Kabelanschluss in den Mietnebenkosten

10. Februar 2011 Thema abonnieren
 Von 
mazillla
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kabelanschluss in den Mietnebenkosten

Hallo,

ich bin neu hier und hab natürlich direkt ne Frage :)
Also wir haben hier folgenden Fall.

Meine Freundin und ich wohnen in einer Wohnung zur Miete, in einem Mehrfamilienhaus.
Als wir dort einzogen wurde uns von unserem Vermieter gesagt, dass wir den Kabelanschluss in den Mietnebenkosten mittragen. Dies ist aus unserer Abrechnung ersichtlich und wurde ordnungsgemäß von uns gezahlt.
Nun ist es so, dass unsere Hausverwaltung einen Fehler gemacht hat.
Die haben bei Unitymedia nur 2 Mietparteien angemeldet, von 4, und wir gehören nicht dazu, haben aufgrund von den oben genannten Gründen aber dennoch das Kabel genutzt.
Jetzt will die Hausverwaltung das Geld von uns in der Abrechnung 2010 hinzufügen. Das wären dann ca. 130 Euro (50 zahlten wir bereits und 180 dürfte das kosten), die ich nachzahlen müsste.
Ich sehe ein, dass ich für etwas das ich genutzt habe zahlen soll. Allerdings beschleicht mich der Verdacht, dass die Hausverwaltung bei Einzug uns einen wirklich guten Mietpreis von 405 Euro gemacht hat. Dieser wird nun Jahr für Jahr über die Nebenkosten erhöht. Von 405 auf 420 euro und nun halt um den Betrag beim Kabelfernsehen.
Also mein Problem ist, ob das rechtens ist, dass man uns mit 405 Euro in die Wohnung lockt und dann Schritt für Schritt die Mietnebenkosten erhöht!!!
Ich fühl mich irgendwie verarscht. So als ob ich in einen Laden gehe ein Produkt xy kaufe und mit der Post nen Brief kriege, dass sich der Verkäufer geirrt hat und ich ihm nun anstelle eine Preises a den Preis b zahlen muss.
Muss ich das in der Form hinnehmen?



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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
und dann Schritt für Schritt die Mietnebenkosten erhöht!!!

Die erhöhen sich doch "von selbst".

Die Mietnebenkosten steckt sich der VM doch nicht als Gewinn in die Tasche, die muß er an die jeweiligen Versorger weiterleiten.



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#2
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wenn der Kabelanschluss in den Nebenkosten mit enthalten ist und von Euch bezahlt wurde, dann braucht Ihr diesen selbstverständlich kein zweites Mal bezahlen. Hier muss sich die Hausverwaltung darum kümmern, die haben ja auch das Geld kassiert.

Ansonsten ist es schon okay, dass die Miete durch die Nebenkosten steigt. Die Kosten steigen für den Vermieter, der legt diese auf seine Mieter um.

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#3
 Von 
Heinz-J.
Status:
Schüler
(395 Beiträge, 56x hilfreich)

Das war doch nicht die Frage. Es geht leider um die gängige Praxis vieler Vermieter, die neue Mieter mit geschönten NK locken und dann mit dem Wort sorry immer neue Positionen erfindet, oder erhöhen.

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"H.-J.Sp."

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#4
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
immer neue Positionen erfindet, oder erhöhen.

:???:



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#5
 Von 
mazillla
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wie gesagt ich hab das gefühl wir wurden hier in die bude gelockt mit nem günstigen preis der nicht richtig war und der wird nun nach und nach erhöht...
das mit dem kabelanschluss ist halt nur eine der vielen sachen...
und ich empfinde es als betrug, dass man uns in die wohnung bringt... sagt, es kostet 420 euro im monat inkl. kabelanschluss und dann am ende des jahres... ups.. ne das kostet doch nen bissel mehr, weil wir zu dumm waren, aber gut dass sie schon hier wohnen und studenten sind und bestimmt nicht in nächster zeit wieder ausziehen werden!
also emotional empfinde ich das nicht als rechtens... aus rechtlicher sicht scheints dann wohl ok zu sein. man kommt in die wohnung, geht mit niedrigen nk rein und kaum ist man drin erhöhen die sich stetig, weil hier und da iwas aus vermietersicht falsch gelaufen ist, was vorher nicht bekannt gewesen ist oder war. also das löst in mir alarm aus.. so oder so...

zudem kommt noch, dass wir auch eine terasse hier haben, die begehbar war, als wir einzogen und prompt nach krassen regenfällen im herbst 09, aufgrund eines wasserschadens durch die terasse beim benachbarten computerladen, als nicht begehbar eingestuft wurde. waren wohl statiker da und die terasse ist nun keine nutzfläche mehr.

mir kommts so vor, als ob mir die "zusätzlichen" boni die meine wohnung hatte nach und nach gestrichen werden und dazu höhere nebenkosten kommen, die den mietpreis anheben.



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#6
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Habt Ihr das mit der Terasse beim Vermieter schriftlich als Mangel gemeldet?

Hier könnte man was machen, wenn da keine Beseitigung erfolgt.

Wie schon gesagt, Kabel nicht noch einmal bezahlen. Wenn das in den Nebenkosten drin ist und der VM keine Anmeldung vorgenommen hat, dann ist das sein Problem. Allerdings steigen die Preise für Wasser, Müllabfuhr etc. tatsächlich ständig. Somit haben bei dieser Art Nebenkosten alle dieses Problem.

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#7
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Klingt nach einer richtige Verschwörung.

