Ist der Mieter unter der betroffenen Wohnung verpflichtet zu heizen, damit die Mieter über ihm keine kalten Füße haben müssen. Falls ja, aus welcher Norm könnte sich das ergeben und falls nein, warum ist eine solche Pflicht nicht dem Mieter darunter zuzuschreiben?
Kalte Füße
Fragen zur Miete?
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Es gibt kein Gesetz, dass einem "Untermieter" vorschreibt, seine Wohnung so zu beheizen, dass die Mieter über ihm warme Füße haben.
Als Bewohnerin einer eher kühlen (18 Grad) Wohnung und mit einer für einen Mieter durchaus ausreichenden Kenntnis des Mietrechts gehe ich davon aus, dass der "Obermieter" für warme Füße alleine verantwortlich ist.
"Warum ist eine solche Pflicht nicht dem Mieter darunter zuzuschreiben?"
Da braucht es nicht viel juristische Kenntnisse, das ist vollkommen unangemessen.
Wenn mein Obermieter sich erst auf 22 Grad wohl fühlt, ich mich aber bei 18 Grad, soll ich die Differenz tragen, damit ein juristisch nicht definierbares Wohlgefühl bei meinem Obermieter eintritt?
Ich zahle schließlich dann seine Heizkosten, weil ich zwischenzeitlich sehr oft lüften müßte, um die für ihn erzeugte Hitze zu ertragen. Kann ja wohl auch nicht richtig sein.
-- Editiert von hamburgerin01 am 13.11.2004 23:25:43
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