Sehr geehrte Damen und Herren,
im Mai 1999 habe ich einen Mietvertrag für eine Wohnung unterschrieben (Zweckform Einheitsmietvertrag 2873).
Hierin wurde die Mietdauer zunächst auf 1 Jahr festgelegt mit einer Verlängerungsklausel um 1 Jahr (Standard-Vertragstext: "Der Mietvertrag beginnt am 15.06.1999. Er läuft auf die bestimmte Dauer von 1 Jahr mit einer Verlängerungsklausel. Er endet somit am 30.06.2000. Wird das Mietverhältnis nicht auf den als Endtermin vorgesehenen Tag unter Einhaltung der gesetzlichen Kündigungsfrist gekündigt, so verlängert es sich um 1 Jahr").
Ich verstehe dies so, dass sich der Mietvertrag ohne weitere Formalitäten automatisch bis zum 30.06.2001 verlängert hat. Danach gibt es keine vertragliche Regelung, sondern es gelten die entsprechenden Vorschriften des Mietrechts.
Durch die Änderung des Mietrechts zum 01.09.2001 haben sich bekanntermaßen die Kündigungsfristen für den Mieter geändert. Da bereits absehbar ist, dass ich im Frühjahr 2004 (voraussichtich 04/2004) die Wohnung nicht mehr benötigen werde, stellt sich mir die Frage, welche Kündigungsfristen einzuhalten sind.
Herzlichen Dank für die Auskunft
Kündigungsfristen für Altverträge
8. Dezember 2002
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Frage vom 8. Dezember 2002 | 22:26
Von
Status: Frischling (1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigungsfristen für Altverträge
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