Kabelgebühren / Heizkostenberechnung

5. Oktober 2013 Thema abonnieren
 Von 
Sonela
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kabelgebühren / Heizkostenberechnung

Ich habe heute meine Nebenkostenabrechnung erhalten und bin fast vom Glauben abgefallen.

Als 1. interessiert mich mal, warum ich für einen Kabelanschluss bezahlen soll, obwohl die Kabelbuchse NICHT funktionstüchtig war(noch immer nicht ist, es musste knapp 10m vom WZ entfernt, im Flur, eine neue angebracht werden) und ich mich persönlich darum kümmern musste?!?

2. Die Heizung wurde im Februar abgelesen, aber in den NK sind dieselben Daten eingetragen, nur mit dem Verweis, dass statt Februar Dezember das Ablesedatum gewesen sein soll (hab den Durchschlag mit Datum noch, dass es im Februar war). Ist das rechtens?

3. Es gibt eine normale Hausantenne direkt an meinem Balkon, diese Gemeinschaftsantenne, die NICHT funktionstüchtig ist, wird ebenfalls in den NK'saaufgeführt mit dem Breitbandkabelanschluss und soll von mir ebenfalls bezahlt werden. Wozu, wenn sie nicht funktionstüchtig ist?!

Was kann ich machen bzw. was sind meine Rechte?
Ich seh ed nicht ein 2Monate mehr Heizung zu bezahlen, als in der Rechnung aufgeführt sind. Sprich, bis Februar hab ich sie genutzt und diese 2Monate werden mir von den Zahlen her mit in Mai-Dez. berrechnet.
Des weiteren die Gemeinschaftsantenne, die nicht funktionstüchtig ist, wozu soll ich die zahlen, wenn sie abgeklemmt ist?
Und die Kabelbuchse im Wohnzimmer ist komplett abgeklemmt! Ich hatte über einen Monat kein Internet, Telefon und/oder Fernsehen. Warum soll ich für etwas zahlen, was ich nicht nutzen kann?

Würde mich freuen, wenn mir jemand einen Rat geben kann :)

LG Sonela

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

Zu 1. Du hättest sofort den Vermieter schriftlich über den Mangel informieren und einen funktionierenden Kabelanschluss verlangen müssen. Ich glaube nicht, dass der Vermieter über jede Kleinigkeit in seinem Haus informiert ist, wenn ihm seine Mieter nicht Bescheid geben.

Zu 2. Heizungen werden in der Regel immer zum annähernd gleichen Zeitpunkt abgelesen. Eine Ablesung zum Stichtag 31.12. ist bei der Vielzahl von Wohnungen nicht möglich. Wann die Abrechnung erstellt wurde ist also zweitrangig.

3. Das frage bitte den Vermieter, aber dass Antenne und Kabelanschluss in Rechnung gestellt werden, halte ich für ein Gerücht. Scanne die Abrechnung ein, dann will ich mich gerne davon überzeugen.

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#2
 Von 
Sonela
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

1. Der Vermieter weiss davon Bescheid. Der Vermieter weiss auch, aufgfund mehrfacher Beschwerde, dass die "neuen" fenster ziehen und somit die heizkosten in die Höhe treiben, aber ausser der aussage:es meldet sich ein tischler bzw. damals ein Kabelmitarbeiter (was nicht geschah/geschieht) kommt nichts weiter.

2. Das die Heizungabrechnung jetzt kommt, ist okay, aber das der Januar und Februarverbrauch mit in eine Abrechnung für Mai-Dezember reingerechnet werden, find ich absolut nicht okay. Das sind 2Monate mehr Verbrauch. Das hab ich noch nie erlebt.

3.im Mietvertrag aufgeschlüsselt als:1. Gemeinschaftsantenne und 2.Kabelanschluss mit Breitbandkabelanschluss.

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#3
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Wenn man gegen sowas vorgehen will, muss man den Vermieter "in Verzug" setzen, d.h. man setzt eine Frist zur Beseitigung der Mängel und sagt an, dass man nach Ablauf der Frist die Beseitigung selbst in Auftrag gibt und die Kosten dann mit der Miete verrechnet. Lässt der Vermieter die Frist ablaufen ohne tätig zu werden, ist er "in Verzug".
Kabelgebühren kann der VM also nur abrechnen, wenn er die Nutzung auch zur Verfügung gestellt hat und dies im Mietvertrag vereinbart ist.
Bezüglich der Heizkosten habe ich ein Verständnisproblem:
Warum sollte nur Mai-Dezember (=7 Monate) abgerechnet werden? Hast Du vorher noch nicht dort gewohnt?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#4
 Von 
Sonela
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Richtig, ich war vorher woanders ansässig und erst ab Mai'12 hier eingezogen. Daher die 7Monate Abrechnungszeitraum.
Ist es wirklich rechtens, mir jedoch das Ablesedatum mit den Zahlen von Ende Februar für den Abrechnungszeitraum Mai-Dez zu nehmen? Das sind ja knapp 60Tage längere Heizperiode.

Und zum Vermieter: werd ich mir jetzt für die Fenster merken. Beim der Kabelbuchse ist das jetzt ja nicht mehr änderbar.
Aber mich würde interessieren, gibt es auch neue Urteile, dass man diese Kabelgebühren nicht zahlen muss, wenn man auf SAT oder DVB-T umsteigt?

