Kalt duschen

6. Dezember 2010 Thema abonnieren
 Von 
Gippoman
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kalt duschen

Passend zur Jahreszeit ist unser elektrisches Warmwassergerät so gut wie kaputt.

Es gibt nur noch lauwarmes bzw. kaltes Wasser ab.

Duschen, Spülen , Baden ist nicht mehr.

Da ich einen nicht ganz so tollen Vermieter habe ( nett ausgedrückt )mal folgende Frage zum Ablauf:
Ich habe Ihm diesen Sonntag ( Gestern ) dies per Mail mitgeteilt.
Bisher noch keine Reaktion.- Vieleicht ist er auch mal wieder im Urlaub.
FRAGEN:
Wann kann ich eine Frist setzen ?
Wie lange hat er Zeit ?
Wie kann ich ihn gezielt und korrekt unter Druck setzen ?

Vielen Dank für Eure Antworten

TOMTOM

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

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#3
 Von 
mjeda
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 21x hilfreich)

quote:
Einwurfeinschreiben


Ist kein Zugangsbeweis !

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""

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12307.12.2010 09:31:39
Status:
Lehrling
(1193 Beiträge, 926x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Gippoman
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

schnelle Reaktion,

Trotzdem nicht die erwarteten Antworten auf meine Fragen :


Wann kann ich eine Frist setzen ?
Wie lange hat er Zeit ?
Wie kann ich ihn gezielt und korrekt unter Druck setzen ?

@sassy 2: Herd ? Spülen !

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#7
 Von 
mjeda
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 21x hilfreich)

quote:
Wo hast du diesen klugen Satz denn her?


So haben Richter entschieden.
Die müssen es ja wohl wissen.

z.B. LG Potsdam NJW 2ooo, 3722

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""

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
So haben Richter entschieden.

Ja.
quote:
Die müssen es ja wohl wissen.

Nein.

Mein (Laie) Vorschlag:
1. In Mietminderungstabelle suchen, welche Mietminderung angebracht wäre.
2. Frist von einer Woche setzen wegen Eilbedürftigkeit, Ersatzvornahme und Mietminderung androhen.
3. Einschreiben, wie auch immer.

Besser: vorher das Ganze mit Mieterverein oder Fachjurist durchsprechen. Beim Mieterverein bekommt man in dringenden Fällen Beratungstermine auch kurzfristig, kostet aber eine Mitgliedschaft.

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#9
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
kostet aber eine Mitgliedschaft.

Bekommt man dafür nicht schon einen neuen Durchlauferhitzer ?



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#10
 Von 
friedrich-r
Status:
Schüler
(215 Beiträge, 49x hilfreich)

quote:
Bekommt man dafür nicht schon einen neuen Durchlauferhitzer


Vielleicht vor der Währungsreform. Heute kommt dafür nicht mal mehr der Handwerker nachgucken.

-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

Dafür ?
War das nicht Aufnahmegebühr zuzüglich zweijähriger Mindestmitgliedschaftsgebühr ?



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""

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12306.12.2010 16:26:20
Status:
Schüler
(290 Beiträge, 179x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Stefan 5
Status:
Bachelor
(3905 Beiträge, 1298x hilfreich)

" quote:Einwurfeinschreiben

Ist kein Zugangsbeweis ! "

Es geht in dem Urteil um den Einlieferungsbeleg. Dieser ist keine öffentliche Urkunde die alleinig als Beweis dient.

Beim Einwurfeinschreiben ist also die Aussage des Zustellers entscheidend.

Wenn er aussagt, dass er immer erst vor Ort den Einwurf quittiert gibt es keine Probleme.


-----------------
" "

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
mjeda
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 21x hilfreich)


Na ja, mag sein. Um kein Risiko einzugehen, sollte jedoch stets der sichere Weg gewählt werden.
Ich würde mich jedenfalls 100% absichern, um jeden Ärger zu vermeiden.
Habe schon genug erlebt. Solche Dinge laß ich generell nur vom Gerichtsvollzieher zustellen.
Ist sein Geld wert, weil absolut sicher.



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0x Hilfreiche Antwort


#16
 Von 
mjeda
Status:
Beginner
(58 Beiträge, 21x hilfreich)


Stimmt.
Dann eben einen zuverlässigen Boten.

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""

0x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12315.12.2010 09:52:50
Status:
Beginner
(90 Beiträge, 21x hilfreich)

--- editiert vom Admin

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
dem User continually known as Mortinghale
Status:
Lehrling
(1902 Beiträge, 319x hilfreich)

quote:
Wenn er aussagt, dass er immer erst vor Ort den Einwurf quittiert gibt es keine Probleme.

Ich dachte, genau das wäre das vorgeschriebene Procedere.
Die Dinger vorab zu unterschreiben und vor Gericht dann dummn aus der Wäsche zu gucken sollte eigentlich eine Schadensersatzpflicht auslösen.



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""

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119388 Beiträge, 39716x hilfreich)

quote:
dass er immer erst vor Ort den Einwurf quittiert

Das IST das vorgeschriebene Procedere.



quote:
Die Dinger vorab zu unterschreiben und vor Gericht dann dummn aus der Wäsche zu gucken

Das ist dann oft die REALITÄT.





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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !

"

-- Editiert am 06.12.2010 23:32

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