Guten Tag,
folgender Fall hat sich zugetragen.
In unsere Mietwohnung im 2 OG führte bislang kein Kabel (Vodafone/Kabeldeutschland). Nach Rücksprache mit dem Vermieter
und schriftlicher Genehmigung haben wir ein neues Kabel an der Fassade verlegen lassen. Nun hat sich jedoch die Besitzerin in der Wohnung unter uns über das Kabel beschwert und will, dass dieses wieder abgemacht wird. Hatt jemand Erfahrungen oder Tipps? Meiner Meinung nach habe ich nichts falsch gemacht, da ich ja die schriftliche Genehmigung von meinem Vermieter habe. Den Rest müssen doch die Eigentümer untereinander klären oder?
Vielen Dank im Voraus.
Kabel an Außenfasade verlegt mit Genehmigung des Vermieters, ohne Genehmigung der Hausverwaltung
4. Januar 2020
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Frage vom 4. Januar 2020 | 11:07
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kabel an Außenfasade verlegt mit Genehmigung des Vermieters, ohne Genehmigung der Hausverwaltung
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#1
Antwort vom 4. Januar 2020 | 12:52
Von
Status: Unparteiischer (9889 Beiträge, 4481x hilfreich)
Dann muss sie sich mit diesem Wunsch an den Eigentümer=Vermieter wenden. Euch gegenüber hat sie keine Handhabe.ZitatNun hat sich jedoch die Besitzerin in der Wohnung unter uns über das Kabel beschwert und will, dass dieses wieder abgemacht wird. :
Mietrechtlich scheint alles korrekt gelaufen zu sein. Wobei man natürlich schauen müsste, was genau in der Genehmigung steht. Aber möglicherweise war der Vermieter nicht berechtigt, diese Genehmigung ohne Beschluss der Eigentümergemeinschaft zu erteilen. Das könnte dazu führen, dass das Kabel wieder weg muss.ZitatMeiner Meinung nach habe ich nichts falsch gemacht, da ich ja die schriftliche Genehmigung von meinem Vermieter habe. :
Aktuell kannst du als Mieter nicht viel machen außer abwarten, was dein Vermieter dir gegenüber sagt. Wenn was kommt, so kannst du das ja nochmal hier einstellen. Dann aber bitte auch den Wortlaut der Genehmigung einstellen.
#2
Antwort vom 4. Januar 2020 | 13:22
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Den Fehler hat Dein Vermieter gemacht. Der hätte Dir die Gehemigung für die Kabelverlegung nicht erteilen dürfen, ohne das vorher mit der WEG zu klären.ZitatMeiner Meinung nach habe ich nichts falsch gemacht, da ich ja die schriftliche Genehmigung von meinem Vermieter habe. :
Nun hattest Du geschrieben, es wurde ein neues Kabel verlegt. War da schon ein Kabel das ersetzt wurde, oder wurde das "neu" der Hauswand hinzugefügt?
VG
Roland
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#3
Antwort vom 4. Januar 2020 | 13:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Den Fehler hat Dein Vermieter gemacht. Der hätte Dir die Gehemigung für die Kabelverlegung nicht erteilen dürfen, ohne das vorher mit der WEG zu klären.ZitatMeiner Meinung nach habe ich nichts falsch gemacht, da ich ja die schriftliche Genehmigung von meinem Vermieter habe. :
Nun hattest Du geschrieben, es wurde ein neues Kabel verlegt. War da schon ein Kabel das ersetzt wurde, oder wurde das "neu" der Hauswand hinzugefügt?
VG
Roland
Hallo Roland,
bis zum 1 OG wurde ein bereits vorhandener Kabelkanal benutzt. Ab dem ersten Balon wurde dann ein neuer Kabelkanal + Kabel angebracht.
#4
Antwort vom 4. Januar 2020 | 18:17
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatNun hat sich jedoch die Besitzerin :
Die ist nicht relevant. Relevant wäre es nur, wenn die Eigentümerin sich beschwert hätte.
ZitatAb dem ersten Balon wurde dann ein neuer Kabelkanal + Kabel angebracht. :
Das wäre eine bauliche Veränderung, da hätte es erst mal eines Beschlusses bedurft.
Kann also sein, das das rückgebaut werden muss.
#5
Antwort vom 4. Januar 2020 | 18:33
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:ZitatNun hat sich jedoch die Besitzerin :
Die ist nicht relevant. Relevant wäre es nur, wenn die Eigentümerin sich beschwert hätte.
Mit Bestitzerin meine ich Eigentümerin, sry für das Chaos.