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#5
 Von 
SueCologne
Status:
Lehrling
(1910 Beiträge, 428x hilfreich)

Nein, wenn im Mietvertrag die Kabelgebühren festgelegt sind, sind die auch zu zahlen, egal, was Du nutzt. (auch ohne TV)

Allerdings hast Du die Heizkosten selbstverständlich nur für den Zeitraum Deiner Mietzeit zu zahlen. So wie ich verstanden habe, wurde auch eine Zwischenablesung durchgeführt?

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"MfG
Susanne

Das Gute gehört in die Mitte sprach der Teufel und setzte sich zwischen die Anwälte [Shakespeare (Heinrich IV, 6. Akt)]
"

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#6
 Von 
Liane46
Status:
Student
(2979 Beiträge, 1379x hilfreich)

quote:
Das sind ja knapp 60Tage längere Heizperiode.


Das ist falsch gedacht! Die Heizperiode beträgt 12 Monate (schau in deine Abrechnung), wann abgelesen wird ist doch zweitrangig, wenn immer zum annähernd selben Termin abgelesen wird.

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#7
 Von 
Sonela
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

@Liane46
Vielen herzlichen Dank für deine Freundlichkeit :)

@Susanne:
ich bin 01.05.2012 in diese Wohnung eingezogen. Die Nebenkostenabrechnung ist, laut brief vom 01.01.2012-31.12.2012 erstellt worden. NUTZUNGSDAUER wurde extra angegeben mit 245Tagen (alles okay bis dahin), aber der Heizungsstand wurde aber erst im Februar 2013 abgelesen, somit knapp 60Tage nach dem angestrebten 31.12.2012. Diese Werte aus dem Februar 2013wurden dann zur Berechnung der Nebenkostenabrechnung 2012genommen. Ich seh es nur gerade nicht ein 2Monate zusätzlich in der Rechnung drin zu haben. Das erhöht die Heizkosten, da die Masse an Verbrauch nicht durch 9Monate, sondern nur durch 7Monate berechnet werden oder hab ich n Denkfehler?

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#9
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

Ich hab die Logik von Sonela auch noch nicht verstanden.
Eigentlich müsste es ja auch 2 Abrechnungen geben, einmal die Nebenkostenabrechnung und einmal die Heizkostenabrechnung. Und beide Abrechnungen können unterschiedliche Termine haben.
Ob und in welche Abrechnung jetzt die im Febr. 2013 abgelesenen Wert eingeflossen sein sollen, ist mir nicht klar geworden. Wenn es nur die Werte für die Heizkostenabrechnung sind, ist die Frage von wann bis wann denn die Abrechnungsperiode für die Heizkostenabrechnung läuft ? (Fantasie: könnte ja immer vom 1.3. - 28.2. sein.)

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#10
 Von 
Sonela
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Heizkosten und Nebenkosten sind zeitgleich eingetroffen, da alles in einem Brief verfasst wurde, somit KEINE unterschiedlichen Termine.

Okay.. Ich geb mal n Beispiel:
Du ziehst am 1.1.12 ein, die Heizung wird am 28.02.2013 abgelesen und dir wird die Heizperiode, sprich der Heizwert vom Februar in die Heizkostenabrechnung eingesetzt. Also für 14(!)Monate, berechnet wird aber, laut Dokument nur der zeitraum von 1.1.12-31.12.12
so, wo ist der Fehler?

Es sind 2Monate MEHR in der Rechnung drin, denn ein Abrechnungsjahr besteht aus 12Monaten und nicht 14,16 oder 18Monaten.
Der Wert von der Heizung wurde also nicht prozentual runter gerechnet. Und es wird NICHT immer im Februar abgelesen, sondern laut alteingesessener Mieter Dez. /Jan. /Feb. Oder März, wie der Vermieter Lust hat.

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#12
 Von 
Spezi-2
Status:
Senior-Partner
(6437 Beiträge, 2318x hilfreich)

quote:
Heizkosten und Nebenkosten sind zeitgleich eingetroffen,


Wieder so eine Aussage die nichts klärt.
Gibt es eine oder zwei Abrechnungen ?

Und steht in beiden Abrechnung der Abrechnungszeitraum 1.1.- 31.12.2012 ?

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"Meine Beiträge sind keine juristischen Ratschläge, sondern sollen dem Erfahrungsaustausch dienen."

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#13
 Von 
guest-12302.07.2014 22:40:46
Status:
Praktikant
(536 Beiträge, 219x hilfreich)

Freust Du Dich nicht in der nächten Heizkostenabrechnung nur 10 Monate zu zahlen?

Du Glückskind...

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-- Editiert Black No.1 am 07.10.2013 15:09

-- Editiert Black No.1 am 07.10.2013 15:09

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#14
 Von 
Anjuli123
Status:
Bachelor
(3594 Beiträge, 1464x hilfreich)

Sonela, es wird doch abgelesen. D.h. es werden logischerweise nicht nochmals die Werte von Januar und Februar bei der nächsten Abrechnung genommen, sondern die ab Februar bzw. nach der letzten Abrechnung. Aus diesem Grunde zahlst du eben keine zwei Monate zusätzlich, sondern diese Verschiebung geht vermutlich mit der nächsten Abrechnung auf, die dann entsprechend niedriger ist.

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