Kabelanschluss nur von einem Anbieter

6. Oktober 2022 Thema abonnieren
 Von 
t.heinrich
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)
Kabelanschluss nur von einem Anbieter

Liebe Community,

Ist es richtig, dass es in einem Mehrfamilienhaus nur einen Kabelanbieter geben kann? Habe ich als Mieter nicht die Wahl? In den Nebenkosten wird nichts dazu abgebildet. Hintergrund ist will kein DSL sondern Internet über Kabel.

Welche Möglichkeiten habe ich?

Danke im Voraus

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20 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Den Vermieter dazu bringen, einen weiteren Kabelanbieter im Haus zuzulassen.
Dazu solltest du schon mal die Kostenübernahme des Neuanschlusses anbieten.

Anrecht dürftest du darauf allerdings keines haben, Möglichkeit Telefonanschluss und ein Kabelanbieter dürften völlig ausreichen.

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#2
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von t.heinrich):
Habe ich als Mieter nicht die Wahl?
Nein.

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#3
 Von 
t.heinrich
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Was kostet so eine Kostenübernahme für einen Neuanschluss, in etwa? Kann ich das individuell beantragen?

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Juergen703
Status:
Schüler
(233 Beiträge, 71x hilfreich)

Dann mußt du dir eine andere Wohnung suchen.
In den Mietshäusern werden Verträge mit einem Anbieter gemacht.
Und da gibt es auch Klauseln die einen anderen Anbieter in den Häusern verbieten.


-- Editiert von User am 6. Oktober 2022 19:38

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#5
 Von 
t.heinrich
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Ist dies auch ähnlich wie das Nebenkostenprivilig, dass auch in meinem Fall ich ab 1.Juli 2024 die Wahl des Kabelanbieter habe?

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#6
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von t.heinrich):
Was kostet so eine Kostenübernahme für einen Neuanschluss, in etwa?
Das teilen Dir die von Dir ins Auge gefassten Wunschanbieter mit. Im Zuge dessen kann uns sollte auch geklärt werden, ob der Anbieter seine Dienstleisung an Deiner Adresse erbringen könnte.


Zitat (von t.heinrich):
Kann ich das individuell beantragen?
JA - aber, die Hauptfrage wird sein, wie der von Dir auserkorene Dienstleister seinen Dienst in das Haus und in Deine Wohnung bringt. Das muss der Eigentümer genehmigen, ist es eine WEG muss es beschlossen werden.


Wenn all diese Hürden genommen werden können, wirst Du trotzem mit hoher Wahrscheinlichkeit den mit der Wohnung gemieteten Dienst bezahlen müssen. Solche Verträge wurden in der Regel für alle Bewohner/Miteigentümer im Paket abgeschlossen.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#7
 Von 
t.heinrich
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Danke für das Feedback. Ich bezweifle, dass die DeuWo dies individuell genehmigt, denn die haben ja ihre neue Synvia gegründet. Aber mich würde nochmal der Aspekt mit dem 1.Juli 2024 interessieren, ob da was möglich ist.

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#8
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von t.heinrich):
Ist es richtig, dass es in einem Mehrfamilienhaus nur einen Kabelanbieter geben kann?

Was nicht ganz unlogisch ist, denn meines Wissens nach gibt es aktuell nur jeweils genau einen Kabelnetzbetreiber je Region. Insofern hat sich die Frage nach Alternativen eh erledigt.


Abgesehen von den korrekten Schilderungen der Vorposter bezüglich der anderen Problematiken.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#9
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von t.heinrich):
Aber mich würde nochmal der Aspekt mit dem 1.Juli 2024 interessieren, ob da was möglich ist.
Dann ändert sich an meiner Aussage nichts, lediglich die Zahlungen für den nicht mehr erwünschten Kabelanschluss wirst Du nicht mehr leisten müssen.


VG
Roland

Signatur:

Das Problem bei Gerichtsbeschlüssen ist, dass regelmäßig nur eine Partei IHR Recht bekommt.

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#10
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

So ist es.
Ab Mitte 2024 müssen Mieter nicht mehr für Anschlüsse zahlen, die sie gar nicht nutzen wollen.

