Kaltmiete trotz Vereinbarung zahlen?

9. August 2011 Thema abonnieren
 Von 
Doddie
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaltmiete trotz Vereinbarung zahlen?

Hallo,

wir haben folgendes Problem.

Wir sind umgezogen und haben dabei mit dem, der uns die Wohnung zeigte, eine Reservierungsvereinbarung schriftlich abgeschlossen.
In dieser ist festgelegt, das wir die Wohnung zum angegebenen Zeitpunkt beziehen und ebenfalls ist eingetragen, das wir für den Monat Juli nur die Betriebskosten bezahlen müssen.

Nun haben wir dementsprechend für den Monat nur die Betriebskosten bezahlt und waren der Meinung, das wir damit alles richtig gemacht haben.

Jedoch haben wir Post von der Wohnungsbaugesellschaft bekommen in der wir abgemahnt worden sind, die fehlende Kaltmiete für Juli zu bezahlen. Nach etlichen Anrufen bei der Wohnungsbaugesellschaft, wurden wir nur abgewimmelt und die Frau bestand weiterhin auf die Kaltmiete.

Auf die Mahnung haben wir einen Widerspruch eingelegt, indem wir darauf bestehen, die Kaltmiete nicht zu bezahlen, da wir dies vertraglich festgehalten haben. Diesen haben wir auch mit einer Kopie beigelegt.

Gestern rief die Wohnungsbaugesellschaft an und meinte, das wir die offene Kaltmiete trotzdem zahlen müssen, da im Mietvertrag nichts anderes festgehalten ist.

Nun wissen wir ehrlich gesagt nicht weiter und die Frau von der Wohnungsbaugesellschaft hat am Telefon eine erneute Mahnung angekündigt.

Wir wären eigentlich nicht so zimperlich, wenn wir nicht bis diesen Monat die Miete für zwei Monate tragen müssten. Jedoch geht es hier um eine Summe von über 300 Euro.


Über hilfreiche Antworten, was wir in dieser Situation noch machen können, wäre ich sehr erfreut und bedanke mich im voraus recht herzlich.

Mit freundlichem Gruß

Daniel

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28 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

quote:
Wir sind umgezogen und haben dabei mit dem, der uns die Wohnung zeigte , eine Reservierungsvereinbarung schriftlich abgeschlossen.


Wer war das denn ? Der Vormieter oder jemand von der Wohnbaugesellschaft ??

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#2
 Von 
Doddie
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Es war jemand von der Wohnungsbaugesellschaft.

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#3
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Meiner Meinung nach dürftet Ihr hier im Vorteil sein, da Ihr ja eine schriftliche Vereinbarung vorlegen könnt. Wenn der gute Mann berechtigt war, eine Reservierungsvereinbarung zu tätigen, dann würde ich auch darauf vertrauen, dass er weitergehende Sachen aushandeln darf.

Im Prinzip habt Ihr ja nun alles nachgewiesen und im Fall der Fälle müsste der Vermieter das Geld einklagen.

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#5
 Von 
Doddie
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Der Mietbeginn ist mit dem 1. Juli im MV festgelegt wie auch in der Reservierungsvereinbarung.

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#7
 Von 
Doddie
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Ja steht drin.

Durch die Reservierungsvereinbarung ist die aber im Juli nur auf die Nebenkosten beschränkt. Denn aufgrund der Reservierungsvereinbarung haben wir ja die Wohnung genommen.

Wäre dies nicht der Fall, wäre es für uns nicht machbar gewesen, für 2 Wohnungen die volle Miete zahlen zu können. Hätten wir es nicht schriftlich, das im Monat Juli nur die Nebenkosten fällig sind, hätten wir die Wohnung ja gar nicht bezogen.

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#9
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

Solange es sich nicht um einen offensichtlichen Irrtum handelt, zählt das, was im Vertrag steht.



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#10
 Von 
Doddie
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein steht nicht mit im Mietvertrag.

