Kalte Füße

13. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
bazonk
Status:
Schüler
(197 Beiträge, 68x hilfreich)
Kalte Füße

Ist der Mieter unter der betroffenen Wohnung verpflichtet zu heizen, damit die Mieter über ihm keine kalten Füße haben müssen. Falls ja, aus welcher Norm könnte sich das ergeben und falls nein, warum ist eine solche Pflicht nicht dem Mieter darunter zuzuschreiben?

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8070x hilfreich)

Es gibt kein Gesetz, dass einem "Untermieter" vorschreibt, seine Wohnung so zu beheizen, dass die Mieter über ihm warme Füße haben.

Als Bewohnerin einer eher kühlen (18 Grad) Wohnung und mit einer für einen Mieter durchaus ausreichenden Kenntnis des Mietrechts gehe ich davon aus, dass der "Obermieter" für warme Füße alleine verantwortlich ist.

"Warum ist eine solche Pflicht nicht dem Mieter darunter zuzuschreiben?"

Da braucht es nicht viel juristische Kenntnisse, das ist vollkommen unangemessen.

Wenn mein Obermieter sich erst auf 22 Grad wohl fühlt, ich mich aber bei 18 Grad, soll ich die Differenz tragen, damit ein juristisch nicht definierbares Wohlgefühl bei meinem Obermieter eintritt?

Ich zahle schließlich dann seine Heizkosten, weil ich zwischenzeitlich sehr oft lüften müßte, um die für ihn erzeugte Hitze zu ertragen. Kann ja wohl auch nicht richtig sein.

-- Editiert von hamburgerin01 am 13.11.2004 23:25:43

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