Hallo!
Im Frühjahr 1999 bezog ich eine kleine Wohnung mit unbefristeten Mietvertrag. Beinhaltend natürlich die 3 monatige Kündigungsfrist! Abweichend davon beteuerte mir meine Vermieterin aber , dass auch ein Monat Kündigungsfrist ausreiche, da Sie die Wohnung immer schnell vermietet habe! Vor ca. 3 Moanten teilte ich Ihr in einem Gespräch mit, dass ich mich in einer anderen Stadt bewerben würde. Nach der Zuasege eines anderen Arbeitgebersund unter der im vorherigen Gespräch nochmal angesprochenen einmonatigen Kündigungsfrist, teilte ich Ihr meine Kündigung mit. da es ja nicht überraschend kam, war auch erstmal alles geregelt! Nun stellte Sie aber fest, dass Sie die Wohnung wohl doch nicht so schnell weitervermieten kann und verlangt nun doch einen Monat weitere Miete. Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich nun, da es sich ja nur um mündliche Absprachen handelt?
MfG,
Schammes
Kündigungsfrist
24. Mai 2002
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Frage vom 24. Mai 2002 | 00:44
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfrist
Fragen zur Miete?
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#1
Antwort vom 24. Mai 2002 | 07:40
Von
Status: Beginner (126 Beiträge, 36x hilfreich)
Guten Morgen,
wenn Du für die mündliche Zusage Deiner Vermieterin keinen weiteren Zeugen hast, sieht es sehr schlecht aus.
Du wirst dann wohl die 3monatige Kündigungsfrist einhalten müssen und ich rate Dir, die Kündigung schriftlich zu erklären und dafür zu sorgen, dass sie Deiner Vermieterin auch zugeht, falls Du das noch nicht getan hast. =
Und jetzt?
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