Die Reservierungsvereinbarung, ist ja auch ein Vertrag. Wir haben den ersten Vertrag (Reservierungsvereinbarung) abgeschlossen in dem auch im kleingedruckten steht, wenn wir von diesem zurücktreten und somit kein Mietvertrag zustande käme, wir für eventuell entstehende Schäden durch Miete, die in der Zeit nicht eingenommen werden könne, uns in Rechnung gestellt werden könnte.

Erst durch den ersten Vertrag der ja nun zwischen der Wohnungsbaugesellschaft und durch uns zum Abschluss gekommen ist, kam ja erst der Mietvertrag zustande.

Es geht somit alles von der Reservierungsvereinbarung aus.

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#12
 Von 
Doddie
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Wo steht das?

Es ist ein Vorvertrag entstanden.

Gibt es bereits Urteile darüber?





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#14
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47472 Beiträge, 16805x hilfreich)

Nach meiner Auffassung ist die Reservierungsvereinbarung durch den Mietvertrag nicht aufgehoben worden. Daher ist für den Monat Juli keine Kaltmiete fällig.

Die Reservierungsvereinbarung ist eine Individualvereinbarung, während die übliche Klausel zur Mietzahlung im Mietvertrag unter das AGB-Recht fällt. Eine Individualvereinbarung geht einer AGB-Klausel jedoch vor.

Anders kann es nur dann aussehen, wenn der Reservierungsvereinbarung eine neue Individualvereinbarung im Mietvertrag entgegensteht. Da ihr aber beim Abschluss des Mietvertrages offenbar nicht über so eine Klausel verhandelt habt, ist das wohl keine Individualvereinbarung.


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#15
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
Eine Individualvereinbarung geht einer AGB-Klausel jedoch vor.

In einem einheitlichen Vertragswerk.
Aber doch nicht, wenn ein Vertrag einen anderen ablöst.



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#17
 Von 
Doddie
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Es hat sich nun erledigt. Nachdem wir einen Widerspruch bei ihnen eingelgt haben und sie sich ewig nicht meldeten, haben sie sich nur für deren Fehler entschuldigt und somit es vom Tisch. Danke nochmal für die Ratschläge.

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#18
 Von 
RMHV
Status:
Lehrling
(1204 Beiträge, 475x hilfreich)

quote:
Es hat sich nun erledigt. Nachdem wir einen Widerspruch bei ihnen eingelgt haben und sie sich ewig nicht meldeten, haben sie sich nur für deren Fehler entschuldigt und somit es vom Tisch. Danke nochmal für die Ratschläge.

von Doddie am 29.09.2011 23:29


Auch wenn es die Erkenntnisfähigkeit überfordern sollte: nach dem hier gelieferten Sachverhaltsvortrag gab es auf Seiten des Vermieters keinen Fehler. Es gab Absprachen, die nicht Vertragsinhalt geworden und damit mit Abschluss des Mietvertrags letztlich auch nicht mehr relevant waren.
Eigentlich ganz einfach. Wenn der Fall vom Tisch ist dann nur, weil der Vermieter offenbar - aus welchem Grund auch immer - kein Interesse hatte, die Angelegenheit weiter zu verfolgen.

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#19
 Von 
Michael32
Status:
Schlichter
(7377 Beiträge, 1619x hilfreich)

Warum bin ich nur so sicher, dass wenn der Vermieter z.B. in der Reservierungsvereinbarung was für ihn vorteilhaftes geschrieben hätte und im MV dies nicht übertragen hätte, die Meinung vom Drill Instruktor komplett anderst ausgefallen wäre ??

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#26
 Von 
dem User forever known as Mortinghale
Status:
Student
(2350 Beiträge, 451x hilfreich)

quote:
die selber nie etwas geschafft haben und auf ein Erbe hoffen!

Abgesehen davon, daß sich das jetzt ein wenig nach Neid anhört, gibt es spätestens ab Erbantritt genug zu schaffen.
"Was Du ererbt von Deinen Vätern, erwirb es, um es zu behalten".



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