Hallo zusammen,
ich versuche mich kurz zu fassen zu folgendem Sachverhalt:
Meine Mutter wohnt 20+ Jahre in einer Wohnung. Miete stabil und ortsunüblich günstig. Das Haus wurde vor ca 4 Jahren verkauft an einen Investor der eine GbR an der Adresse gründet.
Nach und nach ziehen Mieter aus, die Wohnungen werden modernisiert und für das Doppelte neu vermietet.
Er hat ihre Miete erst mal soweit er es durfte erhöht, was ja okay ist.
Dann ging gegen Sommer 2024 die Gastherme mal wieder kaputt. Statt sie ihr zu ersetzen/reparieren zu lassen, hat er sie abnehmen lassen.
Mutter hatte nur noch kaltes Wasser. Dann begann die Heizperiode 2024. Altbauwohnung, eiskalt. Erst als ich mich einschalte bzgl. Ersatz der Gastherme bzw Mietminderung, lenkt er ein und lässt in den wichtigsten Räumen Stromheizungen an die Wände montieren und hat beteuert dass alle Gasthermen im Haus weg sollen und das Haus demnächst zentral beheizt werden würde.
Vorher hat meine Mutter 59€ Strom und 69€ Gas bezahlt. Sie hat dann, nachdem der Vermieter noch ihren Gaszähler im Versorgungsraum hat abbauen lassen durch den Versorger, vorsichtshalber ihren Stromabschlag auf 170€ erhöht. Also 42€/Monat Mehrkosten als die bisherigen 128€/Monat für Strom und Gas, um das Heizen abzufedern. Ihr wurde zumindest für das warme Wasser ein Durchlauferhitzer im Bad installiert.
In den Vorjahren hatte sie immer +/-0€ bei den Jahresabrechnungen für Strom und Gas.
Jetzt kam die neue Strom Abrechnung der letzten 12 Monate an. Über 1300€ Nachzahlung soll sie Leisten für für Strom und ihr eh schon erhöhter Abschlag wird ab dem 1.11.2025 nochmal um 109€ monatlich auf jetzt 279€ erhöht.
Sie hat noch erfahren dass nachdem ihre Gastherme und der Gaszähler weg waren, die bereits neu vermietete Wohnung im 3. OG eine neue Gastherme erhalten hat nach einem Defekt. Soviel zum Thema das Haus soll eine zentrale Heizungsanlage bekommen.
Die versprochene Modernisierung bzgl. Heizen ist bis heute nicht angelaufen und die neue Heizperiode hat auch schon begonnen.
Nun hat ihr Vermieter ihr noch mitgeteilt, dass er nächste Woche mit einem Gutachter in alle Wohnungen rein müsste. Eine Begründung gab es nicht.
Für mich wirkt das bisschen nach kalter Entmietung, als würde er versuchen sie loszuwerden.
Was soll sie jetzt am besten machen? Ich dachte an:
- Forderung zur Erstattung der Mehrkosten (zumindest von der 1300€ Nachzahlung), da er für die Mehrkosten verantwortlich ist und seiner Instandhaltungspflicht nicht nachkommt.
- Bitte um Übernahme der weiteren monatlichen Erhöhung des Abschlags, alternativ schriftliche Bestätigung zur Übernahme nach der nächsten Abrechnung
- Ankündigung einer Mietminderung ab 1.11. um 30% weil immer noch keine vernünftige Heitmöglichkeit vorliegt, befristet bis die Heizungsanlage wieder funktioniert, egal ob neue Therme oder Zentralheizung.
Oder was könnt ihr Zielführendes raten in der Situation?
Freue mich auf Input.
Kalte Entmietung? u. A. keine Heizung
Deine Mutter scheint dem Ersatz der Gasheizung durch die Elektroöfen ja zugestimmt zu haben, dementsprechend sehe ich hier leider das Ende der Fahnenstange als erreicht an.
Was bedeutet dieser Satz? Wird es, trotz der installierten Elektroöfen, nicht warm in der Wohnung? Das könnte dann evtl. ein Ansatzpunkt sein.Zitat :weil immer noch keine vernünftige Heitmöglichkeit vorliegt
Evtl. hat aber sonst noch jemand eine Idee.
