Kalte Heizung - Firma beauftragen

11. Mai 2022 Thema abonnieren
 Von 
Brunhilde123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kalte Heizung - Firma beauftragen

Hallo

Kurz und knapp:
Mein Vermieter ist im Krankenhaus, nicht ansprechbar. Es gibt auch keine Angehörigen oder ähnliches.

Seit ein paar Tagen spinnt die Heizung. Kann ich als Mieter selbstständig eine Firma beauftragen, die Kosten z.b. mit der nächsten Miete verrechnen und das alles ohne Probleme für mich ?

Wie gehe ich da am besten vor?


Schon mal vielen Dank für die Infos

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
cirius32832
Status:
Senior-Partner
(6456 Beiträge, 1380x hilfreich)

Zitat (von Brunhilde123):
Kann ich als Mieter selbstständig eine Firma beauftragen, die Kosten z.b. mit der nächsten Miete verrechnen und das alles ohne Probleme für mich ?


Eher nein.....

Signatur:

https://www.antispam-ev.de

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#2
 Von 
3113
Status:
Praktikant
(548 Beiträge, 121x hilfreich)

Außerdem ist die Heizsaison vorbei. Wo wohnst Du denn das Du jetzt noch heizen möchtest?

Signatur:

3113

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#3
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von 3113):
Außerdem ist die Heizsaison vorbei. Wo wohnst Du denn das Du jetzt noch heizen möchtest?
??? Heizsaison? In welchen Jahrzehnt lebst Du denn noch?

1. Hier bleibt die Heizung das ganze Jahr eingeschaltet.
2. Dass an der Heizung oft auch die Warmwasserversorgung hängt, ist Dir wohl entgangen. Oder ist auch die Warmwassersaison vorbei?

Zitat (von Brunhilde123):
Kann ich als Mieter selbstständig eine Firma beauftragen
Wenn es dringende Gründe dafür gibt, ja.

Zitat (von Brunhilde123):
die Kosten z.b. mit der nächsten Miete verrechnen
Das eher nein. Sondern die Rechnung dem Vermieter vorlegen.

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#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116360 Beiträge, 39256x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
Oder ist auch die Warmwassersaison vorbei?

Warmwasser? Ach ja, für die Warmduscher ...



Zitat (von Brunhilde123):
Mein Vermieter ist im Krankenhaus, nicht ansprechbar. Es gibt auch keine Angehörigen oder ähnliches.

Und woher weis man, das er nicht ansprechbar ist?

Wobei beides irrelevant ist.



Zitat (von Brunhilde123):
Wie gehe ich da am besten vor?

Erst mal dem Vermieter gerichtsfest den Mangel melden.
Da kann man dann auch gleich die Selbstvornahme unter Verrechnung mit der Miete ankündigen.



Zitat (von bostonxl):
Das eher nein.

Warum nicht? So unüblich ist das nun nicht.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Solan196
Status:
Master
(4100 Beiträge, 476x hilfreich)

Zitat (von bostonxl):
??? Heizsaison? In welchen Jahrzehnt lebst Du denn noch?

1. Hier bleibt die Heizung das ganze Jahr eingeschaltet.


Im Ernst, haste zuviel Geld? Heizung eingeschaltet lassen um des Eingeschaltetlassenswillen? Abgesehen von der ökonomischen Betrachtung, hast du mit der Umwelt und deren Schutz auch nicht viel am Hut oder? 22° C um 21.29 am 11.05.22!

Zitat (von bostonxl):
2. Dass an der Heizung oft auch die Warmwasserversorgung hängt, ist Dir wohl entgangen.


Dann wird die auf Sommerbetrieb umgestellt und heizt nur noch das Dusch/Wannenwasser.

Zitat (von Brunhilde123):
Seit ein paar Tagen spinnt die Heizung. Kann ich als Mieter selbstständig eine Firma beauftragen, die Kosten z.b. mit der nächsten Miete verrechnen und das alles ohne Probleme für mich ?


Wie willst du denn in den Heizungskeller kommen. Woher weißt du, dass der VM nicht ansprechbar ist?

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Brunhilde123
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo!

