Kalte Nebenkosten stark erhöht / Rechte d. Mieters

10. November 2011 Thema abonnieren
 Von 
Pionier2008
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)
Kalte Nebenkosten stark erhöht / Rechte d. Mieters

Liebe Leser,

in vorliegenden Fall geht es um eine Erhöhung der kalten Nebenkosten/Betriebskosten von 60-100%: In den vorherigen Jahren lag der Jahresbetrag regelmäßig zwischen 300-400 Euro. Im letzten Jahr ist der Betrag auf knapp 600 Euro angestiegen. Dabei haben sich die Posten Hauswart, Müllbeseitigung und Allgemeinstrom verdoppelt.
Welche Möglichkeiten hat der Mieter in einer solchen Situation?

Mit bestem Dank
Pionier2008




8 Antworten
Sortierung:

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(43060 Beiträge, 14820x hilfreich)

Der Mieter vereinbart mit dem Vermieter einen Termin und nimmt Einsicht in die Unterlagen.

wirdwerden

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#3
 Von 
Pionier2008
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Vielen Dank für die schnellen Antworten!

Es geht um die Jahresabrechnung. Dort wurden in den Jahren 2007-2009 die kalten Betriebskosten pro Jahr mit 300-400 Euro für den Mieter veranschlagt und im Jahr 2010 mit 586 Euro.

Muss der Mieter zugleich der Jahresabrechnung in irgendeiner Form widersprechen?

-- Editiert Pionier2008 am 10.11.2011 14:14

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#4
 Von 
joebeuel
Status:
Student
(2024 Beiträge, 1552x hilfreich)

Im Winter 2010 hat es oft geschneit, wenn der Hauswart für die Schneeräumung zuständig war, dann erhöht das natürlich die Kosten!
Schau dir beim Vermieter die Originalrechnungen an, ob sich jemand bei der Erstellung der Abrechnung verschrieben hat.

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#6
 Von 
Pionier2008
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Ok, jetzt hab ich es verstanden. War kurz etwas irritiert, da in dem Schreiben eine 4wöchige Widerspruchsfrist genannt war.
Besten Dank!

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#7
 Von 
guest-12314.03.2012 12:05:24
Status:
Lehrling
(1358 Beiträge, 212x hilfreich)

quote:
da in dem Schreiben eine 4wöchige Widerspruchsfrist genannt war.

Innerhalb diesen 4 Wochen mußt Du bezahlen, gleichzeitig kannst Du die Unterlagen beim VM in Augenschein nehmen.
Danach kannst Du dicke Backen machen, - falls berechtigt.

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#8
 Von 
Pionier2008
Status:
Frischling
(20 Beiträge, 1x hilfreich)

Prima, vielen Dank für alle Antworten!

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