Ja, das klingt sehr nach "Der Vermieter will den Mieter loswerden".
Dagegen kann man rechtlich in gewissem Rahmen vorgehen, aber das kostet sehr viel Zeit und Nerven (und evtl. auch Geld) und endet letztlich meistens in einer längeren Umzugsfrist - nicht in einem dauernden Wohnrecht in netter Athmosphäre. Wer letzteres möchte, der sollte schnellstmöglich umziehen.
Eine Heizmöglichkeit kann man (notfalls mit einstweiliger Verfügung) einfordern - aber die hat die Mutter ja jetzt schon.
Ob der Wechsel auf Stromheizung rechtlich o.k. war (Hat die Mutter gleich dagegen protestiert, oder hat sie es stillschweigend akzeptiert?) und ob der Vermieter die (zu erwartenden - Strom ist teuer!) Mehrkosten übernehmen muss, kann ich anhand der Schilderung nicht erkennen. Am besten einen Anwalt fragen - man müsste sie ja letztlich sowieso einklagen!
Mietminderung ist eine Möglichkeit, zumindest für die Zeit ohne Heizung - aber nicht so lange nach dieser Zeit! Ob man jetzt noch wegen irgendetwas mindern kann - und vor allem wie viel - kann auch nur ein Anwalt sagen. Bei 30% unberechtigter Minderung sind es in 6 Monaten zwei ganze Monatsmieten - worüber sich der Vermieter freut, weil er dann fristlos kündigen kann (und Recht bekommt)!
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Zitat :Was bedeutet dieser Satz?
Naja ich meine, dass weder die Gastherme zur Verfügung steht, noch die versprochene Zentralheizung.
Natürlich ist das eine Option, dass die Stromheizungen bleiben, aber der Vermieter hat zugesagt dass er die Stromkosten übernimmt, zumindest gibt's dazu eine WhatsApp Nachricht aus letztem Jahr.
Lassen wir die überlegte Mietminderung gerne sein, aber dennoch sollte sie die Abrechnung reinreichen und die Übernahme der Stromnachzahlung fordern oder nicht? Immerhin hatte er das letztes Jahr zugesagt.
LG
Die fressen viel Strom.Zitat :Stromheizungen... und ein Durchlauferhitzer im Bad
Evtl. musste auch schon wegen des Auszugs anderer Mieter in der Altbauwohnung mehr Heizenergie als sonst verbraucht werden... (egal, ob Gas oder Strom)
?? Hast du dem VM eine Frist gesetzt, bis wann ersatzweise mit Strom geheizt wird, d.h. wann die neue Therme spätestens kommen muss, sonst... ?Zitat :Erst als ich mich einschalte
Wieso? Kalt war es ja nicht, wenn Stromheizungen und DEH vorhanden waren und genutzt wurden. Insofern hat er seine Instandhaltungspflicht erfüllt. Seit 3-4 Jahren hat deine Mutter schon erkannt, wer nun Eigentümer/Vermieter ist.Zitat :Für mich wirkt das bisschen nach kalter Entmietung,
Der Stromverbrauch wurde vom Stromversorger gezählt und berechnet und muss bezahlt werden, wenn man keine Sperrung riskieren will.
Warum nun neue Nachbarn im Haus eine Gastherme erhielten, dürfte dem Stromversorger egal sein.
Evtl. klappte es aus Gründen nicht mit der Zentralheizung... und demnächst ist nichts konkretes.
Mir fällt nur ein: Schnellstens eine andere Wohnung suchen.Zitat :Oder was könnt ihr Zielführendes raten in der Situation?
Zitat :(Hat die Mutter gleich dagegen protestiert, oder hat sie es stillschweigend akzeptiert?)
Also erfreut war sie nicht. Aber der Vermieter hatte per WhatsApp zugesagt dass er die Kosten übernehmen würde für den Strom. Dann lassen wir das mit der Mietminderung, aber er sollte zumindest die 1300€ Nachzahlung übernehmen, immerhin hat er gesagt es sei nur eine Zwischenlösung und würde sich um eine zentrale Heizungsanlage kümmern, das hat er ja nicht gemacht und es werden wieder so horrende Kosten anfallen für den Strom. Es gab zu keinem Zeitpunkt das Thema dass die Gasheizung permanent gegen Strom getauscht werden würde, sodass meine Mutter darauf eingestellt sein müsste dass sich ihre Stromkosten dauerhaft derart erhöhen würden, sondern es sollte eine Notlösung sein bis vor der jetzigen Heizperiode eine zentrale Heizung eingebaut werden würde, was wie gesagt nicht passieret ist. So hat er uns das jedenfalls nachweislich verkauft.