An der Grundproblematik, dass Mieter die Zustimmung des Vermieters benötigen, wenn Leitungen außerhalb der gemieteten Wohnung verlegt werden müssen und damit die Anbieterwahl möglicherweise stark eingeschränkt ist, ändert sich nichts.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#11
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5546 Beiträge, 2499x hilfreich)

Zitat (von t.heinrich):
Was kostet so eine Kostenübernahme für einen Neuanschluss, in etwa?


Z.B. Vodafone 999 EUR. Dazu kommen alle Arbeiten, die im Haus noch erforderlich sind, z.B. neue separate Zuleitung in deine Wohnung.

Zitat (von Harry van Sell):
Was nicht ganz unlogisch ist, denn meines Wissens nach gibt es aktuell nur jeweils genau einen Kabelnetzbetreiber je Region. Insofern hat sich die Frage nach Alternativen eh erledigt.


Ich bin jetzt mal davon ausgegangen, dass der TS in einer der zugegebenen ganz wenigen Gebiete wohnt, in denen es tatsächlich mehrere Anbieter gibt. Ansonsten ergibt die Anfrage hier ja schon gar keinen Sinn.

Zitat (von t.heinrich):
Ist dies auch ähnlich wie das Nebenkostenprivilig, dass auch in meinem Fall ich ab 1.Juli 2024 die Wahl des Kabelanbieter habe?


Du hast es falsch verstanden: du hast nicht die Wahl des Kabelanbieters, du hast die Wahl, ob du den Kabelanschluss im Haus nutzt (und bezahlst) oder nicht (und dann nicht mehr bezahlen musst).

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#12
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
Was kostet so eine Kostenübernahme für einen Neuanschluss, in etwa?

Kommt halt drauf an, ob es schon ein Kabel von der Straße in den Keller gibt oder ob erst noch ein Kabel von der Straße in den Keller verlegt werden muss.
Im zweiten Fall verlangen Telekom und Deutsche Glasfaser meines Wissens 799€.
Das Kabel vom Keller in die Wohnung war zumindest früher kostenlos, wenn man einen 24-Monatsvertrag abgeschlossen hat ...

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#13
 Von 
t.heinrich
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Wir haben ja einen Kabelanbieter im Haus mit einer Multimediabuchse in der Wohnung. Die Deutsche Wohnen hat hier einen eigenen Anbieter (Synvia). Mein Wunsch wäre es über diese Kabelbuchse Internet und TV von Vodafone zu beziehen. Laut Prüfung wird das Gebiet (auch im 100x100m Raster) hier nicht mit Vodafone versorgt. Die Kabel liegen aber alle da, auch bis 1GB/s.
Also müsste nichts neu gemacht werden sondern evtl nur die Freigabe des Vermieters, dass meine Leitung in der Wohnung mit Vodafone bespielt werden soll?!

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#14
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von t.heinrich):
Also müsste nichts neu gemacht werden sondern evtl nur die Freigabe des Vermieters, dass meine Leitung in der Wohnung mit Vodafone bespielt werden soll?!

Zitat (von t.heinrich):
Laut Prüfung wird das Gebiet (auch im 100x100m Raster) hier nicht mit Vodafone versorgt.

Manchmal frage ich mich, was eigentlich in den Köpfen der Leute so vorgeht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#15
 Von 
t.heinrich
Status:
Frischling
(49 Beiträge, 1x hilfreich)

Manchmal verstehe ich auch Leute nicht die sowas kommentieren müssen. Es tut mir leid, dass ich mit Rechtsfragen und fehlender Logik dahinter nicht glänzen kann. Ich gehe mal davon aus, dass Sie vielleicht auch mal fragen zu meinem Spezialgebiet haben und dann stelle ich Ihnen mal die gleiche Frage. Ich meinem Beruf bekomme ich ständig für mich dumme Fragen, aber wenn ich so reagieren würde, dann wäre ich mein Job los.

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#16
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16510 Beiträge, 9299x hilfreich)

Zitat:
evtl nur die Freigabe des Vermieters, dass meine Leitung in der Wohnung mit Vodafone bespielt werden soll?!