ZitatAb dem ersten Balon wurde dann ein neuer Kabelkanal + Kabel angebracht. :
Das wäre eine bauliche Veränderung, da hätte es erst mal eines Beschlusses bedurft.
Kann also sein, das das rückgebaut werden muss.
Sollte es jetzt soweit kommen das Rückgebaut werden muss, wer muss das ganze Zahlen? Meine Vermieterin? Oder gar ich?
Vielen Dank im Voraus.
#6
Antwort vom 4. Januar 2020 | 18:34
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Zumindest scheint schon einmal dieser "Weg" für ein Kabel beschritten zu worden sein. Daraus wird man keinen Anspruch auf die Weiterführung in das 2.OG ableiten können, aber besser als Nichts ist das schon mal. Es ist auch verständlich, wenn sich die WEG dagegen wehrt, dass Kabelkanäle an der Außenwand befestigt werden und die Mauer für durchbohrt wird.Zitatbis zum 1 OG wurde ein bereits vorhandener Kabelkanal benutzt. Ab dem ersten Balon wurde dann ein neuer Kabelkanal + Kabel angebracht. :
Aber, wenn ich Deine Beschreibungen richtig deute, handelt es sich bei der Bewohnerin im 1. OG (die die Entfernung des Kabels fordert) um die Wohnung, die mittels des bereits montierten Kabelkanals versorgt wird? Wenn ja, was stört denn diese Dame so an der Weiterführung des Kabelkanals? Aber egal, das wird der Wohnungseigentümer mit seinen Miteigentümern klären müssen.
VG
Roland
#7
Antwort vom 4. Januar 2020 | 18:39
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Zitat:Aktuell kannst du als Mieter nicht viel machen außer abwarten, was dein Vermieter dir gegenüber sagt. Wenn was kommt, so kannst du das ja nochmal hier einstellen. Dann aber bitte auch den Wortlaut der Genehmigung einstellen.
Jetzt noch der genaue Wortlaut in der Genehmigung:
Gestattung Baumaßnahmen am Objekt ****** in *****
Sehr geehrte Damen und Herren,
-Aufputz Installation in der Wohnung des Kundes mit Kabelkanal mit dem Maßen 15x15mm. Hierfür sind 1-2 Durchbrüche und eine Auputz Antennendose nötig
- Aufputz Installation an der Außenfassade mit 2 Fassadendurchbrüchen und ca. 20 Meter Kabel im PVC-Rohr
- Der ÜP befindet sich an der Außenfassade. Es muss für den Anschluss ein Mauerdruchbruch hergestellt werden.
Ich gestatte die baulichen Maßhahmen. (Hier wurde bei JA ein Haken gesetzt)
inkl. Unterschrift meiner Vermieterin.
Momentan soll ich lt. meiner Vermietern nicht unternehmen. Danke für die schnellen Antworten von euch allen!
#8
Antwort vom 4. Januar 2020 | 18:45
Von
Status: Unbeschreiblich (119644 Beiträge, 39758x hilfreich)
ZitatMomentan soll ich lt. meiner Vermietern nicht unternehmen. :
Ja, ist das beste, die muss das erst mal selber klären.
#9
Antwort vom 4. Januar 2020 | 19:17
Von
Status: Student (2591 Beiträge, 1199x hilfreich)
Da sehe ich Deine Vermieterin in der Pflicht. Du hast gefragt und belegbar das o.k. von ihr bekommen. Zusätzlich zum Rückbau stellt sich die Frage, ob es einen anderen Weg der Versorgung mit den Diensten von KD gäbe. Am Ende kannst Du den Dienst nicht nutzen, bleibst aber auf der Vertragserfüllung sitzen.ZitatSollte es jetzt soweit kommen das Rückgebaut werden muss, wer muss das ganze Zahlen? :
Aber, auch wenn die Besitzerin/Eigentümerin der Wohnung hier Forderungen stellt, DU musst nichts machen. Für die Sache ist der Eigentümer Deiner Wohnung Ansprechpartner. Und der muss dem Anliegen der Miteigentümerin nicht Folge leisten. Dein Vermieter sollte versuchen über den Verwalter der WEG die Sache zu "heilen" - mit etwas Glück gelingt das. Erst wenn der Verwalter den Rückbau fordern sollte, bekommt das Anliegen Gewicht. Und selbst dann könnte es bis zu einem Gerichtsbeschluss auf Rückbau - wenn man es darauf ankommen lassen wollte - ein längerer Weg werden.
Du solltest lediglich Deinen Vermieter von der Reklamation in Kennnis setzen.
VG
Roland
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