Ich würde einfach mal sagen, das wieso, weshalb, warum ist irrelevant.
Aber... wir wohnen in einem kleinen Dorf im hohen Norden.
Hier weiß man eben was in der Nachbarschaft passiert und das er nicht erreichbar ist...

ich weiß ja nicht wo ihr alle herkommt aber hier waren heute nacht nur 9 Grad draußen, nass und ziemlich windig.
Wäre einfach schön wenn sie etwas Wärme spenden würde. Und am Ende nicht evtl ein größerer Schaden entsteht, wenn man nichts unternimmt....

Aber gut, danke für eure Infos!

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
guest-12317.03.2023 10:09:24
Status:
Schüler
(178 Beiträge, 64x hilfreich)

Ich komme auch aus dem hohen Norden und bei uns ist das Wetter die letzten zwei Tage auch so. Aber bei uns ist es deswegen noch lange nicht so kalt in den Räumen, dass ich die Heizung wieder einschalten würden. Da sind Menschen halt verschieden.

Aber grundsätzlich würde ich hier durchaus ein Recht für euch sehen, ggf. eine Selbstvornahme anzukündigen. Dazu müsst ihr den Mangel aber erstmal dem Vermieter melden (es spielt rechtlich keine Rolle, dass er aus gesundheitlichen Gründen nicht antworten kann oder woher ihr das wisst) und ihm eine angemessene Frist setzen. Wie lange die sein sollte, da möchte ich mich nicht zu weit aus dem Fenster lehnen. Aber wir haben Mai, die meisten Leute heizen gar nicht mehr, auch nicht, wenn es 1-2 Nächte mal nur 9 Grad draußen sind. Insofern - vielleicht so zwei Wochen? In dem Schreiben kündigt ihr eine Mietminderung an. Wie hoch die sein sollte, da will ich mich ebenfalls nicht festlegen. Gerichte sind da schon zu den unterschiedlichsten Einschätzungen gekommen (100% bei Heizungsausfall im Winter bis zu 0% Heizungsausfall im Winter für wenige Tage ist alles dabei) Außerhalb der klassischen Heizperiode ist eher geringer anzusetzen als im Winter. Und ich glaube, ihr könnt auch gleich im ersten Schreiben eine Selbstvornahme ankündigen für den Fall, dass der Mangel bis zum Fristablauf nicht behoben wurde.

Und dann könnt ihr versuchen, einen Heizungsinstallateur zu finden, der kurzfristig Zeit hat, die Anlage zu prüfen und zu reparieren. Die Rechnung zahlt ihr natürlich erstmal selbst. Und müsst dann versuchen, das Geld vom Vermieter wiederzubekommen, ggf. auch mit Verrechnung über die laufende Miete.

Mal ehrlich, ist das den Aufwand wirklich wert? Ich würde mir ja einfach einen Pulli überziehen und den Vermieter informieren. Bis zum Winter ist er hoffentlich wieder gesund oder jemand anders springt für ihn ein und dann wird auch das Problem mit der Heizung geklärt.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
guest-12315.09.2023 08:23:49
Status:
Junior-Partner
(5470 Beiträge, 918x hilfreich)

Zitat (von Solan196):
Im Ernst, haste zuviel Geld? Heizung eingeschaltet lassen um des Eingeschaltetlassenswillen? Abgesehen von der ökonomischen Betrachtung, hast du mit der Umwelt und deren Schutz auch nicht viel am Hut oder? 22° C um 21.29 am 11.05.22!
Zitat (von Solan196):
Dann wird die auf Sommerbetrieb umgestellt und heizt nur noch das Dusch/Wannenwasser.
Keine Ahnung, mit welchem Relikt Du heizt. Aber meine Heizung ist außentemperaturgesteuert. Warum also ausschalten? Warum auf Sommerbetrieb umschalten? Unnütz.

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116360 Beiträge, 39256x hilfreich)

Zitat (von Brunhilde123):
Ich würde einfach mal sagen, das wieso, weshalb, warum ist irrelevant.

Dummerweise sehen Gesetz und Rechtsprechung das als elementar an, für die Entscheidung ob man nun auf den Kosten sitzenbleibt oder nicht ...


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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