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"Motto: Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit."

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#8
 Von 
mazillla
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

naja verschwörung es ist einfach nur eine kumulation von dummen ereignissen. ich weiss nicht wer da was für kann und das interessiert mich auch nicht, ich will nur nicht andauernd in der pflicht sein das hinnehmen zu müssen.

Also Unity Media
kostet 180 euro / jahr
per nebenkosten wurden nur 50 / jahr gezahtl von uns, weil der vermieter irgendwas falsch gemacht hat.
die wollen die differenz nun von uns. kann ich nachvollziehen, aber ich bin vertraglich nachgekommen und hab halt den betrag für kabel gezahlt.

ist es als richtig, dass die das einfach aufschlagen und unseren vertrag irgendwie mal wieder nachträglich anpassen in der form, dass ich für deren versäumnisse mehr geld investieren muss, klar habe ich den kabelanschluss genutzt keine frage, aber in dem wissen, dass durch zahlung meiner miete legitim zu machen.

zur terasse:

Wir waren drauf Grillen etc. Dann kam ein Unwetter.
Der Abfluss verstopfte und zwischen den Wänden von Terasse und Hauswand eines anderes Hauses lief was runter.

Der Schaden wurde behoben und alles dicht gemacht. Tage danach kamen irgendwelche Jecken in Anzüge und begutachteten die Terasse.

Es hieß, die Terasse sei nicht mehr begehbar aufgrund von statischen Mängeln.

Hier frage ich mich, ob ich als Mieter, der die terasse nutzte nun ein recht habe zu sagen, dass er gerne einen ausgleich für die fehlende möglichkeit die terasse zu nutzen hätte. weil ich ersten miete dafür gezahlt habe sie zu nutzen. zweitens weil diese terasse halt bei der Besichtigung natürlich ein pluspunkt war, in die wohnung zu ziehen.


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#9
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Wenn ein VM seine eigenen Verträge nicht kennt, dann ist das eigentlich sein Problem.

Und wenn eine Terasse wegen statischer Mängel nicht mehr nutzbar ist. Na ja, auch Renovierungen gehören in den Verantwortungsbereich des VM.

Leider wird hier wohl nur ein Anwalt helfen können, der beurteilt, wieweit noch etwas zu zahlen bzw. auch gekürzt werden kann.



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#10
 Von 
dem User always known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1906 Beiträge, 356x hilfreich)

quote:
Wenn ein VM seine eigenen Verträge nicht kennt, dann ist das eigentlich sein Problem.

Kann das sein, daß Du den Sachverhalt immer noch nicht verstanden hast ?
Die NK-Vz bauten auf Zahlungen an die Kabelfirma auf, denen nur zwei Anschlüsse zugrundelagen.
Nach erfolgter Korrektur ist an die Kabelfirma mehr zu zahlen, der Gesamtbetrag geht in die NK-Abrechnung ein und führt dort zu einer Nachzahlung.
Darüber mag der Mieter sich ärgern, aber ändern kann er daran nichts.

Steht die Terrasse überhaupt im Mietvertrag ?



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#11
 Von 
guest-12306.10.2013 12:24:59
Status:
Praktikant
(749 Beiträge, 216x hilfreich)

Kann das sein, daß Du den Sachverhalt immer noch nicht verstanden hast ?


Das hab ich schon verstanden. Warum schließt ein VM von 4 Parteien für 2 Parteien ab? Missverständnis oder????

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#12
 Von 
mazillla
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

hm also wenn ich den vertrag gerade nochmal richtig durchforstet habe nicht. das ist nen allgemeinvertrag, also der deckt irgendwie alles und nichts ab. Von wegen "Für den Fall, dass dann gilt das und das"
Für mich ist das schwer zu sagen, ob die Terasse nun dort mit drin ist oder nicht. Sagen wir es so, explizit wird sie nicht erwähnt.
Man meine erste Wohnung... auf sowas hatte ich nicht geachtet. mh... naja..

kann der vm für 2009 die nebenkosten des kabels verlangen oder verjährt sowas, da der fehler ja bei denen lag und die unitymedia den ausgleich zahlen müssen. die können die nk abrechnung von 2009 doch nicht auch noch ändern? verjährt sowas nicht?

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#13
 Von 
mazillla
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

und ferner.. ist die mündliche zusage, dass ich die terasse nutzen darf nicht ebenfalls ein vertraglicher abschluss... vor allem wenn er zu einem schriftlichen vertrag führt?
man ich verkauf jeden tag verdammt nochmal technische waren im wert von mehrere tausend euro und würde niemals nur auf die idee kommen so ein ****** von mir zu geben und leute hinters licht zu führen oder in rechtliche nischen rumzuhüpfen.. -.-

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119509 Beiträge, 39734x hilfreich)

quote:
ist die mündliche zusage, dass ich die terasse nutzen darf nicht ebenfalls ein vertraglicher abschluss

Klar, nur beweisen musst du ihn.

Desweiteren hast du wohl 1,5 Jahre nachdem die Terrasse nicht mehr nutzbar ist deinen Anspruch auf minderung/Nachbesserung verwirkt.



quote:
und leute hinters licht zu führen oder in rechtliche nischen rumzuhüpfen

Was glaubst du weshalb Nebenkosten auch oft als 'zweite Miete' bezeichnet werden?
Zum anderen kann ein Vermieter gar nicht abschätzen wie hoch die Nebenkosten des Mieters sind. Da stecken nämlich auch verbrauchsabhängige Positionen drin.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

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