Hallo,
folgendes Problem habe ich mit meinem Vermieter:
Bisher konnte der Kabelanschluss durch jeden Mieter selbst bei dem betreffenden Telekommunikationsunternehmen beauftragt werden. Da ich keinen Fernseher besitze, habe ich das nicht getan und dementsprechend auch keine Kosten getragen.
Anfang des Jahres teilte mir der Vermieter mit, dass durch einen Pauschalvertrag des Vermieters mit dem betreffenden Telekommunikationsunternehmen die Gebühren (welche ich bisher nicht hatte) künftig über die Betriebskosten abgerechnet werden. Die Betriebskostenvorauszahlung werde daher um den entsprechenden Betrag erhöht.
In meinem Mietvertrag steht folgendes:
"4. Werden nach Vertragsabschluss Betriebskosten im Sinne § 2 BetrKV
erhöht oder eingeführt, so ist der Vermieter berechtigt, auch diese umzulegen."
ABER:
"10. Die Versorgung der Mietsache mit Rundfunk- und Fernsehempfang erfolgt NICHT durch den Vermieter. Soweit die Versorgung durch einen Dritten erfolgt, ist von dem Mieter mit diesem ein gesonderter Anschlussvertrag abzuschließen."
Ich habe der Ankündigung unter Verweis auf Pkt. 10 des Mietvertrages widersprochen und gleichzeitig angeboten, einen Sperrfilter montieren zu lassen.
Mein Vermieter lehnt dies ab und sieht sich unter Verweis auf Pkt. 4 sowie die BGH-Urteile VIII ZR 253/04
und VIII ZR 202/06
(welche m. E. keine vergleichbaren Fälle darstellen) im Recht. Mittlerweile bucht er jeden Monat schon die erhöhte Miete (Vorauszahlung) von meinem Konto ab.
Hat jemand Erfahrung mit ähnlichen Fällen und kann mir Tipps geben, ob und wie ich reagieren sollte?
Angesichts des geringen Streitwertes möchte ich es juristisch nicht zu weit treiben, andererseits lässt der Pkt. 10 im Mietvertrag m. E. nicht viel Interpretationsspielraum zu.
Vielen Dank im Voraus!
Lars
-- Editiert sral am 01.09.2011 16:46
Kabelgebühren künftig als Betriebskosten
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
Pauschalverträge werden i.d.R. deswegen abgeschlossen, weil dann der Preis für den einzelnen Mieter sehr viel günstiger ist !
Um wieviel geht es denn 8, 9, 10 € pro Monat ?
Ob sich deswegen ein Streit lohnt ? Darüberhinaus ist ja dennoch ein Rundfunkempfang möglich in entsprechender Qualität - das sollte schon was wert sein !
Jedenfalls meine Meinung !
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So edle Motive würde ich meinem Vermieter mal nicht unterstellen. Natürlich wird es für die anderen günstiger, schließlich werden die Anschlüsse ja durch die, die sie gar nicht benötigen, subventioniert...
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quote:
So edle Motive würde ich meinem Vermieter mal nicht unterstellen.
Nö, bloß nicht.
Einer der Gründe, warum es günstiger wird, ist, daß der VM idR die komplette Jahresgebühr im voraus zahlt.
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quote:
Um wieviel geht es denn 8, 9, 10 € pro Monat ?
Ob sich deswegen ein Streit lohnt ? Darüberhinaus ist ja dennoch ein Rundfunkempfang möglich in entsprechender Qualität - das sollte schon was wert sein !
Ob da nicht bald noch die GEZ an der Tür klingelt, um TV-Gebühren einzutreiben? Ich bezweifel, dass sich der Ärger lohnt.
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@Gilhorn
Ist mir bekannt.
Freunde wohnen in einer Genossenschafts-Siedlung, die ihre Wohnungen standardmäßig alle verkabelt hat. Findet dort ein Mieterwechsel statt, steht der GEZ-Gebühreneintreiber auf der Fußmatte, sobald der Möbelwagen um die nächste Ecke gebogen ist. Woher der das nun weiß???
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Diese "Befugnis" liest sich eher wie eine "Verpflichtung".
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quote:
Mittlerweile bucht er jeden Monat schon die erhöhte Miete (Vorauszahlung) von meinem Konto ab.
Das kann man zukünftig unterbinden, indem man dem Vermieter die Abbuchungserlaubnis entzieht und statt dessen einen Dauerauftrag über den vereinbarten Betrag einrichtet.
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Davon mal abgesehen darf eine Anpassung der Betriebskosten nicht während der laufenden Abrechnungsperiode erfolgen.
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Hallo zusammen,
vielen Dank für die zahlreichen Antworten!
Offenbar bin ich mit meiner Ansicht, dass sich der Vermieter hier etwas weit aus dem Fenster lehnt, nicht allein, das ist erstmal beruhigend.
Mit der (rechtlich ebenfalls fragwürdigen) Erhöhung der Vorauszahlung habe ich das kleinere Problem, denn die wird ja bei der nächsten Betriebskostenabrechnung verrechnet.
Ich werde den Vermieter nochmals darauf hinweisen, dass gem. Pkt. 10 im Mietvertrag die Beauftragung des Kabelbetreibers meine Sache ist und ich dementsprechend die nächste Betriebskostenabrechnung entsprechend kürzen werde.
Viele Grüße, Lars
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-- Editiert sral am 05.09.2011 17:32
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