Vor ein paar Tagen kam die Abrechnung ins Haus geflattert.
Beim Ablesen der Wasseruhren konnte ich damals nicht dabei sein, sodass mit der Vermietung abgesprochen wurde, die Zählerstände telefonisch durchzugeben. Das Ablesen erfolgt, da es verbrauchsabhängig berechnet werden soll. Dachte ich zumindest.
Auf der Abrechnung steht kein einziger Zählerstand. Es ist überhaupt nicht einzusehen, welcher Wert verbraucht wurde. Ich vermute, dass mein Wert nun geschätzt wurde, obwohl dies ja durch das Telefonat vermieden werden sollte
Die komplette Abrechnung ist sehr undurchsichtig und der Betrag, den ich hier in 3 Monaten verbraucht haben soll, habe ich damals in einer größeren Wohnung in 9 Monaten erreicht.
Kann ich eine detailliertere Abrechnung verlangen?
Die Firma damals meinte, dass die Zählerstände für die Abrechnung wichtig wäre, da ich sonst geschätzt werde.
Was ist, wenn der Typ, die Zählerstände verloren oder vorsätzlich nicht bei der Berechnung mit einbezogen hat?
Da ich ihm die Zählerstände durchgegeben habe, hat ja theoretisch keine Nachablesung bzw Schätzung stattfinden müssen. Ich wurde darauf hingewiesen, dass es, wenn keine Ablesung stattfinden kann, zu einer kostenpflichtigen Schätzung kommt. Die Vermietung meinte, dass dies nicht passiert, wenn ich die Zählerstände durchgebe. Auf der Abrechnung ist dies ein Kostenpunkt, obwohl die Firma meine Angaben hatte und nichts schätzen musste.
Soll ich die Abrechnung jetzt so hinnehmen, obwohl ich mich bemüht habe, der Firma alles zukommen zu lassen oder soll ich zumindest mit der Vermietung Kontakt aufnehmen und was genaueres verlangen?
Ich danke allen, die mir weiter helfen können.
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Kaltwasser geschätzt trotz Wasseruhren
22. November 2012
Thema abonnieren
Frage vom 22. November 2012 | 21:30
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
Kaltwasser geschätzt trotz Wasseruhren
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#1
Antwort vom 23. November 2012 | 05:52
Von
Status: Student (2202 Beiträge, 628x hilfreich)
Beim Ablesen der Wasseruhren konnte ich damals nicht dabei sein,
und da sind jetzt alle anderen daran schuld?
Nächstes Jahr korrigiert sich das von alleine.
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#2
Antwort vom 23. November 2012 | 08:31
Von
Status: Student (2979 Beiträge, 1379x hilfreich)
quote:
Was ist, wenn der Typ, die Zählerstände verloren oder vorsätzlich nicht bei der Berechnung mit einbezogen hat?
Welcher Typ ist denn hier gemeint?
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#3
Antwort vom 23. November 2012 | 09:09
Von
Status: Frischling (10 Beiträge, 0x hilfreich)
quote:
Welcher Typ ist denn hier gemeint?
Damit meinte ich ich den Mann, der zum Ablesen kommen wollte.
Diesem habe ich ja telefonisch die Zählerstände übermittelt. Er war auch sehr nett und offen und ich kann mir nicht vorstellen, dass er die verbummelt haben sollte. Leider fehlen sie auf der Abrechnung und ich kann nichts nachvollziehen.
quote:
und da sind jetzt alle anderen daran schuld?
Nächstes Jahr korrigiert sich das von alleine.
Sie sind also jemand, der einfach blind die Nachforderung bezahlt ja? Es soll die Schuld auf niemanden abgeschoben werden, die Kosten sollten aber schon für alle klar und deutlich erläutert sein.
Es interessiert mich auch im Moment nicht was nächstes Jahr eventuell mal sein könnte.
Ob sich das ausgleicht, ist die andere Frage. Es darf aber wohl zu erwarten sein, dass ich eine schlüssige Nebenkostenabrechnung erhalte und meine Zählerstände erfasst sind.
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-- Editiert safarifee am 23.11.2012 09:10
#4
Antwort vom 23. November 2012 | 13:17
Von
Status: Unbeschreiblich (47597 Beiträge, 16826x hilfreich)
Wenn die Zählerstände geschätzt wurden, dann muss die Abrechnung trotzdem einen Verbrauchswert enthalten, nämlich den gescätzten und auch eine Angabe über die Grundlage der Schätzung.
Ohne einen Einblick in die Abrechnung ist es bei der dargestellten Sachlage schwer, eine Empfehlung abzugeben.
In jedem Fall sollte man sich die Abrechnung irgendwie erläutern lassen, entweder vom Vermieter oder von einer fachkundigen Stelle.
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