LG
Danke für die wichtigste Info.Zitat :aber der Vermieter hat zugesagt dass er die Stromkosten übernimmt, zumindest gibt's dazu eine WhatsApp Nachricht aus letztem Jahr.
Ich hoffe, dass der VM noch dazu steht...
...wir hatten gleichzeitig geschrieben.
Mein Vorschlag bleibt: Schnellstens andere Wohnung suchen.
Na das hättest du uns aber auch direkt schon verraten können. Wenn er das zugesagt hat, was sich ja sogar nachweisen lässt (!!Screenshot machen solange die Nachricht noch existiert!!), dann wird er diese Kosten auch übernehmen müssen und zwar nicht nur die Nachzahlung sondern alle zusätzliche Kosten die dadurch entstanden sind.Zitat :aber der Vermieter hat zugesagt dass er die Stromkosten übernimmt, zumindest gibt's dazu eine WhatsApp Nachricht aus letztem Jahr.
Was sagt der Vermieter denn zu der Forderung?
Zitat :Zitat (von Baumkrone123):
aber der Vermieter hat zugesagt dass er die Stromkosten übernimmt, zumindest gibt's dazu eine WhatsApp Nachricht aus letztem Jahr.
Danke für die wichtigste Info.
Ich hoffe, dass der VM noch dazu steht...
Also der Vermieter hat sich jetzt gemeldet, hat willkürliche Neupreise zum Vergleich angegeben und mitgeteilt dass er sich weder an der Nachzahlung noch an den erhöhten Abschlägen beteiligen wird und hat argumentiert dass die Kosten nur da seien, weil sie eine Tagespflege in ihrer Wohnung betreiben würde und einen zu teuren Anbieter hat, den sie seit Jahren hat, obwohl sie nur wegen der Außerbetriebnahme schon insgesamt fast 500€ freiwillig mehr gezahlt hat in dem letzten Jahr mit ihren Abschlägen, 1300€ nachzahlen soll und weitere 100€ pro Monat mehr zahlen soll ab November. Die Tagespflege hat sie schon viele Jahre, der Verbrauch ist jedes Jahr etwa gleich gewesen.
Rechtsschutz lässt grüßen. Er versucht sie ganz klar aus der Wohnung zu ekeln. :-)
Aha. Das war wahrscheinlich gar nicht anders zu erwarten. Und wer hat ihm die Whatsapp vorgelegt und ihn an seine Zusage erinnert? Was hat er denn dazu gesagt? Oder hat er was geschrieben?Zitat :Also der Vermieter hat sich jetzt gemeldet,
Na, wenn du meinst. So lange keine Kündigung vorliegt, braucht man keine Mietrechtschutzversicherung beanspruchen. Gegen Rausekeln ist sie nicht versichert.Zitat :Rechtsschutz lässt grüßen. Er versucht sie ganz klar aus der Wohnung zu ekeln. :-)
Am Verbrauch in kWh scheints keinen Zweifel zu geben, die Preise sind aus der Rechnung des Stromversorgers ersichtlich und früher mit Tagespflege hat deine Mutter wohl nicht mit Strom geheizt, geduscht und gebadet, oder?
Wenn deine Mutter mit dem Stromversorger keine Vereinbarung zur Zahlung trifft, also Schuldnerin wird, darf abgeklemmt werden. Lest mal die Vertragsbedingungen.
Dann bleibt jetzt nur eine Klage auf Beteiligung der Kosten. Meiner Meinung ach hat der Vermieter da schlechte Karten. Wenn es deutlich günstigere Stromanbieter gibt, dann sollte man, aus eigenem Interesse, über einen Wechsel nachdenken.Zitat :und mitgeteilt dass er sich weder an der Nachzahlung noch an den erhöhten Abschlägen beteiligen wird
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