Wenn die Leitung aber dem Vermieter oder Synvia gehört, ist niemand verpflichtet, die Leitung für Vodafone freizugeben. Das wird auch 2024 nicht anders.
Und für eine zusätzliche Leitung braucht man ebenfalls zu Zustimmung.

Nochwas zu den Kosten:
In dem Mehrfamilienhaus, in dem ich wohne, liegt gerade ein Angebot der Telekom vor, für 799€ plus 180€ pro Wohnung moderne Leitungen in die Wohnungen zu legen, die für alle Anbieter offen sind. Darüber wird bei der nächsten Eigentümerversammlung abgestimmt.

Signatur:

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#17
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5465 Beiträge, 926x hilfreich)

Zitat (von t.heinrich):
Es tut mir leid, dass ich mit Rechtsfragen und fehlender Logik dahinter nicht glänzen kann.


Zitat (von t.heinrich):
Laut Prüfung wird das Gebiet (auch im 100x100m Raster) hier nicht mit Vodafone versorgt.
Keine Versorgung durch Vodafone => Also musst Du Dir auch keine Gedanken machen, dass Du Deinen aktuellen Kabelanbieter nicht wechseln kannst. Wohin denn auch?

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120069 Beiträge, 39824x hilfreich)

Zitat (von t.heinrich):
Manchmal verstehe ich auch Leute nicht die sowas kommentieren müssen

Weil ich ganz einfach daran interessiert bin, zu verstehen, wie solche Fragen zustande kommen.



Zitat (von t.heinrich):
. Es tut mir leid, dass ich mit Rechtsfragen und fehlender Logik dahinter nicht glänzen kann.

Das ist nicht mal ansatzweise irgend was juristisches.

Das Gebiet wird nicht mit Vodafone versorgt. Ende der Fahnenstange.

Die Frage, ob dann nur die Freigabe des Vermieters erforderlich wäre, ist somit sinnlos, dann es gibt dann denknotwendigerweise immer noch kein Vodafone.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#19
 Von 
Roland-S
Status:
Student
(2591 Beiträge, 1200x hilfreich)

Zitat (von t.heinrich):
Wir haben ja einen Kabelanbieter im Haus mit einer Multimediabuchse in der Wohnung. Die Deutsche Wohnen hat hier einen eigenen Anbieter (Synvia).
Soweit ganz normal und weit verbreitet.


Zitat (von t.heinrich):
Mein Wunsch wäre es über diese Kabelbuchse Internet und TV von Vodafone zu beziehen.
Technisch ist das möglich, wenn in dem Haus eine Sternverteilung ist. Dann musst Du "nur" dafür sorgen, dass ein anderer Anbieter seinen Dienst an der Punkt der Einspeisung zur Zuleitung Deiner Dose gelangt. Dafür musst Du die Genehmigung erlangen und die Kosten tragen. Sollte das...
Zitat (von t.heinrich):
Die Kabel liegen aber alle da, auch bis 1GB/s. Also müsste nichts neu gemacht werden sondern evtl nur die [...]
...tatsächlich zutreffen hättest Du gar nicht so schlechte Karten.

Zitat (von t.heinrich):
[...]Freigabe des Vermieters, dass meine Leitung in der Wohnung mit Vodafone bespielt werden soll?
..."bespielt" werden darf. Trotzdem müsstest Du den vorhandenen Dienst bis 30. Juni 2024 bezahlen.


Zitat (von t.heinrich):
Laut Prüfung wird das Gebiet (auch im 100x100m Raster) hier nicht mit Vodafone versorgt.
Was nun...? :???:


Via Mobilfunknetz auch wäre eine Alternative. Bei Vodafone lautet das Zauberwort GigaCube.


VG
Roland

Signatur:

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0x Hilfreiche Antwort

#20
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
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Zitat (von Roland-S):
Was nun...?

Vodafone kann dort gar nichts liefern.
Selbst wenn es also eine Erlaubnis des Vermieter gäbe, gäbe es genau 0,0 Vodafone.


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