Passend zur Jahreszeit ist unser elektrisches Warmwassergerät so gut wie kaputt.
Es gibt nur noch lauwarmes bzw. kaltes Wasser ab.
Duschen, Spülen , Baden ist nicht mehr.
Da ich einen nicht ganz so tollen Vermieter habe ( nett ausgedrückt )mal folgende Frage zum Ablauf:
Ich habe Ihm diesen Sonntag ( Gestern ) dies per Mail mitgeteilt.
Bisher noch keine Reaktion.- Vieleicht ist er auch mal wieder im Urlaub.
FRAGEN:
Wann kann ich eine Frist setzen ?
Wie lange hat er Zeit ?
Wie kann ich ihn gezielt und korrekt unter Druck setzen ?
Vielen Dank für Eure Antworten
TOMTOM
Kalt duschen
Fragen zur Miete?
Fragen zur Miete?
--- editiert vom Admin
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quote:
Einwurfeinschreiben
Ist kein Zugangsbeweis !
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--- editiert vom Admin
Hallo,
schnelle Reaktion,
Trotzdem nicht die erwarteten Antworten auf meine Fragen :
Wann kann ich eine Frist setzen ?
Wie lange hat er Zeit ?
Wie kann ich ihn gezielt und korrekt unter Druck setzen ?
@sassy 2: Herd ? Spülen !
quote:
Wo hast du diesen klugen Satz denn her?
So haben Richter entschieden.
Die müssen es ja wohl wissen.
z.B. LG Potsdam NJW 2ooo, 3722
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quote:
So haben Richter entschieden.
Ja.
quote:
Die müssen es ja wohl wissen.
Nein.
Mein (Laie) Vorschlag:
1. In Mietminderungstabelle suchen, welche Mietminderung angebracht wäre.
2. Frist von einer Woche setzen wegen Eilbedürftigkeit, Ersatzvornahme und Mietminderung androhen.
3. Einschreiben, wie auch immer.
Besser: vorher das Ganze mit Mieterverein oder Fachjurist durchsprechen. Beim Mieterverein bekommt man in dringenden Fällen Beratungstermine auch kurzfristig, kostet aber eine Mitgliedschaft.
quote:
kostet aber eine Mitgliedschaft.
Bekommt man dafür nicht schon einen neuen Durchlauferhitzer ?
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quote:
Bekommt man dafür nicht schon einen neuen Durchlauferhitzer
Vielleicht vor der Währungsreform. Heute kommt dafür nicht mal mehr der Handwerker nachgucken.
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" "
Dafür ?
War das nicht Aufnahmegebühr zuzüglich zweijähriger Mindestmitgliedschaftsgebühr ?
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--- editiert vom Admin
" quote:Einwurfeinschreiben
Ist kein Zugangsbeweis ! "
Es geht in dem Urteil um den Einlieferungsbeleg. Dieser ist keine öffentliche Urkunde die alleinig als Beweis dient.
Beim Einwurfeinschreiben ist also die Aussage des Zustellers entscheidend.
Wenn er aussagt, dass er immer erst vor Ort den Einwurf quittiert gibt es keine Probleme.
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" "
Na ja, mag sein. Um kein Risiko einzugehen, sollte jedoch stets der sichere Weg gewählt werden.
Ich würde mich jedenfalls 100% absichern, um jeden Ärger zu vermeiden.
Habe schon genug erlebt. Solche Dinge laß ich generell nur vom Gerichtsvollzieher zustellen.
Ist sein Geld wert, weil absolut sicher.
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Stimmt.
Dann eben einen zuverlässigen Boten.
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--- editiert vom Admin
quote:
Wenn er aussagt, dass er immer erst vor Ort den Einwurf quittiert gibt es keine Probleme.
Ich dachte, genau das wäre das vorgeschriebene Procedere.
Die Dinger vorab zu unterschreiben und vor Gericht dann dummn aus der Wäsche zu gucken sollte eigentlich eine Schadensersatzpflicht auslösen.
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quote:
dass er immer erst vor Ort den Einwurf quittiert
Das IST das vorgeschriebene Procedere.
quote:
Die Dinger vorab zu unterschreiben und vor Gericht dann dummn aus der Wäsche zu gucken
Das ist dann oft die REALITÄT.
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"Die Beiträge stellen ausschließlich meine persönliche Meinung/Interpretation dar !
"
-- Editiert am 06.12.2010 23:32
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