Kakerlaken und Mäusebefall Pizzeria

29. November 2024 Thema abonnieren
 Von 
distance
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 10x hilfreich)
Kakerlaken und Mäusebefall Pizzeria

Hallo,
wir haben einen Burgerladen angemietet, daraus eine Pizzeria gemacht und haben kurz danach bemerkt, dass dort Kakerlaken und Mäuse ihr Unwesen treiben. Wir haben dort keine Salate, nur Konserven, Vakuum verpackte Wurst- und Käsewaren und Mehl. Wir kaufen immer in der Metro ein, deshalb kann ich mir nicht vorstellen, dort etwas mitgebracht zu haben. Ich nutze immer eigene Einkaufstaschen.
Den Vermieter habe ich davon sofort in Kenntnis gesetzt, das war vor 2 Wochen, doch den interessiert das gar nicht, ich solle mich darum kümmern.
Kurz bevor ich das Ungeziefer bemerkt hatte, hatte mir der Hausmeister mitgeteilt, dass jemand sich im Haus über Mäuse und Kakerlaken beschwert hatte.
Es ist zwar nicht so, dass dort alles voll mit dem Ungeziefer ist, aber man sieht die halt öfters.

Jetzt ist natürlich die Frage, wie ich damit umgehen soll, weil den Laden kann ich schließen.

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14 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126003 Beiträge, 40583x hilfreich)

Zitat (von distance):
Jetzt ist natürlich die Frage, wie ich damit umgehen soll

Womit konkret?



Zitat (von distance):
Den Vermieter habe ich davon sofort in Kenntnis gesetzt, das war vor 2 Wochen, doch den interessiert das gar nicht, ich solle mich darum kümmern.

Und?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
cirius32832
Status:
Richter
(8285 Beiträge, 1731x hilfreich)

Zitat (von distance):
Wir haben dort keine Salate, nur Konserven, Vakuum verpackte Wurst- und Käsewaren und Mehl.


Nix frisches? Dann sollte man das eigene Handeln eh überlegen

Zitat:
Den Vermieter habe ich davon sofort in Kenntnis gesetzt, das war vor 2 Wochen, doch den interessiert das gar nicht, ich solle mich darum kümmern.


Und was hindert Dich daran, erstmal mit den Mäusen und entsprechenden Fallen anzufangen?
Im übrigen sollte man den vermieter dann auch dsie Miete mindern und eine Frist zur Beseitigung setzen

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#3
 Von 
distance
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Und?
Ich bin erst seit 2 Wochen in dem Laden und ich habe ihn sofort die Mängel mitgeteilt. Er sagt nur, das es nicht sein Problem sei und ich mich darum kümmern muss.

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#4
 Von 
distance
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von cirius32832):
Und was hindert Dich daran, erstmal mit den Mäusen und entsprechenden Fallen anzufangen?
Im übrigen sollte man den vermieter dann auch dsie Miete mindern und eine Frist zur Beseitigung setzen
Ich bin erst seit 2 Wochen Mieter und ehrlich gesagt, habe ich keinen Bock mich um Ungeziefer zu kümmern. Warum sollet ich?!

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#5
 Von 
distance
Status:
Beginner
(139 Beiträge, 10x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Womit konkret?
Gibt es z.B. ein Sonderkündigungsrecht? Muss ich das dem Ordnungsamt mitteilen? Was passiert wenn der Laden geschlossen wird? Wer übernimmt die Kosten?

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#6
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39917 Beiträge, 14225x hilfreich)

Du solltest, weil es Dich die Konzession kosten kann. Die andere Frage ist, wer die Kosten für die Ungezieferbekämpfung trägt.

So, man hat eine saubere Küche übernommen, ordentliche Lagerräume, was auch immer, und jetzt taucht das Problem auf? Ich würde sofort einen Fachmann einschalten, der auch feststellen kann, ob der Befall frisch oder alt ist. Im übrigen, Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass sich Kakerlaken und Mäuse in einem Lagerraum halten lassen, ohne sich Zugang zur Küche und Gasträumen zu verschaffen, weil sie deutsche Hygieneregelungen kennen?

wirdwerden

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#7
 Von 
lesen-denken-handeln
Status:
Richter
(8547 Beiträge, 4071x hilfreich)

Hallo,

Zitat:
und Mehl
Es gibt kaum etwas was Mäuse nicht noch stärker anzieht als Mehl!

