gemacht wird die Annahme zu verzögern/verweigern.

Zur Sicherheit dann halt den Zeugen einwerfen. :grins:

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#7
 Von 
guest123-1780
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 6x hilfreich)

dass es dem Empfänger von Rückschein-Einschreiben (mit Benachrichtigungskarte) so einfach gemacht wird die Annahme zu verzögern/verweigern.

Ein Kumpel von mir wußte, daß seine Einberufung gekommen war als er abends seinen Briefkasten leerte und den Benachrichtigungsschein fand.
Er holte nix ab und ca.4 Wochen später ging die Post zurück zum Absender. Ca. 6-8 Wochen später standen abends die Feldjäger vor seinem Haus und wollte persönlich zustellen.
Da er aber immer direkt ins Grundstück fuhr ohne halten zu müssen und den Feldjägern vom Besitzer des Grundstückes der Zugang verweigert wurde zogen diese nach weniger als eine Woche auch wieder ab.
Schließlich wurde er gerichtlich vorgeladen und erhielt dort seine Einberufung.
Alles in allem dauerte dies ca. ein halbes Jahr.
PS: er war bis heute nicht beim Bund.

-----------------
"Wir Vermieter raten niemals an Hartzler zu vermieten Von VM lernen heisst Siegen lernen"

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#8
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#9
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#10
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#11
 Von 
Feuerfee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Aber was mache ich denn jetzt???

Ich hätte gerne eine schriftliche Bestätigung meiner Kündigung - was mache ich, wenn ich diese nicht bekomme?

Kann mein Anwalt etwas machen, wenn ich den am Montag kontaktiere??

Kann ich mit einer selbstgeschriebenen Bestätigung zum Vermieter fahren und mir diese schriftlich bestätigen lassen?
Was ist, wenn der sich weigert???

Wie komme ich denn dann zu meinem Recht???

MfG
Feuerfee

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#12
 Von 
guest123-1780
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 6x hilfreich)

Einmal genügt doch.

Haben die da gezeltet ?

Nein, die haben mehrere Tage immer abends auf ihn gewartet, weil sie dachten, sie bekämen ihn mal zu fassen.
Auf die Idee morgens ihm nachzufahren und wenn er aussteigt zuzuschlagen kamen sie nicht.
Hätte zwar auch nicht geklappt, aber was solls.
Staat eben, Dienst nach Vorschrift.

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#13
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

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#14
 Von 
guest123-2122
Status:
Student
(2610 Beiträge, 428x hilfreich)

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#15
 Von 
guest123-1780
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 6x hilfreich)

Warum muß man dazu nach Rußland?
Glaubst du wenn ich der VM wäre würde das auch funktionieren?
Denen würde ich mal gleich folgendes mitteilen:
平松です。今夜こそははっきりした答えが欲しくて連絡しています。医者としても

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#16
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

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#17
 Von 
Eirene113
Status:
Master
(4098 Beiträge, 627x hilfreich)

@hoppla

bei dir oder bei Feuerfee?

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#18
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

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#19
 Von 
Feuerfee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für eure überaus ratsamen, witzigen und vorallem ernst gemeinten Antworten.

Melde mich, wenn ich aus Russland oder sonstwo wieder da bin und den Vermieter erfolgreich mit einer Schlägertruppe vermöbelt habe...

Schönen Tag noch!

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#20
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Muss mal morthi zustimmen. Morgen ein Einwurfeinschreiben hinterher, dann bist Du auf der sicheren Seite.

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#21
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#22
 Von 
Feuerfee
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Das mit dem Einwurf-Einschreiben habe ich auch schon überlegt.

Allerdings habe ich gelesen, das die Postboten bereits in der Filiale den Zettel ausfüllen und das Einschreiben in der normalen Post landet und somit im Zweifel vor Gericht kein Beweis darstellt - also auch nicht wirklich sicher...

Vielleicht ist ja auch alles halb so wild...aber vorsicht ist besser...

MfG
Feuerfee

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#23
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#24
 Von 
guest123-2033
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 59x hilfreich)

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#25
 Von 
warmalAli Baba
Status:
Praktikant
(918 Beiträge, 330x hilfreich)

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#26
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Theoretisch kann das mit dem Einwurfeinschreiben natürlich auch schief gehen. Ich hatte vor einiger Zeit mal eins im Briefkasten, obwohl es an einen Anderen adressiert war. Der Absender hatte sich in der Hausnummer geirrt und dem Postboten war völlig egal, dass der Name auf dem Brief und der Name auf dem Briefkasten nicht übereinstimmten.
Du kannst natürlich mit Zeugen den Brief in den Briefkasten werfen. (Also nur den Brief, nicht den Zeugen.)
Andererseits solltest Du vielleicht auch nicht so ängstlich sein. Wenn am 26. vergeblich versucht wurde den Brief zuzustellen, ist es jetzt nicht so völlig ungewöhnlich, dass er am 28. noch nicht abgeholt war.
Der Vermieter wird ahnen was für ein Einschreiben das ist und nicht in übergroße Hektik verfallen um den Brief abzuholen.

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#27
 Von 
guest123-2126
Status:
Lehrling
(1912 Beiträge, 210x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#28
 Von 
guest-12321.12.2010 11:06:01
Status:
Lehrling
(1893 Beiträge, 176x hilfreich)

Diese Antwort wurde WISSENTLICH FALSCH gegeben[...] Es wird Zeit, dass der Admin endlich einschreitet!
Noch alles klar bei dir?

Ich verweise auf mein Posting, wo ich mich quasi korrigiert habe:
von ah_xy - 28.06.2008 17:23:30
Status: Unsterblich (1232 Beiträge)


-----------------
"Eichhörnchen sind in der Natur niedlich, dabei bleibt es meist. Irrläufer in Foren ohne Mehrwert"

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#29
 Von 
guest123-2125
Status:
Junior-Partner
(5337 Beiträge, 2043x hilfreich)

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#30
 Von 
Interessierter Laie
Status:
Lehrling
(1620 Beiträge, 301x hilfreich)

Eichhörnchen, das kling nun aber doch ein wenig nach Verfolgungswahn.

>>> Verweigert der Vermieter die Unterschrift, komme bitte mit (nichtverwandten!) Zeugen wieder und lege dann notfalls das Schreiben (ohne Umschlag!) vor den Vermieter auf den Boden. Der Zeuge sollte die Aktion fotografieren. <<<

Sind wir hier in einem Agententhriller oder was?


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