Die besagten Schädlinge kommen von draussen herein, vorallem zu dieser Jahreszeit!

Die grosse Frage ist ja auch, wie ihr gerade so Sachen wie Mehl lagert, Lager ihr es in den handelsüblichen 25Kg Säcken die einfach ur gestapelt sind, oder habt ihr da Mehl in einer Box?

Zitat:
Ich bin erst seit 2 Wochen Mieter und ehrlich gesagt, habe ich keinen Bock mich um Ungeziefer zu kümmern. Warum sollet ich?!
Weil du mit deinem Mehl und Co die Mäuse und Co anziehst?

Zitat:
Nix frisches? Dann sollte man das eigene Handeln eh überlegen
Sorry, aber ich denke du hast keine grosse Ahnung wie das diesbezüglich so funktioniert.
Käseblöcke sind z.B immer Vakuumverpackt. Wurst und Fleischwaren sind auch vakuumverpackt und trotzdem Frisch, so bekommen solche Betriebe ihre Waaren vom Metzger! Zumindest ist das bei uns so. Trotz vakuumverpackung sicd die Sachen FRISCH!



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#8
 Von 
Susi_Ratlos
Status:
Beginner
(57 Beiträge, 5x hilfreich)

Zitat (von distance):
Warum sollet ich?!

Weil es diene Job ist.

Zitat (von distance):
Gibt es z.B. ein Sonderkündigungsrecht? Muss ich das dem
Ordnungsamt mitteilen? Was passiert wenn der Laden geschlossen wird? Wer
übernimmt die Kosten?

Oje. Wieder so einer. Unternehmer ohne die geringste Ahung was er tut.

Signatur:

Ich weis nix, das gebe ich aber auch zu ;-)

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(126003 Beiträge, 40583x hilfreich)

Zitat (von Susi_Ratlos):
Weil es diene Job ist.

Korrekt, als Inhaber eines lebensmittelverarbeitenden Betriebes hat man entsprechende Pflichten die Hygiene zu gewährleisten.



Zitat (von Susi_Ratlos):
Unternehmer ohne die geringste Ahung was er tut.

Naja, vor nicht allzu langer Zeit war man noch arbeitsunfähiger Invalide der komplett pleite war und über Kreditkartenbetrug nachgedacht hat um die finanzielle Situation zu "entspannen".
Nun reicht es schon wieder einen Burgerladen anzumieten und daraus eine Pizzeria zu machen.

Aber so ein Existenzgründerkurs ist immer eine gute Idee, den kann man auch nachträglich machen.



Zitat (von wirdwerden):
Du glaubst doch nicht ernsthaft, dass sich Kakerlaken und Mäuse in einem Lagerraum halten lassen, ohne sich Zugang zur Küche und Gasträumen zu verschaffen, weil sie deutsche Hygieneregelungen kennen?

Selbst sie es täten, auch im Lagerraum ist das ein großes Problem, die krabbeln ja überall drauf rum.



Zitat (von wirdwerden):
Die andere Frage ist, wer die Kosten für die Ungezieferbekämpfung trägt.

Vermutlich der Mieter, Gewerbeverträge enthalten im der Regel entsprechende Klauseln.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#10
 Von 
Solan196
Status:
Junior-Partner
(5625 Beiträge, 700x hilfreich)

Zitat (von distance):
Jetzt ist natürlich die Frage, wie ich damit umgehen soll, weil den Laden kann ich schließen.


1. Sofort Kammerjäger rufen
2. mit diesem auch besprechen, wo der Mangel liegt
3. ja, temporär würde ich den Laden auch schließen, ändert aber nix an dem Problem und dem Vertrag.

-- Editiert von User am 30. November 2024 20:02

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#11
 Von 
Leo4
Status:
Lehrling
(1772 Beiträge, 279x hilfreich)

Zitat (von distance):
Jetzt ist natürlich die Frage, wie ich damit umgehen soll, weil den Laden kann ich schließen.


Besorge Dir einen größeren, engen Behälter, lege da Fressen für die Mäuse rein. Die Mäuse können in[b] den Behälter, aber nicht mehr [b]heraus[b] da der Anlauf zu eng ist. Gebe die Mäuse einer Nachbarskatze, die wird sich freuen.
Verfahre mit den Kakerlaken ähnlich, und sorge für absolute Reinlichkeit; Ungeziefern das Fressen entziehen, fertig.

Signatur:

Meine persönliche Meinung.

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#12
 Von 
Nana71
Status:
Lehrling
(1479 Beiträge, 166x hilfreich)

Zitat (von distance):
Ich bin erst seit 2 Wochen Mieter und ehrlich gesagt, habe ich keinen Bock mich um Ungeziefer zu kümmern. Warum sollet ich?!


Wenn das Ungeziefer vorher nicht da war, würde ich mir an deiner Stelle mal Gedanken machen und den Befall nicht mit (sinngemäß) "was geht mich das an?" abtun.

Signatur:

Ich gebe lediglich meine Meinung wieder - Rechtsberatung gibt es gegen Bezahlung beim Anwalt.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(39917 Beiträge, 14225x hilfreich)

Hier sind doch zwei Problemkreise zu unterscheiden. Der Betreiber des Restaurants schuldet die Einhaltung von gewissen Hygienestandards. Dabei ist es völlig einerlei, wer eine mögliche Nichteinhaltung zu vertreten hat. Eine ganz andere Frage ist, ob die dafür aufgewendeten Kosten auf jemand anderes umgelegt werden können.

wirdwerden

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#14
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(11340 Beiträge, 4314x hilfreich)

Zitat (von distance):
Ich bin erst seit 2 Wochen Mieter und ehrlich gesagt, habe ich keinen Bock mich um Ungeziefer zu kümmern. Warum sollet ich?!

Weil Du für die Hygiene in Deinem Betrieb verantwortlich bist und offensichtlich kein Interesse daran hast, dass Dein Betrieb behördlich geschlossen wird.

Zitat (von distance):
Muss ich das dem Ordnungsamt mitteilen?

Das in deinem Lager Schädlinge Tango tanzen?
Ja, Kakerlaken sind Aufgrund der Gesundheitsgefahr im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe meldepflichtig.

Zitat (von cirius32832):
Und was hindert Dich daran, erstmal mit den Mäusen und entsprechenden Fallen anzufangen?

Weil Mäuse hier das "kleinere" Problem sind, auch wenn sie körperlich die Schaben übertrumpfen.

Auch den "Vorschlag" (bis auf die peinliche Hygiene), von Leo4 bitte ignorieren, das ist eine Vorgehensweise, die man noch recht erfolglos in der heimischen Küche verwirklichen kann, das hat im lebensmittelverarbeitenden Gewerbe aber nichts verloren.
Das einzige was hilft ist ->
Zitat (von Solan196):
1. Sofort Kammerjäger rufen

Der weiß nämlich auch, wie die einzelnen Entwicklungsstadien der Schaben wirksam bekämpft werden, anfänglich engmaschige Bekämpfung alle 14 Tage.

Schaben, bzw. deren Eier, können auf unterschiedlichste Weise in den Betreib "geschleppt" worden sein, sind sie einmal drin, ist die Bekämpfung eine Sisyphusarbeit, sofern man da mit "Hausmittel" dran gehen will.
Anders sieht die Sache bei den Mäusen aus, da sollte man mal auf Spurensuche gehen, WO die Tiere reinkommen und die Zugänge verschließen.

Aber nochmal, ganz wichtig ->
Zitat (von Solan196):
1. Sofort Kammerjäger rufen


Wie wirdwerden bereits schrieb, darüber wer die Kosten zu tragen hat, kann man sich später noch ausgiebig streiten, jetzt kommt es auf die umgehende und nachweisliche Bekämpfung an, falls man den Laden nicht permanent vom Amt geschlossen bekommen und seine Konzession behalten möchte.



-- Editiert von User am 3. Dezember 2024 11:22

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